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Entstehung des Deutschen Königthums

Note 401 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 4)

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Dahn’s Vermuthung, der König habe den Gothen die Verwendung gothischer Knechte auf ihren Sortes durch Entfernung der römischen Sclaven erleichtern wollen, tritt beweislos auf; das Gesetz (Ed. Theod. 142) redet ganz allgemein, ohne die Possessoren nach ihrer Nationalität zu unterscheiden. Auf Colonen bezieht sich die Stelle nicht; diese werden zwar oft genug originarii genannt, aber unter mancipia originaria können nur Sclaven verstanden werden.

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