Note 432 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 4)
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Die Interpretation bezieht dies Gesetz auf die patrimonia principis, doch zeigt C. 2, l. Visig. 12, 1 und conc. Tolet 8, c. 10, daß die Unterscheidung zwischen Staats- und Krondomänen zwar nicht ganz verloren, aber doch umgestaltet worden war.