Note 286 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 2)
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Einer διαθήκη, sagt Prokop. Dahn meint, man dürfe hier nicht an ein Testament denken, da dem alten deutschen Rechte Testamente unbekannt gewesen. Es ist das eine petitio principii. Die Vandalen hatten damals über ein Jahrhundert auf römischen Boden gelebt; Geiserich erließ Edicte und Präcepte in völlig römischer Form, warum nicht auch ein Hausgesetz?