Note 427 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 4)
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Nur so viel folgt aus den Waitz angeführten Stellen: seine Meinung, daß der Regel nach der Graf auch der höchste Beamte für die königlichen Villen gewesen, ist grundlos. Meiner Auffassung ist Sohm beigetreten, fränk. R. u. G. V. Einleitung § 2.