Note 771 — Anmerkungen.
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Zu Freier = Fremder (auch Herr, Jüngling) s. das Dimin. Freierle = Junge, Knabe, auch Sohn, die Verbindungen dofer Freier = Junker u. schofler Freier = Heuchler od. auch „Hurenkerl“ sowie die Zus. Fehtefreier = Quartierbursche (vgl. „Vorbemerkg.“, S. 12, Anm. 29). Zu vgl. (aus dem verw. Quellenkr.): Dolm. der Gaunerspr. 91 (Freier = „ein gewachsener Bub“); Schwäb. Händlerspr. 480 (Freier = Mann). Über sonstige Belege im Rotw. sowie die Etymologie s. Groß’ Archiv, Bd. 49, S. 350 ff. Daß Freier in Wittichs Jenisch niemals für einen Bauer verwendet werden soll, ist insofern bes. zu beachten, als die ursprünglichste Bedeutg. im Rotwelsch gerade „Bauer“ gewesen sein dürfte (s. u. a. schon W.-B. v. St. Georgen 1750 [350]).