Note 405 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 4)
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Pertz, leges I, 31. Dasselbe Capitular schreibt vor, irgend ein Mensch, der sich mit Umgehung des ordentlichen Richters an den König wendet, soll gegeißelt werden; si maior persona fuerit, in regis arbitrio erit. Die Anwendung des Grundsatzes beschränkt sich also nicht auf den Incest, wo er etwa speciell auf römisch-kirchliche Satzung zurückgeführt werden möchte.