Note 136 — Anmerkungen.
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Das einfache dogen (-ga), auch doken, kommt vor in dem Sinne von: a) geben (hergeben); b) beschenken; c) schlagen (hauen, fechten). Zu der Bedeutg. unter a) gehören (außer abdogen [s. auch unter „abliefern“]) die Zus. aus-, heraus- u. vordogen = aus-, herausgeben und vorschießen (leihen), zu der unter c): zudogen = zuschlagen sowie das Subst. Dokschure (eigtl. „Hauding“) = Hacke (s. d. betr. die Übereinstimmung mit der Zigeunerspr.). Als Ableitg. ist wohl anzusehen Doge = Schläge (falls nicht etwa = Doge[n] als subst. Zeitwort). In dem bes. verw. Quellenkreise ist das Wort m. Wiss. unbekannt, dagegen kommt es sonst vereinzelt vor im Rotw. des 19. Jahrh. (s. z. B. v. Grolman, Akt. Gesch. 1813 [312: Koberment gedockt = Schläge gegeben] u. W.-B. 16 u. T.-G. 95 u. 118 [docken = geben, schenken]; Christensen 1814 [320, 331: tocken = geben, die Vehm tocken = die Hand geben]; Karmayer 30 [docken = reichen, geben) sowie in d. Krämerspr. (s. Eifl. Hausierspr. (491: geduckt = gegeben). Die Etymologie bleibt unklar. Auch Fischer, Schwäb. W.-B. II, Sp. 241 (unter „docke[n]“) gibt keine Erklärung.