Note 407 — Anmerkungen.
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Zu bereimen = bezahlen (auch vergüten) s. die Wendung Strupf bereimen = Strafe bezahlen (vgl. oben unter „bestraft“). Auch Bereime = Zahlung ist wohl nichts anderes als der substantiv. Infinitiv (in dial. Aussprache), während Bereimerei = Verdienst als eine Ableitung davon erscheint. Zu vgl. (aus dem verw. Quellenkr.): Schwäb. Händlerspr. 479 (beräumen [in Pfedelb. (209): bereimen] = bezahlen, in Pfedelb. [208] auch: ausbereimen = auszahlen). Über sonstige Belege im Rotw. (vom 18. Jahrh. [s. Kluge Rotw. I, S. 239] bis zur Gegenwart) s. Groß’ Archiv Bd. 33, S. 305, Anm. 3 unter lit. a. Ebds. auch über die Etymologie des Wortes, das von A. L. 524 zu dem ahd. (h)rim = Zahl (vgl. Näh. bei Graff, Althd. Sprachsch. II, Sp. 506) gestellt worden, während Fischer, Schwäb. W.-B. I, Sp. 863 zwar den Ausdruck „bereinigen“ (im Sinne von „bezahlen“) zum Vergleiche herangezogen hat, dann aber doch meint, eine Entstellung aus „bereinen“ passe deshalb nicht, weil dieses ebenso wie das Adj. „rein“ in Schwaben nicht volksüblich sei.