← Table of contents
Die Entwicklung des Berliner Flaschenbiergeschäfts

Erlangung der Doktorwürde (continued 2)

Reading edition

Bitte mir am .......................................... 1

zu senden

..... Fl. Englisch Porter 8 Fl. 3 Mk.

..... „ Englisch Pale Ale 8 Fl. 3 Mk.

..... „ Pfungstädter Bock-Ale 12 Fl. 3 Mk.

..... „ Münchener Spatenbräu 15 Fl. 3 Mk.

..... „ Nürnberger, Henninger 15 Fl. 3 Mk.

..... „ Kulmbacher Exportbier 15 Fl. 3 Mk.

..... „ Pilsener, Bürgerliches 15 Fl. 3 Mk.

..... „ Grätzer, Gesundheitsbier 24 Fl. 3 Mk.

..... „ Schultheiss-Versand 26 Fl. 3 Mk.

..... „ Schultheiss-Märzen, hell, 26 gr. oder 30 Fl. 3 Mk.

..... „ Bockbrauerei, hell26 gr. oder 30 Fl. 3 Mk.

..... „ Bock-Versand 26 Fl. 3 Mk.

..... „ Breslauer Weizenbier 30 Fl. 3 Mk.

..... „ Patzenhofer26 gr. oder 30 Fl. 3 Mk.

..... „ Weissbier, Landré, Akt.-Ges. 30 Fl. 3 Mk.

..... „ do.grosse 15 Fl. 3 Mk.

1⁄8 hl Lagerbier Mk. 3,—

1⁄8 „ Versandbier „ 3,—

1⁄8 „ Patzenhofer „ 3,50

Nürnberger Original-Gebinde von ca. 30 Liter an

Spaten do. „ „ 30 „ „

Löwenbräu do. „ „ 15 „ „

Kulmbacher do. „ „ 25 „ „

Name: ........................................................................

Wohnung: ...................................................................

Berlin, den .................................

N.B. Um pünktlich liefern zu können, ersuche ich höflichst Bestellungen stets Tags zuvor aufzugeben.

Die Kutscher sind angewiesen, die leeren Flaschen stets mitzunehmen.

Ebenso wie die Brauereien machen diese Unternehmungen oft Reklame durch Inserate, Zeitungsbeilagen, Plakate, Zusendung von Prospekten etc., ihre Wagen fallen durch eine gewisse Gefälligkeit des äusseren Anstrichs sogar noch gegenüber den Brauereiwagen auf. Die Inhaber dieser Geschäfte sind ebenso wie die Brauereivertreter meist Leute, die niemals in der Brauerei oder im Bierverlag gearbeitet haben, sie besitzen lediglich kaufmännische Bildung. Zu ihnen gehören auch die neuen kaufmännischen Betriebe für den Vertrieb von Syphonbier, sowie ein oder der andere grosse Weissbierverlag, deren Absatz im Gegensatz zu den übrigen hauptsächlich bei der Privatkundschaft liegt.

Innerhalb der Mehrzahl nicht kaufmännisch betriebener Geschäfte, welche im wesentlichen die typische Form des Berliner Bierverlegers erkennen lassen, sind Unterscheidungen nur nach der Höhe des Umsatzes zu machen. Das Gemeinsame tritt jedoch gegenüber dieser Verschiedenheit ausserordentlich hervor, namentlich was die Entstehung und allmähliche Entwicklung des Geschäftes anbelangt. Die älteren Geschäfte sind zumeist, wie ausgeführt, aus der Gastwirtschaft oder dem Viktualienhandel entstanden; im ersteren Falle haben manche die Gastwirtschaft als Nebengeschäft noch behalten. Die Inhaber derjenigen Geschäfte, welche aus neuerer Zeit stammen, waren zu einem grossen Teil früher Kutscher bei einer Brauerei oder einem Bierverleger und wagten es dann, auf ihre Ersparnisse und den von den Lieferanten gewährten Kredit sich stützend, einen Bierverlag zu gründen. Die Kunden wurden entweder durch persönliche Bekanntschaft gewonnen (die Kutscher haben ja viel mehr Gelegenheit die Kunden kennen zu lernen als die Bierverleger oder die Brauerei selbst!) oder durch direktes Aufsuchen, man kann sagen hausieren. Während noch Anfang der achtziger Jahre der Hauptnachdruck, auch bei allen Neugründungen auf das Lieferungsgeschäft gelegt wurde, ist es bei denjenigen Geschäften, welche in den letzten Jahren entstanden, namentlich im Anfang, wesentlich anders. Die Hauptstütze des Geschäftes bildet hier der Kleinhandel mit Bier, der Detailverkauf über die Strasse, z. T. wird auch von der Brauerei bezogenes Frischbier literweise verkauft. Weiterhin werden vielfach auch noch Spezereiwaren geführt, eine Wäscherolle steht zur Verfügung der Hausfrauen, und von aussen unterscheidet sich ein solches Geschäft von einer Viktualienhandlung (»Grünkramkeller«) nur dadurch, dass die langen senkrechten Tafeln, auf denen die Preise der einzelnen Biersorten verzeichnet sind, darauf hinweisen, dass das Bier in dieser Handlung als Verkaufsobjekt eine grössere Rolle spielt, als in den übrigen Kellern dieses Charakters.

Was das durchschnittliche Alter der heute bestehenden Bierhandlungen anbelangt, so stammte von den 46 Geschäften, welche mir hierüber Auskunft erteilten, das älteste aus dem Jahre 1849, im übrigen waren begründet worden:

indenJahren1860–1870:5

„„„1870–1880:8

„„„1880–1890:12

„„„1890–1896:20

Aus diesen Zahlen geht zunächst hervor, dass eine grosse Anzahl der früheren Geschäfte eingegangen sein muss, denn sonst wäre es nicht zu erklären, dass aus der so günstigen Zeit 1860–1880 nur eine geringe Anzahl von Bierverlagsgeschäften noch bestände. Manche der Inhaber dieser Geschäfte haben vielleicht, nachdem sie in den guten Jahren genügend zurückgelegt hatten, ihr Geschäft aufgegeben und die »Kundschaft« an irgend einen anderen Bierverleger verkauft; manche, welche früher neben dem Bierverlag noch eine Gastwirtschaft betrieben, beschränken sich heute auf letztere. Die Thatsache, dass die Mehrzahl der heute bestehenden Bierverlagsgeschäfte aus den letzten Jahren stammen, ist für die Umwandlung in dem Charakter des Bierverlages von grösster Bedeutung.

Personalverhältnisse im Bierverlag.

A. Thätigkeit des Geschäftsinhabers und seiner Familie.

Die Personalverhältnisse sind abhängig von der verschiedenen Höhe und Ausbreitung des Umsatzes. Zunächst giebt sich dies darin kund, dass in den Geschäften mit grösserem Umsatz der Inhaber das Bier nicht mehr selbst ausfährt, sondern seine Thätigkeit auf die Aufsicht im Geschäft und den Verkehr mit den Kunden und Lieferanten beschränkt. Zur Illustrierung dieser Thätigkeit ist es nötig, sich von den Räumlichkeiten eines solchen Bierverlages eine Vorstellung zu machen. Der meist im Kellergeschoss sich befindende Bier-Verkaufsraum enthält in der Hauptsache Regale und Eisschränke mit gefüllten Bierflaschen, auf dem Erdboden haben die zurückgebrachten leeren Flaschen Platz gefunden. In den grösseren Geschäften ist ein Teil dieses Raumes abgetrennt und als Comptoir mit den dazu gehörigen Utensilien hergerichtet; in vielen Fällen genügt der Pultaufsatz, in dessen Innern sich die Geschäftsbücher befinden, während die eingegangenen Rechnungen angeheftet daneben hängen. In diesem Raum geht der Verkauf in Flaschen vor sich, werden Reisende und Lieferanten empfangen etc. Von ihnen führen nun zwei oder drei Stufen in diejenigen Kellerräume, in denen das Bier »abgezogen«, d. h. auf Flaschen gefüllt wird. Diese Kellerräume sind angefüllt mit den Bottichen, meist Zuber oder im Berliner Dialekt Zober genannt, in welche das Weissbier von den Tonnen ausgegossen wird, ferner stehen gefüllte und leere Fässer umher, eine Korkmaschine, Flaschenspül- und Bierabfüllapparate oder ähnliches. Vielfach behilft man sich auch ohne jedwede mechanischen Apparate und Maschinen, an Stelle der Flaschenspülmaschine tritt in diesem Falle eine einfache, mit warmem Wasser gefüllte Wanne, in welcher die Flaschen durch Ausspülen mit Stahlschrotkörnern gereinigt werden. Den Hauptraum nehmen die Holzlagen ein, auf denen das auf Flaschen gefüllte Bier sich befindet, welches aus diesen Kellerräumlichkeiten in die Kästen und dann auf den Wagen gebracht wird, um verladen und ausgefahren zu werden.

Die Thätigkeit des Bierabziehens ist eine äusserst einfache. Sie besteht bei dem bayrischen Lagerbier ebenso wie bei den auswärtigen »echten« Bieren nur darin, dass es vom Fass abgelassen und in Flaschen gefüllt wird. Eine vorsichtigere Behandlung verdient das Grätzer Bier, aber auch nur insofern, als es je nach der Beschaffenheit und Jahreszeit 14 Tage bis 6 Wochen lagern muss, ehe es zum Genusse reif ist. Sobald dies der Fall ist, muss wieder für nicht zu langsamen Absatz gesorgt werden, damit das Bier nicht verdirbt. Die grösste Sorgfalt verlangte früher der Abzug von Weissbier und verlangt sie noch jetzt bei denjenigen Bierverlegern, welche darauf verzichten, sich das Bier von der Brauerei genussreif liefern zu lassen. Diese Bierverleger empfangen das Weissbier von der Brauerei, nachdem es in deren Keller die erste Gährung durchgemacht hat, welche die Zersetzung des Malzzuckers bewirkt, als sogenanntes »Frischbier«. Dieses Frischbier musste der Bierverleger in seinem Keller einer Nachgährung unterziehen, es wurde in die Zuber gegossen und blieb dort etwa 2–3 Tage (im Winter 3–5 Tage) stehen, während dieser Zeit setzte sich die im Biere enthaltene, schon in der Brauerei zugesetzte Hefe ab. Nachdem sie abgefüllt worden war, wurde das Bier in Eimer abgelassen und in einen neuen Zuber geschüttet. Der jetzt gewonnene »reine Ausstoss« wird mit Frischbier gemischt in der Weise, dass auf 5 Teile Ausstoss ein Teil Frischbier kommt. Das so erhaltene Bier wird dann auf Flaschen gezogen und hat bis zur Genussreife noch 6–10 Tage zu lagern. Die meisten Bierverleger nehmen Weissbier von mehreren Brauereien, jedes verlangt seiner Natur nach eine besondere Behandlung, die sich namentlich auf das Mischungsverhältnis beim sogenannten »Anstellen« mit Frischbier bezieht; auch werden vielfach die Biere aus den verschiedenen Brauereien miteinander gemischt. Diese Behandlung erfordert also eine gewisse Sachkenntnis und in früherer Zeit, als alle Bierverleger das Bier noch selbst anstellten war auch die Qualität des von den Einzelnen gelieferten Bieres sehr verschieden und manche Bierverleger besassen wegen ihres guten Weissbieres einen besonderen Ruf. In der Gegenwart, wo über 3/4 der in Betracht kommenden Bierverleger das Bier schon »angestellt« von der Brauerei beziehen, hängen die Qualitätsunterschiede natürlich nur von der Art der Herstellung in der Brauerei ab, dafür ist die dem Bierverleger verbleibende Thätigkeit eine viel einfachere geworden, da sie sich auch bei diesem Biere nunmehr auf das einfache Abziehen beschränkt.

Das Nebeneinanderliegen des Detailverkaufsraumes und des Abzieh- und Lagerkellers ermöglicht eine leichte Kontrolle seitens des Geschäftsinhabers. Es ist ihm möglich, im Keller zu arbeiten und gleichzeitig dem Detailverkauf vorzustehen, da er zu diesem Zwecke nur die Thür zwischen beiden Räumen offen lassen und in den Verkaufsraum einzutreten braucht, wenn ein Käufer kommt. So kann also auch ein unverheirateter Mann, wenn er sich einen Kutscher hält, das Geschäft betreiben. Die überwiegende Mehrzahl der Berliner Bierverleger ist jedoch natürlich — ebenso wie die Mehrzahl aller Kleingewerbetreibenden — verheiratet und infolgedessen in der Lage, die Familienmitglieder zur Thätigkeit im Geschäft heranzuziehen. So liegt der Detailverkauf meist in den Händen der Frau, die sich während der Zeit, in welcher sie in der Wirtschaft zu thun hat, von ihren älteren Kindern vertreten lässt. Die Mitarbeit auch der Kinder ist im Bierverlag überall Sitte, auch bei denjenigen Bierverlegern, welche wohlhabend zu nennen sind. Oft müssen die Kinder des Abends »fragen gehen«, d. h. zu den Grünkram- und kleinen Kolonialwarenhändlern gehen, um zu fragen, was am nächsten Tage gebraucht wird, da diese kleinen Geschäfte, die pro Tag ca. 20 bis 60 Flaschen Bier verkaufen, erst am Abend feststellen können, was sie am nächsten Tage gebrauchen werden. Auch zur Führung der Bücher pflegt der Bierverleger seine Kinder oft zu verwenden, da seine schwere Hand des Schreibens ungewohnt ist und er im allgemeinen ein Misstrauen dagegen hat, einen Fremden in seine Bücher sehen zu lassen. Bei den kleineren Geschäften tritt die Mitarbeit der Familienangehörigen, namentlich der Frau, natürlich noch stärker hervor. Nicht nur der Detailverkauf von Flaschenbier über die Strasse gehört zu ihren Obliegenheiten, sondern in manchen Fällen wird es auch vorkommen, dass sie beim Bierabzug mithilft. Namentlich dann wird dies nötig sein, wenn in dem betr. Betriebe überhaupt kein Arbeiter beschäftigt ist, was in 12 von 46 untersuchten Fällen vorkam.

B. Angestellte im Bierverlag, Arbeits- und Lohnverhältnisse.

Kaufmännische Hilfskräfte. Die kaufmännisch geleiteten Geschäfte werden wohl durchgängig kaufmännisches Personal beschäftigen, unter den übrigen Bierverlegern kommt dies nur vereinzelt vor. Von unseren 46 Bierverlegern beschäftigte einer einen Geschäftsführer und einen Buchhalter ständig, ein zweiter einen Buchhalter und einen Reisenden, zwei dauernd je einen Buchhalter, die übrigen besorgten die Buchhaltung selbst. Im allgemeinen lässt die Art der Buchhaltung seitens der Bierverleger viel zu wünschen übrig, sie erstreckt sich meist nur auf die Eintragung des ausgefahrenen Bieres und auf Kontoführung für die Kunden, dagegen werden die Lieferungen der Brauereien etc. meist vom Bierverleger nicht besonders gebucht, ebensowenig wie vielfach Einnahmen und Ausgaben generell eingetragen zu werden pflegen. Auch Haushaltungs- und Geschäftskasse werden selten getrennt. Selbst unter den grösseren Geschäften fand ich manche, die ihre Einnahmen und Ausgaben zu buchen nicht für nötig hielten.

Der Arbeiter im Bierverlag. Aus der vorher gegebenen Beschreibung des Bierverlagbetriebes erhellt, dass wir es hier mit ungelernten Arbeitern zu thun haben. Zwar findet man oft in Berliner Blättern Annoncen des Inhalts: »ein Arbeiter gesucht, der schon im Bierverlag gearbeitet hat«, doch ist dies mehr nur die übliche Form der Annonce, denn die Arbeit im Bierverlag erfordert so wenig Kenntnisse und ist so leicht zu begreifen, dass sie von jedem Handlanger verrichtet werden kann. Höchstens wird durch die Gewöhnung wohl ein schnelleres Arbeiten ermöglicht. Manche Arbeiter bleiben auch Jahre hindurch im Bierverlag, doch ist es stets nur eine bestimmte Klasse von Arbeitern, welche mit der Stellung im Bierverlag zufrieden ist. Zunächst handelt es sich fast ausschliesslich um ledige Leute, was damit zusammenhängt, dass die Mehrzahl der Bierverleger von ihren Arbeitern verlangt, dass sie im Hause wohnen. Da die an höhere Ansprüche gewöhnten Arbeiter nur in seltenen Fällen geneigt sind, sich der Kontrolle zu unterwerfen, welche mit diesem »in Lohn und Kost stehen« (wobei man das Wohnen beim Arbeitgeber als selbstverständlich hinzudenkt) verbunden ist, so kann es nicht befremden, dass die Mehrzahl der im Bierverlag beschäftigten Arbeiter aus den Ostprovinzen (Ostpreussen, Westpreussen, Pommern, Posen) stammt, während die übrigen Provinzen dahinter weit zurücktreten und die westlichen fast garnicht vertreten sind. Aus den Büchern des Arbeitsnachweises für den Verein der Berliner Bierverleger habe ich mich über die Herkunft der dort sich meldenden Arbeiter zu informieren gesucht und dabei Folgendes gefunden:

Von 190 in Berlin im Bierverlag beschäftigten Personen waren geboren:

inden Ostprovinzen96

„Brandenburg34

„Schlesien26

„Stadt Berlin21

„anderen Provinzen13

Nun ist bekanntlich der Anteil der östlichen Provinzen an der Berliner Bevölkerung ein grosser; dennoch muss es überraschen, dass über die Hälfte der hier in Betracht kommenden Arbeiter aus diesen Provinzen stammt. Im Gegensatz hierzu steht die geringe Beteiligung geborener Berliner. Im Jahre 1890 waren nach dem Ergebnis der Volkszählung von 1000 Einwohnern in Berlin 405 daselbst auch geboren, also 40 %, während bei den hier genannten Arbeitern der Anteil der geborenen Berliner nur etwas über 10 % ausmacht.

Ueber das Alter dieser Arbeiter habe ich gleichfalls versucht, einige authentische Angaben zu erhalten und infolgedessen aus den An- und Abmeldebüchern verschiedener Bierverleger Auszüge gemacht. Zu Grunde gelegt ist das Alter in dem der Betreffende die Arbeit antrat. Von 103 Arbeitern standen danach im Alter von:

35–40Jahren 3

30–35„10

25–30„30

20–25„36

unter 20„24 (!)

Der älteste der betreffenden Arbeiter zählte 39 Jahre, in der letzten Altersklasse fanden sich zwei Arbeiter im Alter von 16 Jahren, das Durchschnittsalter würde sich auf 23,8 Jahre belaufen. Es würde noch geringer sein, wenn man unterscheiden wollte zwischen Kellerarbeitern und Kutschern; denn nur unter den letzteren finden sich ältere und verheiratete Leute häufiger. Was die frühere Beschäftigung der betreffenden Arbeiter anlangt, so hat etwa die Hälfte schon vorher im Bierverlag gearbeitet; die übrigen haben alle möglichen Stellungen inne gehabt; als Hausdiener bei Fabriken oder Transportunternehmungen, Handlanger auf Bauten etc. Auch frühere Handwerker finden sich des öfteren unter ihnen, besonders häufig, und zwar namentlich im Sommer, frühere Schlächter. Es lässt sich diese Erscheinung einesteils wohl daraus erklären, dass gerade zu der Zeit, in welcher der Bierkonsum ausserordentlich hoch ist, der Fleischverbrauch zurückzugehen pflegt, in Berlin schon durch die grosse Anzahl derjenigen, welche verreisen. Andererseits sehen es die Gastwirte, und unter ihnen natürlich auch diejenigen, welche nebenbei Bierverleger sind, sehr gern, wenn sie Arbeiter erhalten, die einige Kenntnis von der Schlächterei besitzen, da sie dieselben bei verschiedenen Anlässen, z. B. bei der Abteilung von Portionen in der Küche, ferner dann, wenn »frische Wurst« gemacht wird, sehr gut gebrauchen können. Hinzuzufügen wäre noch, dass diese Arbeiter nach ihrer Verheiratung gewöhnlich ihre Arbeit im Bierverlag aufgeben und sich nach anderer Beschäftigung umsehen.[27] Da die Arbeiter im Bierverlag zur »Ortskrankenkasse der im Gewerbebetrieb der Kaufleute, Handelsleute und Apotheker beschäftigten Personen« gehören, so lassen sich aus den statistischen Angaben dieser Krankenkasse, welche sich auf sämtliche Mitglieder beziehen, natürlich keine Rückschlüsse auf die Arbeiter im Bierverlag machen.

Lohnverhältnisse. Entweder stehen die Arbeiter in Lohn und Kost und erhalten ausserdem das Logis vom Brotherrn zugewiesen, oder sie erhalten Lohn und Kost, wohnen aber ausserhalb der Betriebsstätte, oder endlich, sie erhalten nur Geldlohn ohne Kost[28] und Logis. Im ersteren Falle bewegt sich der Lohn zwischen 24 bis 32 Mark monatlich (nur bei jugendlichen Arbeitern geringer). Der zweite Fall kommt praktisch nur für die geringe Zahl der verheirateten Arbeiter in Betracht, der Lohnsatz beträgt hier 10–12 Mark wöchentlich. Der Lohn schliesslich ohne Kost und Logis beläuft sich in der Regel auf 16,50 Mark pro Woche. Allerdings kann man von einem festen Satze in keinem Falle reden, denn bei der äusserst schwankenden Konjunktur wechselt auch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage und damit die Höhe der Entlohnung sehr häufig. Im Sommer 1900 beispielsweise, als Arbeiter für den Bierverlag überhaupt nur sehr schwer zu erhalten waren, wurden von verschiedenen Bierverlegern neben Kost und Logis 36 Mark pro Monat gegeben, oder ohne Kost und Logis 24 Mark pro Woche. In den meisten Fällen ist dem Bierverleger sehr daran gelegen, dass die Arbeiter bei ihm wohnen, denn er kann sie in diesem Falle weit besser beaufsichtigen. Vielfach hat er eine gesonderte Wohnung in dem Hause, in welchem er selbst wohnt, für seine Leute gemietet, oder ihre Wohnräume stossen direkt an die seinen. Die Wohnungen der Arbeiter, werden von der Frau des Bierverlegers oder dem Dienstmädchen in Stand gehalten. Mit dem Logis bei dem Brodherrn ist auch die Beköstigung von seiner Seite fast stets verbunden. Namentlich wenn mehrere Arbeiter beschäftigt werden, steht sich der Bierverleger besser dabei, als wenn er nur Geldlohn bezahlen würde, ausserdem glaubt er aber auch hierdurch der allzu langen Ausdehnung der Mittagpausen vorbeugen zu können. Ist es so auf der einen Seite praktische Geschäftserwägung, welche die Bierverleger veranlasst, an diesem System festzuhalten, so haben doch auch andererseits die Arbeiter Vorteile davon, denn sie erhalten gutes und kräftiges Essen. Es wäre nicht wirtschaftlich, wenn zweierlei gekocht würde und deshalb bekommt der Arbeiter dieselbe Kost wie sein Brotgeber und dessen Familie. Allerdings ziehen die Arbeiter trotzdem den reinen Geldlohn vor, vor allem aus dem Grunde, weil er sie in den Stand versetzt, ausserhalb des Geschäfts wohnen zu können und nach Feierabend ebenso wie in den Pausen zwischen den einzelnen Mahlzeiten Gelegenheit zu erhalten, an die frische Luft zu kommen. Ausserdem bietet das Wohnen ausserhalb der Betriebsstätte für die Arbeiter noch den Vorteil, dass sie nicht so leicht zu Nebenarbeiten verwendet werden können. So ist es z. B. bei manchen Bierverlegern, und namentlich bei solchen, welche nebenbei Gastwirtschaft betreiben, Sitte, dass einer der Arbeiter sich auch des Abends bis zum Geschäftsschluss, der oft erst nach 10 Uhr, bei den Gastwirten noch später erfolgt, zur Verfügung halten muss, um event. eintreffende Bestellungen aus der Nachbarschaft erledigen zu können. Trotz der Abneigung, die so bei den Arbeitern gegen das Wohnen beim Brotherrn herrscht, ist es dem Bierverleger in den meisten Fällen doch gelungen, dieses durchzusetzen. Von 34 Bierverlegern, welche Arbeiter beschäftigen, hatten nach ihren Aussagen 21 ihre Leute in Kost und Logis, in 11 Fällen wurde nur Geldlohn gezahlt und bei zwei Bierverlegern bestanden beide Formen der Entlohnung nebeneinander.

Arbeitszeit. Von den in Betracht kommenden 34 Bierverlegern haben 6 in Bezug auf die Arbeitszeit mitgeteilt, dass dieselbe fest bestimmt wäre; in den übrigen Betrieben waren Anfang oder Ende der Arbeitszeit ebenso wie die Mahlzeitpausen nicht fest geregelt. Von den 6 Bierverlegern, welche feste Normen in Bezug auf die Arbeitszeit eingeführt haben, geben 4 den Anfang der Arbeitszeit auf 6 Uhr morgens an, einer auf 7 Uhr, ein anderer »im Sommer um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr«. Die Arbeit endet nach denselben Angaben in einem Falle um 6 Uhr abends, in zwei Fällen um 7 Uhr, in je einem um 8 bezw. 9 Uhr abends. Einer der betreffenden Bierverleger giebt als Ende der Arbeitszeit an »5–10 Uhr abends!« Es bedarf keiner näheren Auseinandersetzung darüber, dass eine feste Regelung der Arbeitszeit sich am ehesten in denjenigen Betrieben erreichen lässt, in denen die Arbeiter in Geldlohn stehen, in 5 von den hier angeführten 6 Betrieben war dies der Fall, die Ausnahme bildete bezeichnender Weise derjenige Bierverleger, welcher das Ende der Arbeitszeit als »unbestimmt, zwischen 5–10 Uhr abends« angegeben hatte. Die Unbestimmtheit der Arbeitszeit ist im übrigen Regel in allen Bierverlagsgeschäften, »wenn viel zu thun ist, müssen die Leute eben länger bleiben, sonst können sie gehen, sobald das Bier abgezogen ist.« Gewöhnlich beginnt die Arbeit um 6 Uhr morgens und dauert mindestens bis 7 Uhr abends, bei geringen Unterbrechungen. In denjenigen Geschäften, welche ihren Arbeitern Geldlohn geben, beträgt die Mittagspause 1 Stunde, die Frühstücks- und Vesperpause je 1/2 Stunde; wenn die Arbeiter in Kost stehen, sind diese Pausen nur halb so lang. Während die Arbeit im Winter oft zeitig aufhört, wird im Sommer nicht selten bis 9 oder 10 Uhr abends durchgearbeitet, namentlich wenn einige Tage hintereinander die Hitze auftritt, wodurch namentlich der im Sommer besonders starke Weissbierkonsum ausserordentlich gesteigert wird. In Zeiten günstiger Geschäftslage pflegt überhaupt der Bierverleger hohe Anforderungen an seine Leute in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Ausdauer zu stellen und würde etwaigen Forderungen der Arbeiter gegenüber in dieser Hinsicht sehr wenig zugänglich sein. Die stereotype Antwort, namentlich bei älteren Bierverlegern, würde lauten: »Wir haben in unserer Jugend noch viel schwerer arbeiten müssen«. Es ist dies keine Phrase, sondern entspricht wohl der Wahrheit, es soll früher, bis in den Anfang der achtziger Jahre hinein, im Bierverlag vom frühen Morgen bis zum späten Abend gearbeitet worden sein, wobei noch zu bedenken ist, dass die Arbeit damals viel schwerer war. Denn während heute mit Glasflaschen gearbeitet wird, deren Patentverschlüsse mit einem einzigen Fingerdruck zum Anliegen an die Flasche, d. h. zum Verschluss zu bringen sind, hatte man früher ziemlich unförmige Thonkruken, welche mit Korken verschlossen werden mussten. Diese Manipulation geschah dadurch, dass die Korke durch die Korkmaschine direkt in den Flaschenhals hineingepresst wurden, worauf dann noch die Korke durch mehrere Bindfaden befestigt werden mussten, was sich nicht ohne Geschicklichkeit und Anstrengung ausführen liess. Auch der Transport dieser Kruken war viel schwieriger als das heutige Fortbringen der Glasflaschen. Heute geschieht dieses Fortbringen in Flaschenkästen, die genau abgemessene Fächer für jede Flasche enthalten und so eingerichtet sind, dass sie höchstens 30 kleine Flaschen enthalten, sodass der Kasten bequem auf die Schulter genommen werden kann; damals hatte man grosse geflochtene Körbe mit Holzeinsatz. Dass im übrigen eine übermässige Ausnutzung der Arbeiter nicht damit entschuldigt werden kann, es sei früher noch schlimmer gewesen, liegt auf der Hand. Es ist zu hoffen, dass mit der Ausbreitung des Wohnens ausserhalb der Betriebsstätte und des reinen Geldlohnes als Lohnform etwaige Uebelstände in dieser Hinsicht — auf welche auch der »Vorwärts« vor Jahren einmal hinwies — verschwinden werden. Eine Organisation der Arbeiter zur Erzwingung der Forderungen auf feste Arbeitszeit, Bezahlung der Ueberstunden, Wohnen ausser dem Hause, wie sie damals der »Vorwärts« empfahl, dürfte wohl auf erhebliche Schwierigkeiten stossen, die in dem Mangel eines festen Zusammenhalts innerhalb dieser Schar ungelernter Arbeiter, die bald hier bald dort ihre Dienste anbieten, begründet liegen.

Die Kutscher nehmen eine Sonderstellung ein. In den kleineren Geschäften wird einer der Arbeiter als Kutscher angenommen — d. h. soweit der Herr nicht selbst fährt —, der in seiner freien Zeit bei der Kellerarbeit mit zu helfen hat. In den grösseren Geschäften hat der Kutscher mit den Arbeiten im Keller nichts zu thun. Die Zahl der verheirateten ist bei ihnen viel grösser als bei den Kellerarbeitern, und deshalb erhalten sie meist nur Geldlohn, auch von solchen Bierverlegern, deren übrige Arbeiter in Kost und Wohnung stehen. Von den 34 Bierverlegern, welche unter 46 überhaupt Arbeiter beschäftigen, befanden sich 26, die eigene Kutscher hatten, darunter 10 die je 2, 4 die je 3, und einer der 4 Kutscher beschäftigte, 10 fuhren selbst. Von diesen 26 Betrieben zahlten 18 ihren Kutschern Geldlohn und nur in 6 Fällen standen auch die Kutscher in Lohn und Kost. Der Lohn war im Durchschnitt etwas höher, als derjenige, welchen die in Geld entlohnten Arbeiter erhielten, nämlich 18–24 Mark pro Woche. In 7 Fällen wurde ausserdem pro 3 Mark ausgefahrenes Bier noch 10 Pfg. als Gewinnanteil ausbezahlt. Diese Gewinnbeteiligung der Kutscher ist erst neueren Datums, sie soll zuerst von den Brauereien eingeführt worden sein. Allerdings findet sie sich bei den Brauereien in etwas anderer Form; sie wird nämlich nicht berechnet nach der Menge und dem Wert des ausgefahrenen Bieres, sondern nach der Menge der zurückgebrachten leeren Flaschen, um auf diese Weise den Kutscher anzuhalten, auch seinerseits dafür zu sorgen, dass die Flaschen möglichst vollzählig zurückgegeben werden. Unter den Bierverlegern ist dieses System der Gewinnbeteiligung der Kutscher zumeist von solchen Geschäftsinhabern eingeführt, denen es namentlich in der ersten Zeit des Bestehens ihres Betriebes darauf ankam, neue Kunden zu erhalten und die deshalb ihre Kutscher anwiesen, einen gewissen Hausierhandel mit Bier zu treiben. Sobald ein gewisser Kundenkreis gewonnen war, hörte auch diese Art des Absatzsuchens auf, die Gewinnbeteiligung erhielt sich jedoch; in den Fällen, in welchen dieser Anteil gewährt wird, ist jedoch meist der Lohn geringer. In manchen Fällen erhalten die Kutscher keinen bestimmten Anteil am Umsatz, wohl aber eine Gratifikation für jeden neu gewonnenen Kunden. Zu dem gezahlten Lohn tritt dann noch die oft nicht unbeträchtliche Summe von Trinkgeldern hinzu, wodurch sich das Einkommen dieser Kutscher oft auf 1500–1700 Mark erhöht, während der Durchschnittssatz etwa 1300 Mark ist. Zusammen mit den Brauereikutschern, welche zuverlässigen Nachrichten zufolge jährlich mindestens 2100–2400 Mark verdienen, bilden sie den Nachwuchs für das Bierverlags- und Gastwirtsgewerbe, zu dem die Mehrzahl von ihnen im höheren Alter überzugehen pflegt.

In den hier geschilderten Arbeitsverhältnissen im Bierverlag wird eine wesentliche Aenderung durch den Hinzutritt irgend eines der namhaft gemachten Fälle der Betriebsvereinigung nicht bewirkt. In denjenigen, vorläufig noch wenigen Fällen, in welchen der Viktualienhandel neben dem Kleinhandel und Versand von Bier eine irgendwie bedeutende Rolle spielt, ist die Thätigkeit der Frau eine ausgedehntere, ebenso werden bei der Verbindung von Bierverlag mit Gastwirtschaft alle Familienangehörigen in weitestem Maasse zur Mitarbeit herangezogen, da sich ihnen ja auch hier weit mehr Gelegenheit zur Bethätigung bietet. Was die Arbeiter anbetrifft, so stehen diese im Falle der Betriebsvereinigung mit der Gastwirtschaft stets in Kost, schon aus dem Grunde, weil der Wirt oft Mittagsgäste hat und es deshalb für ihn mit keiner Unbequemlichkeit verbunden ist, für die Arbeiter mit kochen zu lassen. Die freie Zeit der Arbeiter ist noch mehr beschränkt, als im Bierverlag. So muss bezw. abwechselnd jeden Sonntag einer der Arbeiter zu Hause bleiben, um etwaige Bestellungen aus der Nachbarschaft auszuführen, ebenso wie auch an Wochentagen abends, worauf schon hingewiesen wurde. Es wird nach dem hier Gesagten nicht verwunderlich erscheinen, dass für solche Geschäfte, namentlich bei günstiger wirtschaftlicher Konjunktur Arbeiter noch schwerer zu erhalten sind, als für den Bierverlag.

Der Geschäftsbetrieb im Bierverlag.

A. Der Einkauf.

Die Lieferanten. Der Eigenart seines Geschäftes nach hat der Bierverleger nur mit wenigen Lieferanten zu thun. Da die Käufer bei den Lagerbieren auf die Herkunft aus einer bestimmten Brauerei Gewicht legen (man fordert Böhmisches — Schultheiss- — Union-Bier, indem man damit Lagerbier aus dem Böhmischen Brauhaus, der Schultheiss- oder der Union-Brauerei meint), so wird der Bierverleger bei grösserem Umsatz von mehreren »bayrischen« Brauereien Bier beziehen müssen, meist kommt er jedoch, bei dem geringen Bedarf an bayr. Bier mit einer Brauerei aus. Zu dieser Brauerei für »bayrisches« Bier tritt hinzu der Generalvertreter für eine der Grätzer Brauereien, ebenso der einer Münchener oder in wenigen Fällen Pilsener Brauerei, ferner einige Weissbier-Brauereien. Ausser mit diesen Brauereien steht der Bierverleger noch im Einkaufsverkehr mit dem Fouragehändler, der das Futter für die Pferde liefert, der Flaschenfabrik, welche zumeist auch die Lieferung der Verschlüsse übernimmt, der Flaschenkästenfabrik und vielleicht dem Korkenlieferanten, wenn für gewisse Biersorten der Korkverschluss noch eingeführt ist, schliesslich mit einer der Firmen, welche sich mit der Lieferung von Bedarfsartikeln für den Bierabzug und die Füllung auf Flaschen befassen.

