Note 66 — Kapitel VIII. Die Eingeborenen.
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Aber auch Reichsdeutsche hatten in dieser Beziehung manchmal ein weites Gewissen. So enthielt das bei einem ermordeten Händler aufgefundene Schuldenverzeichnis mehrfach die Notiz »geliehen an den Herero so und soviel Patronen«. Ferner hielt ein deutscher Händler die Zeit des Hereroaufstandes für geeignet, um nach dem Ovambolande zwei Gewehre mit Patronen zu verkaufen. Hierwegen gefaßt, meinte er, daß unsere Gesetzgebung sich auf jenes Land doch nicht beziehe.