Note 1492 — Anmerkungen.
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Zu vgl. hierzu (aus dem verw. Quellenkr.): Schwäb. Gaun.- u. Kundenspr. 72 (Frosch od. Fröschchen = Monat) u. Schwäb. Händlerspr. 484 (Frösch = Monate). Nach der letzteren Stelle dürfte der sonderbare Ausdruck besonders für die Angabe der Dauer einer Freiheitsstrafe gebraucht werden, wie dies — nach Ostwald (Ku.) 53 (6 Frösch = 6 Monate Gefängnis) — auch in der allgemeinen Kundenspr. üblich zu sein scheint. Die Entstehung bleibt dunkel; auch bei Fischer, Schwäb. W.-B. II, Sp. 1791, Nr. 8 ist darüber keine Erklärung gegeben.