Note 234 — Zweiter Teil. Arbeitgeberverbände[220].
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Ich habe die folgenden Angaben zum größten Teile der Zusammenstellung von van der Borght im Handw. der Staatsw., VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen gehören auch die Handelskammern, die in den meisten Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften. Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit.