Note 350 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 3)
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Die Entlehnung wird dadurch problematisch, daß nach cymrischem Recht das Drittel nur beim Morde und beim Leihen der Mordwaffe, nach fränkischem auch bei andern Bußen eingezogen wurde. Die Stellen bei Wilda S. 467 ff.