Note 15 — Erster Abschnitt. Die Geschlechtsverfassung.
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Wenn Waitz S. 109 mir imputirt, nach meiner Ansicht sei in völlig roher und ungeordneter Weise Land bald hier bald da nach Belieben in Besitz genommen worden, ohne Mitwirkung der Obrigkeiten, so hat er mich aus freien Stücken mißverstanden. Mein Ausdruck war: die Gemeinden wechselten die Fluren noch immer, (aber nicht jährlich wie zu Cäsar’s Zeit sondern) wenn die Umstände es ihnen passend erscheinen ließen. Wie man hieraus auf rohes, ungeordnetes, anarchisches Verfahren schließen kann, ist mir unverständlich.