Note 381 — Anmerkungen.
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Ein danach zu erwartender Infin. strupfen = strafen ist im W.-B. nicht angeführt. Dagegen findet sich noch das (wohl als Stamm zu betrachtende) Hauptw. Strupf = Strafe (u. dazu: Strupf bereimen = Strafe bezahlen). Zu vgl. (aus dem verw. Quellenkr.): Schwäb. Händlerspr. (in Pfedelb. [213]: Strups = Strafe [aber schripfen od. stricheln = strafen]). Die Etymologie erscheint nicht sicher. Die z. B. bei v. Schmid, Schwäb. W.-B., S. 514 und Schmeller, Bayer. W.-B. III, Sp. 818 (unter „strupfen“) angeführten Bedeutgn. wollen nicht recht passen; vielleicht liegt daher nur bloße Verunstaltung von „Strafe“, „strafen“ vor. Mit Bezug auf den (aus der Wendg. Strupf bereimen [für Strupf] zu entnehmenden) engeren Begriff „Geldstrafe“ könnte man allenfalls auch an das wienerische Strupf’n = Gulden (s. Schranka, Wien. Dial.-Lex., S. 167) denken.