Note {1} — I. Abhandlung. (continued 2)
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Nun liegt es aber in der Natur der Sache, daß Eltern ihre Kinder mit abgekürzten Namen rufen. Solche Kürzungen, zunächst für den Hausgebrauch und vertraulichen Verkehr, kannte die alte Zeit auch schon, und sie waren regelmäßiger gebildet als die jetzt üblichen. Da nach deutscher Grundregel der erste Teil der Zusammensetzung betont ist, so behielt man diesen bei und ließ den zweiten fort, an dessen Stelle ein o trat, erwachsen aus dem im Gotischen und Altsächsischen noch haftenden a, z. B. God-beraht: Godo; Kuon-rat: Kuono; Sig-bert: Sigo.[15] Dies sind die einstämmigen gekürzten Formen. Häufig wurde jedoch der zweite Teil nicht ganz abgeworfen, sondern sein Anfangskonsonant blieb erhalten, und so entstand eine zweistämmige gekürzte Form, z. B. Rat-poto: Ratpo; Sig-bert (Sibert): Sibo; Thiet-mar: Thiemo.