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Die jenische Sprache

Note 535 — Anmerkungen.

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Zopferei = Diebstahl ist eine Ableitung von dem Zeitw. zopfen, das für „stehlen“ — nach Wittichs „Einleitung“ (S. 28) — jetzt veraltet sein soll, jedoch auch in diesem Sinne noch im W.-B. in der Zus. herauszopfen = herausstehlen angeführt ist, während es hier außerdem (ähnl. wie im Rotw.) — ohne Zus. — für „erwischen“ vorkommt. Zu vgl. (aus dem verw. Quellenkr.): W.-B. des Konst. Hans 259 (krank zopfen = gefangen nehmen); Schöll 271, 273 (zopfen = nehmen, krank zopfen = gefangen nehmen); Pfulld. J.-W.-B. 337, 339-341, 345 (zopfen = ausplündern, herausnehmen, stehlen, Zopfen [als Subst.] = Diebstahl; krankzopfen = gefangennehmen, kiwiszopfen = köpfen u. a. m.); Schwäb. Gaun.- u. Kundenspr. 67 (zopfen = ausplündern); Schwäb. Händlerspr. 484, 486 (zopfen = ausplündern, nehmen, stehlen [in Pfedelb. (208, 213) auch: ausplündern, nehmen u. verhaften], Staubzepfer [eigtl. „Mehldieb“] = Müller). Über weitere Belege im Rotw. (seit d. 17. Jahrh.) sowie die Etymologie (= Nebenform zu „zupfen“, die bes. auch der allgem. schwäb. Mundart bekannt ist) s. Näh. in Groß’ Archiv, Bd. 47, S. 152, Anm. 1 vbd. m. v. Schmid, Schwäb. W.-B., S. 550.

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