Zahlungsbedingungen gegenüber den Lieferanten. Barzahlung bildet die Ausnahme. Sie wird in der Regel von denjenigen Brauereien verlangt, von denen der Bierverleger nur geringe Quantitäten bezieht. Dagegen kommt den übrigen Brauereien gegenüber entweder die in das Belieben des Bierverlegers gestellte, oder die monatliche, oder die Bezahlung nach der jeweiligen Entnahme von einem »Stock« Bier in Betracht. Unter einem »Stock« versteht man die Zahl von 20 halben Tonnen; auf einen Stock giebt es 2–4 halbe Tonnen gratis. Es herrscht diese Bezeichnung und die damit zusammenhängende Zahlungsart übrigens nur beim Weissbier; von einem Stock bayrischen Bieres wird nicht gesprochen. Im übrigen ist dieser Zahlungsmodus nur bei den kleineren Geschäften üblich, die mittleren und grösseren Bierverlagsgeschäfte sehen sich einer äusserst weitgehenden Koulanz der Brauereien gegenüber, und sind an die Innehaltung bestimmter Zahlungsfristen nicht gebunden. In manchen Fällen sieht es die Brauerei, wenn der Kunde ihr nur irgend welche Sicherheit bietet, garnicht ungern, wenn auf seinem Konto eine nicht zu geringe Summe zu Gunsten der Brauerei steht, da sie dadurch in die Lage gesetzt ist, ihn viel fester an sich zu fesseln. Hat die Summe, welche der Bierverleger schuldet, eine bestimmte Höhe erreicht, so lässt sich die Brauerei einen Schuldschein darüber geben, der Bierverleger verpflichtet sich vielfach zur Zinszahlung, oftmals aber, und das ist der springende Punkt, lässt die Brauerei auch von dem Bierverleger einen Revers unterschreiben, wodurch er sich weiterhin verpflichtet, wöchentlich oder monatlich mindestens so und so viele Tonnen von der betreffenden Brauerei zu entnehmen. In vielen Fällen wird auch gleichzeitig eine Amortisationsquote gefordert in der Form eines Aufschlages auf jede fernerhin gelieferte Tonne Bier; allerdings wird diese Forderung der Amortisation nicht so häufig bei Schulden gestellt, welche aus der Lieferung von Bier resultieren, als bei Darlehen, die oftmals schon bei Errichtung des Geschäftes in Anspruch genommen werden, ebenso bei Lokalmiete in einem der Brauerei gehörigen Hause. Auf diese Darlehen ebenso wie auf die Eigenart der Kreditverhältnisse zwischen Brauerei und Bierverlegern überhaupt ist an anderer Stelle näher eingegangen. Bei der Lieferung von Flaschen, welche nächst den Bierlieferungen den grössten Posten im Ausgabenkonto des Bierverlegers ausmachen, herrschen die vorher gekennzeichneten Verhältnisse nicht, die Lieferung erfolgt hier bei den meisten Firmen gegen 3 Monat Ziel oder 2 % Sconto.

B. Der Absatz des Bieres.

Der geringen Anzahl von Lieferanten steht eine sehr grosse und mannichfache Zahl von Abnehmern gegenüber. Dieser Kundenkreis ist verschieden, je nachdem es sich um die vorher gekennzeichneten modern-kaufmännischen Geschäfte oder um das Gros der übrigen Bierverleger handelt. Jene ersteren liefern an wohlhabende Beamten- und Kaufmannsfamilien in kleinen Quantitäten (in den meisten Fällen im Betrage von 3 Mark). Von Kreditgewährung ist natürlich nicht die Rede, der Kutscher hat das volle Geld für das ausgefahrene Bier abzugeben und haftet dafür, falls er etwa in Abwesenheit der Herrschaften das Bier ohne Bezahlung abgegeben hat. Ebenso ruhig und glatt vollzieht sich der Verkehr der übrigen Bierverleger mit ihren Abnehmern, soweit es sich um Privatkundschaft handelt. Anders steht es dagegen mit den Geschäftskunden. Sie setzen sich, soweit der Absatz von Weissbier in Betracht kommt, zusammen aus Restaurateuren, Gastwirten, Destillationen im alten Sinne des Wortes[29], Kolonialwaren- und Grünkramhandlungen, ferner Kantinen in grossen Fabriketablissements oder beim Militär. Bei den Restaurateuren und Gastwirten handelt es sich um die geringe Zahl derjenigen, welche trotz der gebotenen Erleichterung beim Abzug des Weissbieres auch gegenwärtig auf den Selbstabzug verzichten, sei es, dass es ihnen an den geeigneten Kellerräumen fehlt oder der Selbstabzug bei dem geringen Absatz sich nicht lohnen würde. Dasselbe gilt von den wenigen Cafés und Hôtels, welche Weissbier führen. Trotz der oft geringfügigen Entnahme von Bier halten sich diese Geschäftskunden in den meisten Fällen nicht zur Barzahlung verpflichtet, sondern verlangen, dass der Bierverleger in gewissen Zwischenräumen sie besucht, um das Geld selbst abzuholen, wobei er natürlich eine nicht zu geringe Zeche machen soll. Die Kolonial- und Grünkramhandlungen pflegen sofort zu bezahlen. Die letzteren waren früher Abnehmer oft grosser Quantitäten Braunbieres, welches die ärmeren Volksklassen aus den Grünkramkellern holten, heute ist der Absatz von Braunbier in Flaschen aus den vorher angeführten Gründen auf ein Minimum gesunken. Bei den Kantinen und Konsumvereinen für Angestellte bildet die monatweise Abrechnung die Regel; sie verlangen häufig einen sehr grossen Rabatt, zeigen sich aber sehr koulant in Bezug auf den Ersatz von Flaschen, welche in der Fabrik abhanden kommen oder zerbrochen werden. Mit einem gewissen Risiko ist die Lieferung an kleinere Fabriken verbunden, in denen der Verkauf des Bieres meist in der Hand eines dazu bestimmten Arbeiters liegt. Oft bezahlt dieser Arbeiter bei der wöchentlich erfolgenden Abrechnung nicht die ganze Summe, behauptet, er hätte selbst kreditieren müssen, oder er verlässt die Arbeit; es wird ein neuer Bierverkäufer gewählt und dem Bierverleger liegt ob, sich mit dem früheren Abnehmer, der oft »unbekannt verzogen« ist, auseinandersetzen etc. Dazu treten die bedeutenden Flaschenverluste, welche dadurch verursacht werden, dass die Arbeiter häufig die Bierflaschen zum Kaffee und Schnapsholen verwenden, sie auch mit in ihre Wohnung nehmen, wo sie im Haushalt in Gebrauch genommen werden. Diese Missstände bewirken, dass den Bierverlegern an der Lieferung für solche kleineren Fabriken meist wenig liegt und vielfach beziehen diese deshalb auch ihr Bier von dem in der Nähe wohnenden Gastwirt, bei dem sie zu verkehren gewohnt sind; die Lieferung und Kontrolle seitens des Lieferanten regelt sich hier viel leichter, auch können Nachbestellungen z. B. an heissen Tagen eher ausgeführt werden.

Die Kunden auf Grätzer Bier setzen sich zusammen aus: Hôteliers, Restaurateuren, Cafétiers und Gastwirten. Der Selbstabzug des Grätzer Bieres ist bei den Gastwirten noch weniger verbreitet, als der des Weissbieres; diejenigen Gastwirte, welche es führen, beziehen es deshalb stets vom Bierverleger in Flaschen. Doch ist der Absatz an die Gastwirte nur gering. Mehr schon wird das Grätzer Bier in den Restaurants und Hôtels genossen; der Hauptabsatz aber entfällt auf die Berliner Nachtcafés, welche den Treffpunkt für die Halbwelt abgeben. Ueber die Gewohnheit der Cafétiers von möglichst vielen Lieferanten zu beziehen, selten bar zu bezahlen, dagegen sehr oft die Kontrahierung einer grossen Zeche zu verlangen, ehe sie die Rechnung begleichen, wird in Bierverlegerkreisen sehr geklagt. Ebenso wie in diesen Cafés wird auch in den Kneipen mit Damenbedienung Grätzer Bier konsumiert, in manchen Fällen wird an solche Kneipen und Cafés auch Weissbier geliefert. Schliesslich sei noch erwähnt, dass auch die Konditoreien für den Absatz von Weiss- und Grätzer Bier in manchen Fällen in Betracht kommen, bei ihnen sind die gerügten Zahlungsverhältnisse der Cafébesitzer jedoch nicht Regel.

Einnahmen und Ausgaben im Bierverlage.

A. Einnahmen.

Die Absatzpreise der Biere. Die Preise sind verschieden, je nachdem es sich um Privat- oder Geschäftskunden handelt. So lange die Brauereien den Flaschenbiervertrieb nicht hatten, waren die Preise vom Standpunkt der Bierverleger aus als sehr angemessene zu bezeichnen. Die Konkurrenz der Berufsgenossen war nicht allzu drückend, und da der Markt so gross war, dass alle genügend Absatz fanden, so hielten sie sich auf einer gewissen herkömmlichen Höhe, von der nicht abgewichen wurde. Zum Teil sind diese Verhältnisse noch in dem Handel mit bayrischem Bier, soweit es sich um den Absatz an Privatkundschaft handelt, dieselben geblieben. Wenn es den Brauereien gelungen ist, fast den gesamten Flaschenbierhandel in Lagerbier in ihre Hände zu bekommen, so haben sie dieses Resultat, soweit es sich um den Absatz an Privatkunden handelt, nicht durch Preisdrückerei erzielt. Die Bierverleger gaben an Privatkunden 32 Flaschen Lagerbier für 3 M. und mehr boten die Brauereien auch nicht. Welche Umstände den Brauereien in diesem Kampfe um die Privatkundschaft den Sieg verschafften, wurde schon früher dargelegt. Ebenso ist andererseits auch der Preisschleuderei Erwähnung gethan worden, welche demgegenüber in den Lieferungen an Fabriken, Kantinen etc. zu Tage trat. So berichtet eine Brauerei auf eine von mir gestellte Anfrage, dass sie an Wiederverkäufer und Kantinen 40 Flaschen von 3⁄8 Liter Inhalt für 3 M. abgäbe, beklagt sich aber gleichzeitig, dass andere Brauereien 42–50 Flaschen für 3 M. lieferten. Zum Vergleich sei angeführt, dass die Bierverleger früher 36 Flaschen für 3 M. lieferten. Nun stellt sich der Preis eines Hektoliters Lagerbier in Berlin auf durchschnittlich 16 M. Gäben die Bierverleger 40 (3⁄8 Ltr.) Flaschen für 3 M., so blieben ihnen bei dieser Lieferung 68 Pf. Bruttogewinn, d. h. nur etwas über 10 pCt. Dabei zu bestehen, ist dem Bierverleger bei seinen verhältnismässig hohen Geschäftsunkosten kaum möglich, bei einer Ueberschreitung dieses Rabattsatzes in der erwähnten Höhe hört natürlich jede Konkurrenzmöglichkeit für ihn auf. Verlor er also auf der einen Seite die frühere Privatkundschaft auf bayrisches Bier, weil das Publikum den Brauereien mehr Vertrauen entgegenbrachte, so büsste er auf der anderen Seite seine Geschäftskundschaft ein, weil er in Bezug auf Rabattbewilligung nicht konkurrieren konnte. Aber der Verlust der Kundschaft auf bayrisches Bier war nicht die einzige Folge des Eintretens der Lagerbierbrauereien in den Konkurrenzkampf. Denn dieser Verlust führte im Zusammenhang mit der Uebernahme des Flaschenbiervertriebs seitens einzelner Weissbierbrauereien dazu, dass jeder Bierverleger ihn durch erhöhten Absatz von Weissbier auszugleichen versuchte, und die Folge war ein rapides Sinken der Preise. Abgesehen von dem einfachen Weissbier, das nur noch wenig abgesetzt und zum Preise von 40 (1 Ltr.) Flaschen für 3 M. abgegeben wird, unterscheidet man bei dem Weissbier zwei Sorten: Weissbier mit — und Weissbier ohne Wasserzusatz. Noch gegen Ende der achtziger Jahre waren die Preise für Weissbier folgende:

I.QualitätPrivatkunden26Fl.für3M.

Geschäftskunden30„„3„

II.„Privatkunden32„„3„

Geschäftskunden40„„3„

Heute sind die Preise im Durchschnitt folgende:

I.QualitätPrivatkunden30Fl.für3M.

Geschäftskunden36–42„„3„

II.„Privatkunden36„„3„

Geschäftskunden45–58„„3„

Zur Berechnung der Rentabilität des Weissbierhandels muss man wissen, dass eine halbe Tonne etwa 60–70 Ltr. enthält und durchschnittlich 6 M. kostet. Bei dem heutigen Flascheninhalt ergiebt eine halbe Tonne etwa 160 Flaschen ohne, und 200 Flaschen mit Wasserzusatz. Nehmen wir ferner an, ein Bierverleger hätte je zur Hälfte Privatkunden und zur Hälfte Geschäftskunden, so würde also sein Bruttogewinn an einer halben Tonne Weissbier sich folgendermassen berechnen:

früher jetzt

I. Qualität 11,00 M. pro ½ t 8,00 M.

II. „ 10,50 „ „ „ „ 7,50 „

Also auch hier ist der Verdienst sehr gesunken, obwohl die Annahme, dass der Absatz sich je zur Hälfte auf Privat- und Geschäftskunden verteilte, noch zu günstig gegriffen ist; der Anteil der Geschäftskundschaft ist wahrscheinlich ein weit beträchtlicherer und infolgedessen verringert sich auch der Bruttogewinn. Auch beim Absatz von Grätzer Bier ist der Verdienst gegen früher gesunken. Der Preis des Grätzer Bieres stellte sich früher auf 16 M. pro hl. Die Bierverleger lieferten ihren Privatkunden 25 Flaschen für 3 M., ihren Geschäftskunden 100 Flaschen für 11 M. Später fiel der Preis für 100 Flaschen Grätzer Bier für die Geschäftskunden erst auf 10 M. dann fast allgemein auf 9 M. einige Bierverleger lieferten dann sogar 100 Flaschen für 8 M. Im Jahre 1899 schlossen sich nun die in Grätz vereinigten Brauereien zu einem Verbande zusammen und setzten, da sie angeblich bei einem Preis von 16 M. pro hl Bier nicht mehr bestehen konnten, den Preis auf 18 M. pro hl fest. Infolgedessen beschloss der Verein Berliner Bierverleger seinerseits, mit den Generalvertretern der Brauereien in Grätz ein Abkommen dahin zu treffen, dass sich die Vertreter der Grätzer Brauereien verpflichteten, an keinen Bierverleger fernerhin Bier zu liefern, welcher nicht durch Namensunterschrift erklären würde, für 100 Flaschen Grätzer Bier mindestens 10 M. zu verlangen. Die Konventionalstrafe wurde für jede zur Anzeige kommende und nachzuweisende Uebertretung auf 50 M. festgesetzt. Der grösste Teil der Mitglieder des Vereins unterschrieb sofort, die übrigen wurden ebenso wie die Nichtmitglieder dazu gezwungen, da keiner der Vertreter ihnen weiterhin Bier lieferte. War durch die erwähnten Preisreduktionen der Bruttogewinn pro hl allmählich von 13,30 auf 5,30–8,00 M. gefallen, so beträgt derselbe jetzt trotz der erfolgten Preiserhöhung der Brauereien im Minimum (d. h. wenn wie vorher nur die Rabattsätze für Geschäftskunden berücksichtigt werden) 8,60 M. pro hl, d. h. ca. 50 pCt. Im allgemeinen wird sich aber hier durch die Lieferung an Privatleute, denen das Grätzer Bier wohl manchmal ärztlich verordnet wird, der Bruttogewinn erhöhen.

B. Ausgaben.

1. Flaschenverluste. Abgesehen von den Ausgaben für das Bier selbst, deren Höhe aus den Betrachtungen über den Brutto- und Nettogewinn im Bierverlag zu ersehen ist, spielen die Flaschenverluste mit die grösste Rolle bei den Ausgaben. Dieselben entstehen auf verschiedene Weise. Einesteils werden beim Füllen des Bieres auf Flaschen, beim Reinigen und beim Transport, manchmal vielleicht mit Mutwillen, Flaschen zerbrochen. Anderenteils erhält der Bierverleger von seinen Kunden oft nicht die gelieferte Anzahl zurück, sei es, dass sie in der Haushaltung in Gebrauch genommen und zu anderen Zwecken benutzt oder beim Kunden zerschlagen sind, sei es, dass ein Konkurrent, falls der betr. Kunde von mehreren Geschäften Bier bezog, sich einen Teil derselben angeeignet hätte. Die an ersterer Stelle genannten Flaschenverluste pflegen gegenüber den letzteren in den Hintergrund zu treten und wenn in den Fachblättern von Flaschenverlusten und Mitteln zu ihrer Abhilfe gesprochen wird, so sind fast stets die Verluste gemeint, welche durch Zurückbehalten der Flaschen seitens der Kunden, und durch absichtliches oder unabsichtliches Vertauschen der Flaschen entstehen. Wenn man die Klagen der Bierverleger über die Grösse der Flaschenverluste hört, so möchte man dieselben für übertrieben halten. Wer jedoch Gelegenheit gehabt hat, die hier beklagten Zustände aus eigener Anschauung kennen zu lernen, der wird der Behauptung zustimmen müssen, dass in Bezug auf den Missbrauch von Bier- (und auch u. a. Mineralwasser-)Flaschen in vielen Kreisen des Publikums eine Laxheit der Ansichten herrscht, welche nicht scharf genug verurteilt werden kann. Die Hausfrauen oder Dienstmädchen machen sich in vielen Fällen gar kein Gewissen daraus, die Bierflaschen zu allen möglichen Zwecken zu gebrauchen, sie holen Spiritus, Oel, Fleckwasser etc. darin, und in der Küche prangen die dem Bierhändler gehörenden Flaschen ganz ungeniert neben anderen Utensilien. Die Arbeiter betrachten es als ihr selbstverständliches Recht, die Bierflaschen zum Einholen von Schnaps oder Kaffee zu gebrauchen. Am tollsten geht es auf den Bauten zu, da wird die Flasche oft, wenn sie ausgetrunken ist, einfach auf den Boden geworfen, ob sie dabei entzwei geht oder nicht, ist ganz gleichgültig, wenn der Kutscher des Bier-Lieferanten am nächsten Tage kommt, so kann er sich die leeren Flaschen aus allen Ecken und Winkeln des Bauplatzes zusammensuchen. Ganz raffiniert verfahren oft diejenigen Familien, welche das Bier selbst abziehen, indem sie solange von den Viktualienhändlern, Gastwirten oder Bierverlegern Bier in Flaschen holen lassen, bis sie diejenige Zahl von Flaschen »erworben« haben, welche zum Abzug nötig ist. Zerbricht später mal eine Flasche, so wird eine dadurch ergänzt, dass zur Abwechselung wieder einmal eine Flasche Bier beim Gastwirt etc. geholt und die leere Flasche zurückbehalten wird. Non olet!

Sind die hierdurch den Bierverlegern zugefügten Flaschenverluste lediglich dem Publikum und seiner skrupellosen Auffassung vom Eigentumsrechte zuzuschreiben, so tragen die Bierverleger an der Vertauschung der Flaschen und etwaigen dadurch entstandenen Verlusten selbst die Schuld. Allerdings werden Vertauschungen in manchen Fällen vielleicht dadurch begünstigt, dass die Flaschen der verschiedenen Lieferanten, welche an einen Kunden liefern, überhaupt keinen Aufdruck tragen und in der Form gleich sind. Diese Vertauschungen, wenn sie auch gewiss unangenehm sind, bergen allerdings noch keine Verluste in sich, vorausgesetzt, dass die Zahl der zurückgegebenen fremden Flaschen ebenso gross ist, wie die der gelieferten eigenen. Oft stimmt dieses Verhältnis allerdings nicht, und es hat den Anschein, als ob die Vertauschung nicht durch Zufall oder Nachlässigkeit des Kunden, sondern durch ganz bestimmte Nebenabsichten des betr. Konkurrenten herbeigeführt sei.

Wie gross die Gesamtheit der Bierflaschenverluste aller derer ist, die ein Flaschenbiergeschäft betreiben, erhellt aus einer Mitteilung der Berliner »Wochenschrift für Brauerei« (Jahrgang 1900, No. 1). Diese teilt mit, dass ein lokaler Brauereiverein (wahrscheinlich der Verband der Berliner Brauereien) in einem bestimmten mehrmonatlichen Zeitraum eine Enquête über den Verlust von Bierflaschen anstellte. Von den abgesetzten Flaschen kamen weniger zurück 3,37 %, beim Austausch kamen weniger zurück 0,48 %, der Flaschenbruch bezifferte sich auf 2,51 %, der Gesamtverlust also im Durchschnitt auf 6,05 %! Der höchste Gesamtverlust betrug 14,23 %, der niedrigste 4,3 %! Der Durchschnittsatz von 3,37 % für nicht zurückgekommene Flaschen wurde von acht Brauereien überschritten. Das Maximum dieses Verlustes lag bei 7,43 %, das Minimum bei 1,38 %. Wenn auch die Verhältnisse in Bezug auf den Flaschenverlust bei den Brauereien nicht überall die gleichen sind, wie bei den Bierverlegern, so können doch die hier angeführten Zahlen vielleicht als Durchschnittsziffern für die Flaschenverluste auch der Bierverleger angesehen werden.

Irgendwelche Maassnahmen sind bisher gegen den Flaschenmissbrauch seitens der Berliner Bierverleger noch nicht getroffen worden. Die Einführung des Flaschenpfandes ist in Berlin auf dieselben Schwierigkeiten gestossen, wie in anderen Städten. Die Brauereien haben jüngst in den gelesensten Zeitungen grosse Erklärungen abgegeben, wonach sie jedem Flaschenmissbrauch gerichtlich entgegentreten würden. Ob diese Erklärungen Erfolg haben werden, ist zweifelhaft, zumal die Gerichte die Verwendung und Füllung von Bierflaschen mit anderen Flüssigkeiten etc. bei erfolgender Anzeige in den seltensten Fällen bestrafen[30]. Gegen die unlautere Konkurrenz von Berufsgenossen (Vertauschen und Fortnehmen von Flaschen) hat die Mehrzahl der zum Verband deutscher Bierhändler gehörenden Vereine bereits das Mittel der Errichtung von Flaschen-Austauschlagern angewandt, und ist z. T. mit Recht energisch vorgegangen gegen diejenigen Bierverleger, welche ihre Beteiligung etwa ablehnten. In Berlin ist ähnliches seitens des Vereins Berliner Bierverleger (der auch nicht zum Verbande gehört) noch nicht geschehen. Allerdings hat der Verein vor kurzer Zeit seinen Vorsitzenden delegiert, in einen vom Bund der Industriellen niedergesetzten Ausschuss einzutreten, welcher speziell die Bekämpfung des Flaschenmissbrauches zur Aufgabe hat, und zu dem u. a. auch Vertreter des Brauerei-Verbandes, des Vereins Berliner Weissbierwirte, des deutschen Gastwirtsverbands, des Berliner Gastwirte-Vereins und des Verbandes deutscher Mineralwasser-Fabrikanten gehören. Irgendwelche positiven Beschlüsse liegen jedoch seitens des Ausschusses, der sich eben erst konstituiert hat, noch nicht vor.

2. Spesen. Es ist nötig, näher auf sie einzugehen, da sie oft nicht unbeträchtlich sind. Wenn in Bierverlegerkreisen von Spesen gesprochen wird, so sind damit nicht nur diejenigen Unkosten gemeint, welche dadurch entstehen, dass die Geschäftskunden der Bierverleger oft in längeren Zwischenräumen bezahlen und die letzteren gezwungen sind, beim Abholen der Rechnungsbeträge grössere Zechen zu machen. Oft besteht ja auch hierbei ein Missverhältnis zwischen dem Verdienst an der gelieferten Ware und dem durch die Zeche gewährten Rabatt, und manche Gastwirte besitzen eine gewisse Virtuosität darin, ihre Lieferanten bei solchen Besuchen durch Vermittelung ihrer Kunden, anreizen zu lassen, recht viel »zum Besten zu geben«. Die raffinierteste Form der Erzwingung eines ausserordentlichen Rabatts von den Lieferanten besteht jedoch in der Veranstaltung der sogenannten »Abendtische«. Man versteht darunter Abendessen mit Weinzwang, zu denen hauptsächlich die Lieferanten eingeladen werden, Fleischer, Bäcker, Liqueur- und Schnapslieferanten, vor allen aber die Brauer und Bierverleger. Die Stammgäste dienen oft nur als Dekoration, sie lassen sich in Bezug auf das Weintrinken vielleicht noch von den Lieferanten freihalten. Gleichmässig werden durch diese Veranstaltungen Brauer und Bierverleger getroffen. Wie tief eingerissen diese Unsitte ist, beweist der Umstand, dass in der hier in Betracht kommenden, »hohen Saison« (Dezember–Januar) bei den Brauereien manchmal das Comptoirpersonal kaum ausreicht, um den Einladungen folgen zu können. Handelt es sich um einen Kunden, der wenig braucht, so kaufen sich wohl auch die Brauereien einfach von ihren Verpflichtungen los, indem sie an Stelle der Entsendung irgend jemandes dem betr. Gastwirt ein Gefäss Bier »vergüten«, dessen Grösse sich nach der Höhe des Absatzes an den betr. Kunden richtet. Dem Bierverleger sind diese Verpflichtungen natürlich noch drückender, da seine Lieferungen in den weitaus meisten Fällen viel geringer sind, als diejenigen der Brauereien. Handelt es sich um Kunden, welche Abnehmer grösserer Quantitäten sind, so kann der Bierverleger ohne grosse Skrupel 10–20 Mark ausgeben; als drückend, aber empfindet er die Verpflichtung, wenn eine solche Einladung beispielsweise von einem Kunden kommt, der vielleicht alle 2–3 Wochen einmal 100 Flaschen Grätzer Bier von ihm bezieht! Dazu kommt, dass viele Gastwirte und Cafétiers sich an der Veranstaltung eines Abendtisches im Winter nicht genügen lassen, sondern ihre Lieferanten mehrmals um sich versammeln, sei es zum Wurstessen, zum Frühschoppen mit Musik, zur Geburtstagsfeier des Inhabers (die oft zweimal im Jahre stattfindet) etc. Ebenso wie die Brauereien, kaufen sich in solchen Fällen auch die Bierverleger manchmal los, indem sie gleichfalls, anstatt zu erscheinen, einige Kästen oder einen Kasten Bier gratis senden. Wenn derartige Einladungen sich allzuhäufig wiederholen und dem Bierverleger klar wird, dass sein Verdienst durch die von ihm verlangten Gegenleistungen fast völlig ausgeglichen wird, so wird er auch wohl in manchen Fällen auf einen solchen Kunden verzichten. In jedem Falle hat ein Bierverleger mit diesen Spesen als einem ansehnlichen Posten in seinem Ausgabenkonto zu rechnen. Welche Anteilnahme die Bierverleger dieser ganzen Frage entgegenbringen, geht daraus hervor, dass in dem ersten Jahrgange (1899) ihres Fachorgans nicht weniger als sechs Einsendungen aus Bierverlegerkreisen über diese Frage sich finden, ohne dass allerdings diskutable Vorschläge darin gemacht worden wären, wie den allseitig erkannten Missständen entgegenzutreten sei.

3. Andere Ausgaben. Neben den Flaschenverlusten und Spesen kommen für den Bierverlag als Ausgaben noch in Betracht: die Löhne, die Miete, Reparaturen, die Unterhaltung von Pferd und Wagen, Gewerbesteuer, Beiträge zur Krankenkasse sowie für Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter, schliesslich Anzeigen und Reklame. Wenn diese Ausgaben hier lediglich aufgezählt werden im Gegensatz zu der eingehenden Besprechung der Ausgaben für Flaschen und für Spesen, so geschieht dies deshalb, weil sie einer näheren Erläuterung kaum bedürfen. Ueber die Löhne ist vorher schon gesprochen worden, die Reparaturen beziehen sich beispielsweise auf die Flaschenkästen oder die Holzlager in den Kellereien, ferner etwaige im Keller angewandte Maschinen. Für Anzeigen und Reklame pflegt der Bierverleger in der Regel so wenig wie möglich auszugeben: immerhin muss er Rechnungen mit Firmenaufdruck, oft auch Bestellkarten, ferner Etiquetten, Plakate, Preiskourante u. dergl. führen.

Brutto- und Nettogewinn beim Bierverlag.

Aus der Vergleichung des Bruttogewinns mit den skizzierten Ausgabeposten liesse sich sehr leicht ein Gewinn- und Verlustkonto für einzelne Umsatzhöhen konstruieren. Jedoch sind solche theoretische Konstruktionen immer sehr angreifbar und an ihrer Stelle möge deshalb hier ein praktisches Beispiel gesetzt werden. Es ist der Jahresabschluss eines Bierverlags mit etwa 20000 Mark Umsatz aus dem Jahre 1899.

Einnahmen:

Erlös aus 1200 halben Tonnen Weissbier à 12 Mark = 14400 Mark

„ „ 120 hl Grätzer Bier à 27 „ = 3240 „

„ „ 32 „ Bayrisch " à 27 „ = 864 „

„ „ 20 „ echtes " à 44 „ = 880 „

19384 Mark

Ausgaben. A. Bierkonto.

1200 halbe Tonnen Weissbier à 6 Mark = 7200 Mark

120 hl Grätzer Bier à 16 „ = 1920 „

32 „ Bayrisch Bier à 20 „ = 640 „

20 „ echtes Bier à 25 „ = 500 „

(inkl. Fracht) 10260 Mark

Demnach Bruttogewinn 9124 Mark.

Von diesem Bruttogewinn waren in Abzug zu bringen für:

Miete1200Mark

Unterhalt eines Pferdes700„

Ergänzung an Flaschen und Verschlüssen650„

Reparaturen65„

Telephon150„

Reklame und Spesen200„

Gas, Heizung, Gewerbesteuer, Beiträge zur Versicherung u. a.150„

Löhne: 1 Kutscher1284„

3 Arbeiter im Durchschnitt[31]2964„

7327Mark

Demnach Bruttogewinn9124„

Reingewinn1797„

Zu dieser Aufstellung ist zu bemerken, dass einerseits die gewährten Rabattpreise beim Weissbier sehr hoch waren, da sich dessen Absatz im wesentlichen auf grosse Abnehmer verteilte, dafür genügte jedoch auch ein Pferd und ein Wagen zur Fortschaffung des Bieres, während bei einer Zersplitterung der Kundschaft mindestens zwei Wagen mit je einem Pferd bespannt, in Betrieb hätten sein müssen. Im übrigen soll die Aufstellung weniger zur Illustration des Rein- als vielmehr des Bruttogewinnes dienen. Es ergiebt sich aus ihr beim Weissbier ein Bruttogewinn von genau 100 %, d. h. weniger, als wir vorher angenommen hatten, was sich aus den angegebenen Gründen erklärt, dagegen ist der Verdienst an Grätzer Bier höher als in unserer Annahme, da in dem betr. Bierverlag auch zu der Zeit, als der hl Grätzer Bier nur 16 Mark kostete 100 Flaschen nicht unter 10 Mark fortgegeben wurden. Die Flaschenverluste betrugen nur ca. 2,5 %, was ebenfalls mit der geringen Zahl der Abnehmer zusammenhängt. Aus den Aeusserungen einer grossen Zahl von Bierverlegern ist anzunehmen, dass der Reingewinn — von individuellen Zufälligkeiten abgesehen — da, wo Weissbier und Grätzer Bier den überwiegenden Teil des Absatzes bilden, in der Regel nicht unter 10 und nicht über 15 % des Umsatzes beträgt. Es scheint dabei nicht, als wenn mit der Erhöhung des Umsatzes der Reingewinn verhältnismässig höher würde: vielmehr wird ein verhältnismässiges Steigen desselben dadurch, dass bei höherem Umsatz der Geschäftsinhaber nicht mehr mitarbeiten kann, sondern sich auf die Beaufsichtigung des Geschäftsbetriebes beschränken muss, ferner durch Erhöhung der Spesen u. a. in der Regel kompensiert.

Der durchschnittliche Jahresumsatz der Berliner Bierverlagsgeschäfte.

Als Maassstab können uns zwei Momente dienen:

1. die Anzahl der im Betriebe beschäftigten Arbeiter,

2. die Anzahl der Pferde, welche zur Fortschaffung des Bieres nötig sind. Aus den gemachten Erkundigungen ergiebt sich nun zunächst, dass von 46 Bierverlegern im Durchschnitt beschäftigten

keinenArbeiter14Betriebe

einen„11„

zwei„8„

drei bis vier Arbeiter8„

mehr als vier Arbeiter5„(Maximum 9 Arbeiter).

Pferde wurden gebraucht:

ein Pferd in15Betrieben

zwei Pferde in10„

drei bis vier Pferde in7„

über vier Pferde in3„(Maximum 6 Pferde)

ohne Pferd behalfen sich11Bierverleger.

Aus diesen Angaben lassen sich allerdings keine zahlenmässig genauen Rückschlüsse auf die Höhe des Umsatzes der einzelnen Geschäfte machen, immerhin geben sie uns dazu gewisse Anhaltspunkte. Ich möchte auf Grund dieser Aufstellungen die Bierverlagsgeschäfte in drei Kategorien teilen:

1. in solche Betriebe, welche ohne Arbeiter und ohne Pferd auskommen,

2. in solche, welche 1 bis 2 Arbeiter beschäftigen und 1 bis 2 Wagen mit 1 bis 2 Pferden gebrauchen,

3. in solche, welche 3 Arbeiter und darüber beschäftigen und 3 und mehr Pferde gebrauchen.

Man könnte diese Kategorieen etwa als kleine, mittlere und grössere Bierhandlungen bezeichnen. Ein charakteristisches Unterscheidungsmoment werden die kleinen Geschäfte vor denen der zweiten und dritten Kategorie haben, welche letzteren ihrer Art nach wenig von einander verschieden sein werden. Aus dem Umstande nämlich, dass die kleinen Bierhandlungen ohne Pferde, d. h. ausschliesslich mit einem Handwagen auskommen, geht deutlich hervor, dass ihr Absatz sich zum grossen Teile auf den Verkauf über die Strasse beschränkt und das Lieferungsgeschäft daneben nur eine geringere Rolle spielt. Diese Geschäfte stammen meist aus neuerer Zeit (unter den 11 Geschäften, welche ohne Pferd auskamen, sind 7 in den Jahren 1890–96 gegründet), entweder hat sich das Lieferungsgeschäft noch nicht oder doch kaum über die nächste Nachbarschaft ausgebildet, oder sie verzichteten überhaupt darauf und beschränken sich auf den Kleinhandel mit Bier. Als Nebengeschäft kommt für sie in allerdings nur wenigen Fällen der Verkauf von Frischbier in Betracht, das von den Weissbierbrauereien bezogen wird, häufiger der Spezereiwarenhandel. Der Bierabsatz schwankt pro Tag zwischen 10 bis 40 Mark, der Durchschnittssatz beträgt etwa 20 Mark. Ihrer ganzen Art nach erinnern diese Geschäfte an denjenigen Viktualienhandel der ersten Jahrzehnte, der in der Hauptsache zum Kleinhandel von Bier geworden war, nur dass damals die Entwicklung eine zum Lieferungsgeschäft aufsteigende war, während wir es heute in diesen Geschäften mit Rückbildungen zu thun haben, welche den Viktualienhandel zur Stütze gebrauchen, weil sie vom Bierhandel allein nicht existieren können.

Im Gegensatz zu den Geschäften dieser Art haben die Bierhändler der zweiten und dritten Kategorie mehr die alte Form des Bierverlags als Lieferungsgeschäft bewahrt. Der Verkauf über die Strasse bildet bei ihnen nur eine Ergänzung zum Versandgeschäft; unter sich sind sie nur durch die Höhe des Umsatzes von einander unterschieden. Diejenigen Bierverleger, welche einen Wagen in Betrieb haben, sei es nur mit einem oder zwei Pferden bespannt, fahren im Sommer pro Tag etwa für 40–50, im Winter etwa für 30 Mark Bier pro Tag aus, d. h. ihr jährlicher Umsatz im Versandgeschäft beziffert sich auf 12–15000 Mark jährlich; der Reingewinn welchen ein solches Geschäft abwirft, ist also an sich kaum höher als der Lohn, den die Kutscher im Bierverlag und geringer als der Lohn, den die Brauereikutscher erhalten. Allerdings ist zu dem Reingewinn aus dem Versandgeschäft noch derjenige aus dem Verkauf über die Strasse hinzuzuzählen, immerhin dürfte das Einkommen eines solchen Bierverlegers selten über 1800–2400 Mark betragen, in den meisten Fällen aber unter diesem Satze sich bewegen.

Was nun die Geschäfte der dritten Kategorie betrifft, so haben diese ihren verhältnismässig hohen Umsatz verschiedenen Umständen zu verdanken. Entweder sind es alte Geschäfte, die zugleich mit dem guten Ruf aus früheren Zeiten auch einen Stamm von Weissbierkunden behalten haben, welcher ihnen treu geblieben ist. Oder sie werden von irgend einer Weissbierbrauerei unterstützt, in der Weise, dass dieselbe die Bestellungen auf Flaschenbier, welche bei ihr gemacht werden, dem betreffenden Bierverleger zuweist; allerdings führen solche Bierverleger nur Bier von einer Weissbierbrauerei. Der Umsatz dieser Geschäfte schwankt zwischen 20 bis 75000 Mark jährlich, der Verdienst ist also als sehr auskömmlich zu bezeichnen.

