Note 315 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 3)
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Bann in diesem weitern Sinne zu gebrauchen, hat die friesischen Rechte und Grimm’s Vorgang für sich. Es bedarf kaum der Bemerkung, daß es auf die Gegensätze von bannire und mannire, bannus und fredus hier nicht ankommt.