Note 162 — Anmerkungen.
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Mit pfreimen (-ma) = bezahlen (zahlen), vergüten ist noch zusammenges. auspfreimen = auszahlen; als Subst. gebraucht: Pfreimen = Steuern. Ableitung: Pfreimerei = Zahlung (Sold, Verdienst). Zu vgl. (aus dem verw. Quellenkr.): Pfulld. J.-W.-B. 337, 338, 346 (pfräumen = auszahlen, bezahlen, zahlen); Schwäb. Händlerspr. 479, 488 (pfreimen = bezahlen, zahlen). Zur Etymologie: Nach Fischer, Schwäb. W.-B. I, Sp. 1078 ist pfreimen wohl nur eine Nebenform von bereimen (s. darüber das Näh. weiter unten unter „bezahlen“), wozu die (z. B. bei Karmayer 17 vorkommende) Form bepreimen (vgl. Groß’ Archiv, B. 33, S. 305, Anm. 3, lit. a) den Übergang zu vermitteln scheint.