Note 28 — Erster Abschnitt. Die Geschlechtsverfassung.
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Die Ansiedlung erfolgte nach Tacitus bald in Einzelnhöfen, bald in Dörfern. Bei jeder dieser Weisen war die Benutzung der Feldflur in der geschilderten Art, mit Gesammteigen und Wechsel der Ackerquoten gleich ausführbar. Vgl. Hanssen Zeitschr. für St. W. 1865, S. 78. Waitz I. 121.