Note 270 — Dritter Abschnitt. Monarchien der Völkerwanderung. (continued 2)
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Prolog zur Lex Baiuvariorum. Ich will, indem ich die Worte desselben hier anführe, in die vielfachen Controversen über die factische Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner einzelnen Angaben nicht eintreten; für meinen Zweck an dieser Stelle würde schon die Thatsache ausreichen, daß nach der Anschauung des 7. oder 8. Jahrhunderts der Verlauf der Gesetzgebung der hier geschilderte gewesen sei.