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Entstehung des Deutschen Königthums

Note 309 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 2)

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Waitz V. G. II2, 655. Er setzt dann noch hinzu: »doch ist damit nicht nothwendig ausgeschlossen, daß es geschehen.« Daß es, nach freiem Willen des Königs, im einzelnen Falle geschehen mochte, ist zweifellos; genug, daß wir von einer rechtlichen Verpflichtung des Königs dazu nicht eine Sylbe erfahren.

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