Der Umsatz früher und jetzt. Auf die Frage, wie sich der heutige Umsatz zu dem früheren stellt, habe ich in 4 Fällen die Antwort erhalten, derselbe sei gestiegen, in 10 Fällen war er gleich geblieben, in 32 Fällen zurückgegangen. Es ist kaum nötig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei den ersteren Fällen meist um Geschäfte handelt, welche in neuerer Zeit entstanden sind, während diejenigen, welche noch aus den achtziger Jahren stammen, durchweg einen Rückgang des Umsatzes zu beklagen hatten.

Wie sich dieser in einzelnen Fällen gestaltet hat, davon hier einige frappante Beispiele: Bierverleger A.[32] begründete seinen Bierverlag 1866 im Anschluss an die Gastwirtschaft, hatte anfangs der achtziger Jahre 2 Wagen und 4 Pferde; ein Wagen fuhr nach ausserhalb, um an die dortigen Ausschanklokale Weissbier zu liefern, der Umsatz betrug 50000 Mark im Bierverlag jährlich. Gab 1893 das Bierverlagsgeschäft auf, nachdem er fast alle Kunden verloren hatte, und ist jetzt nur noch Gastwirt. — Bierverleger B., dessen Geschäft seit 1879 besteht, hatte früher 2 Pferde und 2 Wagen, jetzt genügt ein Handwagen, Arbeiter werden nicht mehr beschäftigt. — Bierverleger C. hatte früher 2 Wagen und 3 Pferde, Umsatz 50 bis 60000 Mark, jetzt noch 1 Wagen, 1 Pferd, 20000 Mark Umsatz. Geschäft besteht seit Anfang der sechsziger Jahre. — Bierverleger D. übernahm 1891 das früher von E. betriebene Bierverlagsgeschäft. E. gebrauchte 3 Wagen und 6 Pferde und beschäftigte 12 Arbeiter. D. kommt im Sommer mit 2, im Winter mit 1 Pferd aus, er beschäftigt noch 4 Arbeiter. Das Geschäft wäre ruiniert, wenn nicht 4 Bataillonskantinen als Abnehmer geblieben wären. — Bierverleger F. beschäftigte früher 12 Arbeiter und hatte einen Absatz von 10–12000 hl Bier jährlich, an heissen Tagen gebrauchte er 80 halbe Tonnen. Als er starb, war nur noch ein Wagen im Betrieb, unter seiner Frau wurde der Konkurs über das Geschäft eröffnet. — Bierverleger G. besass Anfang der achtziger Jahre 6–8 Pferde, bankerott seit 1895, H. früher 6 Pferde, liess 1896 das Inventar seines Geschäfts versteigern. — J., dessen Geschäft seit 1882 besteht, beschäftigte 3 Arbeiter, jetzt fährt er das Bier selbst am Vormittag aus, seine Frau und er ziehen nachmittags und abends selbst ab, und besorgen den Verkauf über die Strasse. — Im Bierverlage von K. betrug der Absatz anfangs der neunziger Jahre u. a. 110 hl Braunbier, 1075 hl Weissbier, 300 hl Lagerbier, jetzt kein Braunbier, 620 hl Weissbier, 110 hl Lagerbier. — Bierverleger L. hatte früher einen zweispännigen und einen einspännigen Wagen, jetzt noch einen einspännigen. — K., dessen Geschäft seit 1864 besteht, will jetzt event. den Bierverlag ganz aufgeben und eine Gastwirtschaft übernehmen. — Bierverleger M. gab 1894 seinen seit 17 Jahren betriebenen Bierverlag auf und lebt jetzt als Restaurateur.

Es ist ein trauriges Bild, welches diese Stichproben aus den Notizen, die ich mir gemacht habe, ergeben, sie liessen sich leicht verdoppeln oder verdreifachen, aber sie genügen auch wohl so als Illustration.

Die Verschuldung der Bierverleger bei den Brauereien.

Mit der äusserst gedrückten Lage der Berliner Bierverleger, welche sich aus diesen Darlegungen ergiebt, hängt auch die übermässige Verschuldung derselben bei den Brauereien zusammen. Diese Verschuldung kommt z. T. in ganz eigentümlichen Formen der Kreditinanspruchnahme zum Ausdruck. Nicht der Umstand, dass im Laufe der Jahre, bei der Unregelmässigkeit der Bezahlung, die Schulden für geliefertes Bier oft eine abnorme Höhe erreichen, ist das entscheidende. Oft beginnt vielmehr die Verschuldung der Bierverleger bei der Brauerei schon in dem Augenblick, in welchem das Geschäft überhaupt begründet wird. Selten hat der Betreffende, der oft früher irgendwo Kutscher war, die genügenden Mittel und deshalb wendet er sich an die Brauerei, welche dann die ganze Einrichtung liefert: Pferd, Wagen, Flaschen, Flaschenkasten etc. Der Bierverleger unterschreibt einen Leihkontrakt und verpflichtet sich, für jede von der Brauerei zu entnehmende Tonne Bier einen Aufschlag von so und soviel zu bezahlen, bis die Summe, welche die geliehene Einrichtung darstellt, durch diese Aufschlagzahlungen (2–4 Mark pro ½ Tonne) gedeckt sei, worauf das Inventar in seinen Besitz übergehen soll. Oft hört das Geschäft nach wenigen Monaten auf zu existieren und es kommt überhaupt nicht zur Uebergabe des Inventars, welche in anderen Fällen wiederum dadurch ermöglicht wird, dass der betreffende Bierverleger nur diejenige Brauerei pünktlich bezahlt, welche ihm das Inventar geliehen hat, dagegen bei den übrigen das bezogene Bier schuldig bleibt. Besteht zwischen der Brauerei und ihren Abnehmern schon ein nach Jahren zählendes Geschäftsverhältnis, so muss sich die Brauerei darauf gefasst machen, von ihren Kunden, und zwar den Gastwirten, in demselben Masse wie den Bierverlegern als der Kreditgeber angesehen zu werden. Will der Bierverleger Neuanschaffungen machen, und es mangelt ihm an Geld, so geht er zum Brauer und lässt es sich von ihm geben; wenn seine Tochter sich verheiratet, so muss er, der Brauer, aushelfen, um die Ausstattung zu bezahlen u. a. m. Ausser den Bierschulden haben die Bierverleger also in sehr vielen Fällen noch private Schulden bei den Brauereien, ja selbst in den Fällen werden letztere in Anspruch genommen, wo der Bierverleger sehr wohl das Geld auch von Anderen erhalten könnte, z. B. bei Hypotheken. So wie die Verhältnisse heute liegen, muss eine neugegründete Brauerei mindestens 1- bis 200000 Mark Kapital flüssig haben, um Darlehnsgesuche ihrer Kunden befriedigen zu können. Teilte mir doch eine der kleineren Weissbierbrauereien, deren Produktion jährlich etwa 20000 Tonnen beträgt, mit, dass sie an zinslosen Darlehen allein ca. 40000 Mark ausgeliehen habe, und der Geschäftsführer einer der grösseren Berliner Weissbierbrauereien konstatierte, dass 7⁄8 derjenigen Bierverleger, welche von der betreffenden Brauerei Weissbier entnehmen, stark verschuldet wären. Um welche Summen es sich bei der Kreditinanspruchnahme handelt, zeigt die Thatsache, dass die 18 Berliner Brauerei-Aktiengesellschaften laut Bilanz vom 1. Oktober 1899 nicht weniger als 8456000 Mark Forderungen an ihre Kunden hatten, d. h. im Durchschnitt 469000 Mark, eine Summe, an der allerdings nicht nur die Bierverleger beteiligt sind, sondern die sich vor allem auf die Gastwirte, Restaurateure und Ausschanklokale bezieht (unter den 18 in Betracht gezogenen Brauereien sind 14 für bayerisches Bier); doch würde eine Statistik der Berliner Weissbierbrauereien in Bezug auf die Bierverleger wohl verhältnismässig ähnliche Resultate ergeben! Nichts ist bezeichnender für die Anschauung von der Kreditpflicht der Brauereien als eine kurze Annonce, die sich in No. 6 des »Bierverleger«, Jahrgang 1900, findet: »Bierverleger, dem seine Brauerei nicht genügend entgegenkommt, wünscht sich mit einer anderen leistungsfähigen in Verbindung zu setzen.«

Der Versuch einer Genossenschafts-Brauerei.

Die in den vorher gehenden Betrachtungen gekennzeichneten traurigen Verhältnisse im Bierverlagsgeschäft waren es, welche gegen Ende der achtziger Jahre in einer Anzahl von Bierverlegern den Plan entstehen liessen, durch Gründung einer Genossenschaftsbrauerei dem anscheinend unaufhaltsamen Rückgang des Geschäfts entgegenzutreten. Man hatte schon vorher von Seiten des Vereins der Berliner Bierverleger und in der Oeffentlichkeit versucht, gegen den Flaschenbiervertrieb der Brauereien durch die Boykottierung derselben Stellung zu nehmen; aber die Versuche dieser Art waren kläglich gescheitert. Einesteils war der Ring derjenigen Brauereien, welche ihr Bier in Flaschen absetzten, zu stark, anderenteils stand die tonangebende liberale Presse ebenso wie die öffentliche Meinung den Versuchen der Bierverleger entweder teilnahmslos oder direkt gegnerisch gegenüber. Die Bierverleger sahen ein, dass das Gebiet des Flaschenbierhandels mit bayrischem Bier ihnen in absehbarer Zeit ganz verloren gehen müsse und dass für sie nur der Absatz von Weissbier übrig bliebe. Aber auf diesem Gebiete waren, wie schon erwähnt, die Aussichten auf Verdienst immer geringere geworden, weil namentlich diejenigen Bierverleger, welche vorher hauptsächlich bayrisches Bier abgesetzt hatten, sich jetzt mit Nachdruck auf den Absatz von Weissbier legten, durch Preisunterbietungen den übrigen Weissbierverlegern scharfe Konkurrenz machten und sie zwangen, auch ihrerseits mit den Preisen herunterzugehen. Unter diesen Umständen musste der Gedanke einer Genossenschaftsbrauerei etwas Verführerisches haben, man bezog das Bier zum Produktionspreis und konnte infolgedessen auch bei dem Rückgang der Preise in erfolgreicher Weise mit den übrigen konkurrieren. Im Jahre 1890 wurde die Genossenschaftsbrauerei unter dem Namen Berliner Brauhaus E. G. m. u. H. gegründet. Man wählte die Form der unbeschränkten Haftpflicht, um möglichst leicht Kredit erhalten zu können. Fast durchgängig waren es alte Firmen, welche der Brauerei beitraten; der Hauptabsatz hatte bei ihnen von vornherein auf dem Weissbier gelegen. Dem Umfange nach würden sie sämtlich zur Kategorie III gehören. Man berechnete in den Voranschlägen, dass die Brauerei schon existieren könne, wenn sie nur die Genossen zu Abnehmern zähle. Weissbier und Braunbier sollte gebraut werden. Leider bewährte sich der theoretisch sehr gut ausgedachte Plan nicht in der Praxis. Ueber den ersten Geschäftsjahren der Brauerei waltete ein ungünstiger Stern, und das wurde ihr zum Verderben. Man hatte sich nicht dazu entschliessen können, geaichte Gefässe anzuschaffen, und so kam es zwischen den »Genossen« fortwährend zu Eifersüchteleien, jeder hatte den anderen im Verdacht, das grösste Gemäss zu erhalten und fühlte sich zurückgesetzt. Gleichzeitig brachen Differenzen aus zwischen dem Geschäftsführer und den Braumeistern, welche mehrmals wechselten; gleich im ersten Jahre gingen auch mehrere der angekauften Pferde ein, und die Bilanz schloss mit einem Verlust von ca. 9000 M. Auch in den nächsten Jahren schloss das Gewinn- und Verlustkonto mit einer erheblichen Unterbilanz, und zwar infolge der abnormen Steigerung der Getreidepreise, welche bekanntlich Anfang der neunziger Jahre eine aussergewöhnliche Höhe erreichten. Die Verluste wurden durch Umlagen bei den Mitgliedern gedeckt, und wenn es sich auch um verhältnismässig wohlhabende Leute handelte, so wurde es ihnen natürlich doch nicht leicht, jährlich 1–2000 M. zuzuzahlen, anstatt eine Dividende für ihr angelegtes Kapital zu erhalten. Der Absatz der Brauerei selbst ging nicht weit über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus und zwar lediglich deshalb, weil es ihr infolge Kapitalmangels nicht möglich war, sich Kunden dadurch zu erwerben, dass sie dieselben von ihren Lieferanten durch ein Darlehen auslöste. Es gab viele auch unter den minder wohlhabenden Bierverlegern, welche zwar nicht Mitglieder der Genossenschaftsbrauerei werden wollten, da sie finanziell nicht in der Lage waren, das damit verbundene Risiko zu tragen, die aber doch gern von der Genossenschaftsbrauerei ihr Bier bezogen hätten, wenn sie nicht bei ihren Lieferanten infolge zu weitgehender Kreditinanspruchnahme »festgesessen« hätten. Nach vierjährigem Bestehen liquidierte das Berliner Brauhaus. Es schienen für einen Rückgang der Getreidepreise keine günstigen Aussichten vorhanden zu sein, ein Geldgeber hatte die geliehenen 30000 M. gekündigt, die Genossen, deren Zahl übrigens auch zusammengeschmolzen war, verloren den Mut. Das Inventar wurde versteigert, die Kundschaft wurde an eine grosse Weissbierbrauerei verkauft; zur Deckung der vorhandenen Schulden (u. a. musste die Miete für die Brauereiräumlichkeiten für die ganze Dauer des Kontraktes, d. h. noch auf mehrere Jahre hinaus bezahlt werden) wurden die Genossen mit 285 pCt. ihrer Anteile herangezogen. Ein Jahr darauf sanken die Hopfenpreise so bedeutend (von 346,3 M. pro Doppelzentner auf 215,0 M.), dass die dadurch erzielte Ersparnis zugleich mit der aus dem Sinken der Gerstenpreise erzielten Ersparnis genügt hätte, um eine Unterbilanz im Durchschnitt der Geschäftsjahre nicht nur zu decken, sondern darüber hinaus noch Dividende zu verteilen. So ist es nicht unberechtigt, den Misserfolg dieses genossenschaftlichen Versuchs auf das Zusammenwirken einer Reihe ungünstiger Umstände zurückzuführen, und es wäre falsch, aus dem Misslingen dieses Versuchs irgendwie Gründe gegen den Genossenschaftsgedanken oder seine Ausführbarkeit schlagen zu wollen.

Ergebnisse, Schlussbetrachtungen.

Wenn wir die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung rückblickend betrachten, so stehen wir vor einer Erscheinung, welche vom nationalökonomischen Standpunkte nicht ohne Interesse ist, wenn sie auch, im Zusammenhang mit der volkswirtschaftlichen Entwickelung der letzten Jahrzehnte betrachtet, nichts Ueberraschendes bietet. Aus dem kleinsten Krämerverhältnis heraus entstanden, anfangs nur als Nebengeschäft auftretend, wird der Bierverlag im Laufe der Jahre zur selbständigen Unternehmung. Als Zwischenglied zwischen den Brauereien auf der einen und den Konsumenten auf der anderen Seite stehend, übernimmt er die Funktion der Vermittelung zwischen beiden, eine Funktion, welche der Sprachgebrauch vielfach als »Zwischenhandel« bezeichnet, während die nationalökonomische Wissenschaft mit diesem Worte einen anderen Begriff verbindet. Wenn wir einmal die Bezeichnung Zwischenhandel im obigen Sinne gebrauchen wollen, so lässt sich wohl die Behauptung aufstellen, dass ein Zwischenhandel solange berechtigt und volkswirtschaftlich nützlich ist, als er die Verbindung zwischen Produzenten und Konsumenten bequemer und wohlfeiler vermittelt, als es den Produzenten selbst möglich wäre. Solange daher die Brauereien darauf verzichteten bezw. verzichten mussten, den direkten Absatz ihrer Produkte an die Konsumenten zu bewerkstelligen, solange konnte sich der Bierverlag als volkswirtschaftlich berechtigter Zweig des Handels ungehindert in günstiger Weise entwickeln. In dem Augenblick, als die Brauereien den Versuch machten, sich des von ihnen bis dahin bedienenden Zwischengliedes zu entledigen, kommt es für die Weiterentwicklung beider Geschäftszweige darauf an, ob die Brauereien in der Lage sind, die erforderlichen Leistungen mit einem geringeren ökonomischen Kraftaufwand auszuführen und die Bedürfnisse der Konsumenten besser und wohlfeiler zu befriedigen. Man wird zugestehen müssen, dass die Brauereien, soweit sie den Flaschenbiervertrieb übernahmen, diese Probe bestanden haben. In dem Augenblicke, wo die Konsumenten den Zwischenhandel zu ignorieren begannen, sah sich dieser einer Krisis ausgesetzt, welche sich in dem Masse verschärfte, als die Uebernahme des Flaschenbiervertriebs durch die Brauereien fortschritt. Wahrscheinlich hätte diese Entwicklung bereits zu einer fast völligen Ausschaltung des Bierverlages geführt, wenn nicht als retardierendes Moment der gekennzeichnete konservative Charakter der Weissbierbrauereien ihr entgegengetreten wäre. Während so demnach die Bierverleger den grössten Teil des Absatzes an Lagerbier an die Lagerbierbrauereien abgeben müssen, bleibt ihnen der Absatz von Weissbier. Die naturgemässe Verschärfung der Konkurrenz führt jedoch in Verbindung mit ausserordentlichem Herabsinken des durchschnittlichen Absatzes eine Herabsetzung der Preise und Hand in Hand damit eine ausserordentliche Verschlechterung der Lage der Bierverleger herbei. Ein Teil früher bestehender Geschäfte geht ein, ein anderer, der den Charakter als Lieferungsgeschäft beibehält, sieht sich einem ausserordentlich geminderten Absatz und Verdienst gegenüber, ein dritter Teil sucht eine Stütze in der Anlehnung an die Gastwirtschaft, den Kleinhandel mit Bier oder an den Viktualienhandel. Und da es gerade die neueren Geschäfte sind, bei denen der Charakter als Lieferungsgeschäft mehr zurücktritt, so lässt sich wohl behaupten, dass sich gegenwärtig im Bierverlagsgeschäft eine Tendenz zu Rückbildungen in frühere Formen zeigt, welche man nach dem Laufe der Entwicklung für überwunden hätte ansehen sollen.

Wie die weitere Zukunft des Bierverlages sich in Berlin gestalten wird, darüber lassen sich nur Vermutungen anstellen. Im wesentlichen wird sie, wie aus den vorhergegangenen Betrachtungen ersichtlich ist, von dem Anteil abhängen, welchen der Weissbierkonsum in Berlin an dem gesamten Bierkonsum haben wird und ferner von der Weiterentwicklung der Berliner Weissbierbrauereien. In dem Augenblicke, wo diese ebenso allgemein, wie gegenwärtig die Berliner Lagerbierbrauereien, den Flaschenbiervertrieb in eigene Regie übernehmen, wäre meines Erachtens das Schicksal der Bierverleger besiegelt, und an Stelle der heute noch bestehenden Lieferungsgeschäfte mit grösserem Umsatz würden jene Unternehmungen der ersten Kategorie treten, welche sich zu den Geschäften alten Stiles etwa ebenso verhalten wie die gekennzeichneten Quetschen zu den soliden Weissbierbrauereien. Von den Geschäften dieser Art zu jener Spezies des Viktualienhandels, welcher nur nebenbei Bier führt und dieses nicht in Fässern, sondern in Flaschen — bei der von uns angenommenen Voraussetzung also von den Brauereien — bezieht, wäre nur noch ein Schritt, und sobald dieser erst gethan, wäre natürlich das Ende des Bierverlages in jeder Form besiegelt.

Aufgabe der Bierverleger muss es von ihrem Standpunkt aus natürlich sein, diese Entwicklung zu verlangsamen oder aufzuhalten. Der Einzelne kann hierzu natürlich nicht viel thun, es kommt auf den Zusammenschluss, die feste Organisation an. Unter diesem Gesichtspunkte ist es zu bedauern, dass der Verein der Berliner Bierverleger bis heute noch nicht dem Verbande deutscher Bierhändler angehört, vielmehr bei dem Verband der Gast- und Schankwirte von Berlin und Umgegend Anschluss gesucht hat, wie er ja auch laut Statut Gastwirte in seine Reihen aufnimmt. Die Interessen der Gastwirte sind denen der Bierverleger in vielen Fällen diametral entgegengesetzt, und ein Verein von Angehörigen beider Berufe kann für die Interessen des einzelnen Berufszweiges — in diesem Falle für die Interessen der Bierverleger! — oft nicht ungehemmt genug auftreten. Der V. d. B. dagegen hat trotz seines erst kurzen Bestehens bereits Beweise dafür gegeben, dass er seinem Berufe als Interessenvertretung der Bierhändler in sachlicher und doch zugleich energischerweise gerecht wird, wozu vor allem auch die vorzügliche Redaktion seines Fachorgans beigetragen haben mag, in dem (1899 begründet) fast alle bestehenden und empfundenen Missstände im Bierverlagsberuf und etwaige Mittel zur Abhilfe in ernster sachlicher Weise besprochen worden sind. Die Anregung, welche durch die hier gebotenen Artikel gegeben wird in Verbindung mit den vielfachen Versuchen der Berufsgenossen an anderen Orten würde vor allem dazu beitragen, die Hoffnungslosigkeit zu bekämpfen, welche heute vielfach unter den Berliner Bierverlegern herrscht und gewiss auch einen ungünstigen Einfluss auf irgend welche Versuche zur Hebung der bedrängten Lage ausübt. Solche Versuche liessen sich auf verschiedenen Gebieten machen, z. B. durch gemeinsamen Einkauf von Flaschen, Errichtung eines Flaschenaustauschlagers, gemeinsam erlassene Warnungen gegen Flaschenmissbrauch, vor allem aber für die unabhängigen Bierverleger: Durch einen abermaligen Versuch mit der Gründung einer Genossenschaftsbrauerei, die allerdings von vornherein kapitalkräftig genug sein müsste, um nicht aus denselben Gründen liquidieren zu müssen, wie jene erste. Auch sonst sind die Lehren sehr wohl zu beherzigen, welche jener erste Versuch gegeben hat. So müsste z. B. von vornherein auf die Aichung der Fässer und gleiches Maass gesehen werden. Wird der Genossenschaftsgedanke in allen Punkten richtig erfasst, so kann der Erfolg nicht ausbleiben und ev. auch durch geschlossenes Vorgehen verhindert werden, dass die Weissbierbrauereien den Flaschenbiervertrieb übernehmen. Die Ausbildung und Ausführung des Genossenschaftsgedankens ist jedenfalls ein weit praktischeres Mittel, als eine Petition an den Reichstag um Einführung der Konzessionspflicht für den Flaschenbierhandel[33], die doch wahrscheinlich auch bei der heutigen Zusammensetzung des Reichstags kaum eine Mehrheit finden würde.

Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun, dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist, ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen, oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.

Vita.

Ich, Gustav Stresemann, evang. Konfession, wurde am 10. Mai 1878 als Sohn des Biergrosshändlers Ernst Stresemann zu Berlin geboren. Von Michaelis 1884 bis Ostern 1897 besuchte ich daselbst das Andreas-Realgymnasium, das ich mit dem Zeugnis der Reife verliess. Hierauf bezog ich die Universität Berlin und hörte während dreier Semester die Vorlesungen der Herren Professoren Boeckh, Bornhak, Gierke, Herrmann, Hintze, Jastrow, Lenz, Liesegang, Nandé, Pernice, Reinhold, Schmoller und Wagner. Im Winter-Semester 1898 setzte ich meine Studien in Leipzig fort und hörte während der folgenden vier Semester Vorlesungen bei den Herren Professoren Bücher, Fricker, Friedberg, Haepe, Pohle und Stieda. Ausserdem nahm ich an den Seminarübungen der Herren Professoren Bücher und Fricker, sowie des Herrn Oberlehrer Lambert teil. Allen meinen Lehrern fühle ich mich zu Danke verpflichtet für die mir zu Teil gewordene Förderung, insbesondere Herrn Professor Bücher dafür, dass ich in seinem Seminar zuerst systematisch arbeiten lernte.

Notes in this chapter

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings