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Entstehung des Deutschen Königthums

Note 48 — Erster Abschnitt. Die Geschlechtsverfassung.

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Waitz, der von germanischen Geschlechtern und deren Gesammteigen am Acker nichts hören will, weiß sich mit Chilperich’s Edict nicht recht abzufinden. Man wird, sagt er S. 135, die Nachricht hinnehmen müssen, wie sie lautet, aber manche Zweifel bleiben, und daß sich noch in Chilperich’s Zeit eine Erinnerung erhalten, ist jedenfalls auffallend. Auffallend für ihn, der ohne Grund Cäsar’s und Tacitus’ Nachrichten über Gesammteigen und Ackerwechsel bezweifelt oder umdeutet, und der hier ebenfalls ohne Grund einen Widerspruch zwischen der Aussage des Edicts und der Lex Salica findet. Die letztere schließt nicht, wie er behauptet, nur die Weiber vom Erbe am Lande aus, sondern sie läßt nur die Söhne zu.

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