← Table of contents
Entstehung des Deutschen Königthums

Note 405 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 4)

Reading edition

Pertz, leges I, 31. Dasselbe Capitular schreibt vor, irgend ein Mensch, der sich mit Umgehung des ordentlichen Richters an den König wendet, soll gegeißelt werden; si maior persona fuerit, in regis arbitrio erit. Die Anwendung des Grundsatzes beschränkt sich also nicht auf den Incest, wo er etwa speciell auf römisch-kirchliche Satzung zurückgeführt werden möchte.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings