Note 10 — I. Die Vorzeit.
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Auch H. v. Sybel, der in seiner Abhandlung die entgegengesetzte Ansicht durchgeführt hatte, gab 1858 in der Hist. Zeitschr. II, 515 die Wahrscheinlichkeit der Beweisführung von Schirren und Koepke zu. Ihm folgt darin auch Bessell. Nur die Benutzung des Orosius hält Mommsen für Eigenthum des Jordanis, während er auf die von H. v. Sybel (Königth. S. 193) aufgestellte Behauptung, daß J. selbst die Reihe der Gothenkönige aus Ammian ergänzt habe, nicht Rücksicht nimmt. — Nach F. Rühl kannte auch Aethicus das Werk Cassiodors.