Note 634 — Anmerkungen.
Reading edition
Der Ausdruck bedarf keiner Erläuterung, ist aber sonst im Rotw. u. in den Geheimspr. nicht gebräuchlich; vgl. jedoch bei Karmayer 95 die Bezeichng. Knüpfschragen für den Galgen (wohl zu Schagen = „Holzgestell mit schräg od. kreuzweise stehenden Füßen“ nach Weigand, W.-B. II, Sp. 784).