Einleitung. (continued 2)
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Noch Schlimmeres drohte der Bahnbaugesellschaft. Im Juni 1916 wurde zur Zeit der drängendsten Arbeiten am Amanustunnel durch die Austreibung von 2400 am Bau beschäftigten Armeniern die Zahl der Arbeiter ohne Befragen der Gesellschaft mit einem Schlage nahezu auf die Hälfte reduziert. Weitere Abtransporte drohten. Infolge Fehlens aller gelernten Arbeiter wurde der Fortschritt der Bauarbeiten und der Bahnhofsbetrieb mit den verbliebenen Arbeitern zu einem Ding der Unmöglichkeit. Anwerbung neuer Arbeiter war ebenfalls unmöglich. Einstellung ungelernter Arbeitersoldaten hätte die Bauzeit um mindestens 3 Monate verlängert. Im Amanustunnel drohten bei Einstellung der Arbeiten Einbrüche und damit andauernde Unterbrechung des Bahnbetriebes. Zugleich wurden zwei armenische Ärzte und 43 Apotheker und Pfleger aus dem Bahnspital vertrieben. Der auf Vorstellungen der Baugesellschaft vom türkischen Kriegsministerium gegebenen Gegenbefehl (18. Juni 1916) blieb wirkungslos. Die Vermittlung vom Großen Hauptquartier, Kriegsministerium und Auswärtigem Amt in Berlin erwirkte zwar den erneuten Befehl vom Kriegsminister an den Kommandanten der 4. Armee und den Wali von Adana, daß die ausgetriebenen Armenier nach ihren Arbeitsstellen zurückgeführt werden sollten. Der Wali aber erklärte (22. Juni), keinen Befehl zur Rückkehr der Vertriebenen erhalten zu haben, sondern nur einen Befehl, „die Zahl der noch zu Vertreibenden zu beschränken“. Der Wali versichert obendrein, daß er einen derartigen Befehl, auch wenn er ihn erhielte, nicht befolgen würde. Der Botschafter erklärte darauf (30. Juni) den Ministern Talaat Bey und Halil Bey, „die Maßregel mache den Eindruck, als ob die türkische Regierung selbst darauf bedacht sei, den Krieg zu verlieren“. Trotzdem inzwischen noch General v. Falkenhayn an Enver Pascha aus dem Großen Hauptquartier drahtlich von der „vollständigen Betriebseinstellung, deren Ende sich nicht absehen ließe“, in Kenntnis gesetzt und „ein unmittelbares deutsches Interesse wegen Behinderung des Nachschubs“ geltend gemacht hatte, geschah nichts, um den Widerstand zu brechen. Am 1. Juli berichtet der Botschafter, daß Talaat nochmals die Ausweisungsfrage mit Enver erörtern wolle und erläutert: „Ausweisung auf Komiteebeschluß zurückzuführen... auch Enver und Talaat Bey sind solchen fanatischen Beschlüssen gegenüber machtlos“. Und dabei blieb es. Ja, es folgten noch weitere Abtransporte. Im März 1917 werden von der Amanusstrecke 505 Arbeiter mit 187 Familienmitgliedern in die Wüste geschickt, von der Taurusstrecke etwa die gleiche Zahl.
4. Opfer.
Bei der Frage nach der Zahl der ermordeten, verhungerten und islamisierten Armenier kann es sich selbstverständlich nur um ganz vage Schätzungen handeln. Nach allgemeiner Annahme, die auch von deutschen Konsuln geteilt wird, ist mit einem Verlust von einer Million türkischer Armenier zu rechnen, darunter eine halbe Million Frauen und Kinder. An Kaukasus-Armeniern sollen noch 50 bis 100000 dazu kommen.
Die Berichte enthalten die folgenden Angaben:
Am 12. August 1915, 6–7 Wochen nach der Massenverschickung, die Ende Juni einsetzte, also zu einer Zeit, wo noch der größte Teil der Karawanen unterwegs war und die Ernte des Hungersterbens in den Konzentrationslagern der Wüste noch nicht in Betracht kam, es sich also in der Hauptsache um Totschlag der Deportierten auf der Wanderung oder um Massakers an Ort und Stelle handelte, wird nach Mitteilung von Fürst Hohenlohe die Zahl der im Osten umgekommenen Armenier auf wenigstens zwei, wahrscheinlich mehrere Hunderttausend geschätzt. Einige Wochen später bezifferte Enver Pascha die Zahl der getöteten Armenier mit 300000[20]. Am 30. September 1915 schreibt Herr von Tyszka aus Konstantinopel: „Ob die Opfer 500000 übersteigen oder nicht erreichen, ist gleichgültig.“ Am 4. Oktober 1916 wird die Zahl der Umgekommenen zwischen 800000 und 1 Million geschätzt. So enorme Zahlen werden verständlich, wenn man aus Konsularberichten erfährt, daß die einzelnen Abschlachtungen in den Städten und in den Wanderlagern in der Regel nach Hunderten und Tausenden zählen, ja Zehntausend übersteigen. Von den ostanatolischen Transporten ist kaum ein Drittel am Verschickungsziel angekommen. Was unterwegs nicht umkam, wurde in den größeren Konzentrationslagern systematisch dem Hungertode ausgesetzt. An einem einzigen dieser Lagerplätze, Meskene, am Knie des Euphrats zwischen Aleppo und Rakka, liegen nach Aussage des türkischen Militärapothekers, die von einem türkischen Offizierstellvertreter bestätigt wurde, 55000 Armenier begraben.[21] Bei den Massakers auf den Wanderungen handelt es sich überwiegend um Männer, bei dem Hungersterben in den Konzentrationslagern fast ausschließlich um Frauen, Kinder und Greise. Die Transporte, die nach Der es Zor kamen, wurden 1915 auf 60000 geschätzt. Die immer neuen Transporte konnten nur dadurch Aufnahme finden, daß die ersten Transporte bereits verhungert oder wieder abgeschoben waren. So wurden am 15. April 1916 vier Transporte, 19000 an der Zahl, nach Mossul geschickt, 300 km quer durch die Wüste. Von diesen Transporten sind am 22. Mai, also 5 Wochen später, etwa 2500 in Mossul angelangt. Ein Teil der Frauen und Mädchen wurde unterwegs an Beduinen verkauft, alle übrigen sind durch Hunger und Durst umgekommen. Anfang Juli 1916 zählte man noch 20000 Deportierte in Der es Zor. Acht Wochen später betrug die Zahl, nach dem Zeugnis eines deutschen Offiziers, nur noch einige hundert Handwerker, die für die Truppen arbeiteten. Alle übrigen — auch diejenigen, die in den nördlicheren Stationen sich wirklich anzusiedeln begonnen hatten — waren verschwunden. Die Regierung behauptete, sie seien nach Mossul geschickt worden. Das Volk, sie seien in den Tälern südöstlich von Der es Zor umgebracht worden. Man habe sie nach und nach in Trupps von einigen Hunderten abgeführt und von dazu bestellten Tscherkessenbanden abschlachten lassen. Ein arabischer Augenzeuge, der gerade vom Schauplatz einer solchen Szene kam, bestätigte die Tatsache. Ähnliche Methoden sind für die Abschlachtung von 14000 Deportierten im Frühjahr 1916 nach zuverlässigen Erkundungen eines Deutschen festgestellt worden. Einen Monat lang wurden täglich 300 bis 500 Verbannte aus dem Lager geführt und in einer Entfernung von etwa 10 Kilometer niedergemacht. Die Leichen wurden in den Fluß geworfen. Die am 22. April in Ras ul Ain noch vorhandenen 2000 Deportierten, der Rest der 14000, waren bei einem späteren Besuch des Platzes ebenfalls verschwunden.
Bei solchem Verfahren, wenn es systematisch zwei Jahre lang fortgesetzt wird, wird man es für möglich halten, daß nach der allgemeinen Schätzung etwa eine Million von Armeniern vernichtet worden ist. Wie es in den Konzentrationslagern herging, darüber lese man den Bericht im Anhang Nr. 4. Wer ihn gelesen hat, wird sich nicht wundern, wenn ein anderer Augenzeuge berichtet, daß Ende Januar, während er sich in Bab aufhielt, in 2½ Tagen 1029 Armenier starben.
Ein eigenartiger Weg der Schätzung wird (Nr. 302, 4. 10. 16) auf Grund einer Tabelle über das Schicksal der Eltern und Angehörigen von 720 in Aleppo gesammelten Kindern eingeschlagen. Die 720 deportierten Kinder im Durchschnittsalter von 9 Jahren hatten ihre Väter und Mütter durch folgende Umstände verloren: Während der Mann im Heere diente, waren 246 Mütter mit ihren Kindern deportiert worden. Eines natürlichen Todes starben 129 Väter und 53 Mütter, eines unnatürlichen Todes starben 321 Väter und 379 Mütter. Die Zahl der Angehörigen der Kinder, die während des Transportes umkamen, betrug 2616. Die Transporte, von denen die 720 Kinder übriggeblieben waren, stammten aus zehn verschiedenen Wilajets und zählten bei der Ausreise 3336 Personen. Es gingen also 78,5 Prozent auf dem Transport verloren. Legt man dies Verhältnis zugrunde und nimmt man die Gesamtzahl der Deportierten auf rund 1½ Millionen an, so würde der überlebende Rest nur 322000 zählen. Natürlich hat dieses Exempel nur den Wert einer Stichprobe.
Die Berechnungen, die sich in meinem „Bericht“[22] finden, ruhen auf der Statistik der armenischen Bevölkerung der Türkei nach den Gemeindelisten des Patriarchats. Nach ihnen zählte die Gesamtzahl der Armenier der Türkei 1845450. Rechnet man die Armenier, die in den Kaukasus und übers Meer nach Alexandrien geflüchtet sind, mit 244400 und die Armenier, die von der Deportation verschont geblieben sind, mit 204700 (was vielleicht zu hoch gerechnet ist), so ist die Zahl der Deportierten mit 1396350 anzusetzen. Die Zahl der Überlebenden an den Rändern der arabischen Wüste soll nach neueren Angaben zwischen 150- und 200000 betragen. Will man außerdem annehmen, daß, was an islamisierten Armeniern, an verschleppten und verkauften Frauen, Mädchen und Kindern noch 200000 betragen mag, wofür es natürlich keine Gewähr gibt, so würde man zu dem ganz allgemeinen Schätzungsergebnis kommen, daß von den 1845000 Armeniern rund 1 Million umgekommen ist und 845000 noch am Leben sind, wovon ca. 200000 in ihren Heimatsstädten zurückblieben, 200000 versprengt, 250000 in den Kaukasus geflüchtet sind und 200000 noch als ausgehungerte Bettler in den Konzentrationslagern übriggeblieben sind. Da die Mehrzahl der Versprengten und der in den Konzentrationslagern Überlebenden als islamisiert anzusehen ist, so wird man die Zahl der islamisierten Armenier zwischen 250- und 300000 schätzen können. Die Verluste an Menschenleben unter den kaukasischen und in den Kaukasus geflüchteten Armeniern werden auf 50–100000 geschätzt.
Der Wert des konfiszierten Nationalvermögens der türkischen Armenier wird auf eine Milliarde geschätzt.
Ich brauche nicht zu wiederholen, daß diesen Berechnungen jede exakte statistische Grundlage fehlt und fehlen muß. Zu einem einigermaßen zuverlässigen Ergebnis wird man erst gelangen können, wenn eine neue Volkszählung der türkischen und kaukasischen Armenier einen Vergleich mit dem früheren Volksbestande erlaubt. Wer wollte nicht hoffen, daß die Zahl der überlebenden Armenier größer sein möchte, als man bis jetzt annehmen darf.
Die Gesamtzahl der türkischen, kaukasischen, persischen und ausländischen Armenier wurde vor dem Kriege auf 3600000 veranschlagt. Schon der Verlust von 800000 Armeniern würde ein Viertel der gesamten armenischen Nation ausmachen.
Welches von den kriegführenden Völkern darf seine Verluste mit denen des armenischen Volkes in Vergleich stellen, das mit dem Kriege selbst nichts zu tun hatte?
5. Die offizielle Motivierung.
Da ich hier nicht eine Geschichte der Armenischen Frage schreiben kann, sondern mich darauf beschränken muß, aus den wichtigsten Daten der vorliegenden Dokumente die Summe zu ziehen, so habe ich nicht zu erörtern, wie es dahin kam, daß nach dem Sturz Abdul Hamids und der Einführung der Konstitution die Einmütigkeit der auseinanderstrebenden Nationalitäten des osmanischen Reiches, die im ersten Rausch der Revolution zur Tatsache geworden und durch eine demokratische Verfassung verbürgt zu sein schien, nach kurzer Zeit dem alten Zerrüttungsprozeß anheimfiel. Das jungtürkische Komitee, das allen nichttürkischen Nationen eifersüchtig und mißtrauisch gegenüberstand, kehrte mit den cilicischen Massakers und den albanesischen Dragonaden zu den Methoden Abdul Hamids zurück. In drei aufeinanderfolgenden Kriegen führte seine unweise Politik in der kurzen Zeit eines Jahrzehnts zuerst den Verlust der afrikanischen Besitzungen, als dann den Verlust der europäischen Türkei herbei und zuletzt den Zusammenbruch des ganzen Reiches, das den Weltkrieg voraussichtlich nur noch als inneranatolischer Kleinstaat überleben wird. Das politische Programm des Komitees für Einheit und Fortschritt, die Aufrichtung eines rein islamischen pantürkischen Großreiches, hat sich als Utopie erwiesen. Die historische Mission der Jungtürken war die Liquidation der Türkei.
Die Maßregel der Deportation fiel in die kritischste Phase des Krieges. Die Türkei, auf drei Fronten, an den Dardanellen, im Kaukasus und in Mesopotamien, von drei europäischen Großmächten angegriffen, war während der ersten elf Kriegsmonate auf ihre eigene militärische Kraft angewiesen. Die Zentralmächte waren infolge der Neutralität Bulgariens und Rumäniens außerstande, ihr mit nennenswerten Truppenkontingenten zu Hilfe zu kommen. So seltsam es erscheinen muß, daß den jungtürkischen Machthabern gerade der äußerste Gefahrpunkt ihrer militärischen Lage — während der heißesten Dardanellenkämpfe — als die „günstigste Gelegenheit“ erschien, ihr innerpolitisches nationalistisches Programm durchzuführen und mit ihrer wirtschaftlichen Existenz zugleich ihren moralischen Kredit aufs Spiel zu setzen, so sehr entsprach doch diese Va-banque-Politik dem abenteuerlichen Charakter der jungtürkischen Machthaber.
Gleichwohl erforderte die Bundesgenossenschaft mit den Zentralmächten eine Verhüllung der leitenden Motive und Zielgedanken der jungtürkischen Politik. Ein offenes Bekenntnis zu den asiatischen Methoden, die zum Erbgut des Islams gehören, konnte den verbündeten Mächten gegenüber die Pforte erst wagen, als sie in der Hauptsache ihre Absicht erreicht und durch die Zertrümmerung der armenischen Nation die „Armenische Frage“ hinter dem Rücken der Botschafter „gelöst“ hatte. Vor den europäischen Diplomaten erschien das türkische Mittelalter im Gehrock. „Militärische Notwendigkeiten“ wurden vorgeschützt, um hinter dem Wandschirm der Deportation die Abwürgung der armenischen Nation den Blicken Europas zu entziehen.
Die „militärischen Notwendigkeiten“ wurden mit einer Reihe von amtlich gemeldeten Vorfällen begründet, deren Gewicht nicht ohne weiteres abschätzbar war:
1. Einzelne, nicht völlig aufgeklärte Spionageakte an der cilicischen Küste.
2. Scharmützel mit Deserteuren, die sich einer (schon vor dem Kriege in der Nachbarschaft von Zeitun bestehenden) Räuberbande angeschlossen hatten.
3. Bombenfunde, wirkliche oder angebliche, an vereinzelten Plätzen (Kaisarie, Erzerum).
4. Unterstützung hochverräterischer Pläne durch feindliche Mächte.
5. Aufstände, vermeintliche oder wirkliche, in verschiedenen Wilajets.
Die Tragweite dieser Vorgänge konnte sehr verschieden beurteilt werden, je nachdem sie als mehr oder weniger beiläufige (selbst in Friedenszeiten nicht ungewohnte) Folgen einer schlechten Verwaltung oder als Symptome einer „weitverbreiteten Verschwörung“ und „allgemein geplanten Volkserhebung“ gedeutet wurden.
Spionageakte und Deserteurgeschichten gehören zu den regelmäßigen Erscheinungen, die der Krieg an allen Fronten, noch dazu bei gemischten Bevölkerungselementen in den Grenzgebieten mit sich bringt. Das tatsächliche oder angebliche Auffinden von Bomben, Waffen, verdächtigen Korrespondenzen, Schriftstücken u. dergl., „gehört“, wie von Kühlmann bei späterer Gelegenheit (17. November 1916) bemerkt, „zu dem bekannten Inventar der türkischen Behörden an Vorwänden.“ Daß die Armenier durch Agenten der Entente „zum Aufruhr gegen die ottomanische Regierung angestiftet seien“, daß englisches Gold und russische Maschinengewehre dabei mitgespielt hätten, ist erfunden und wurde von den deutschen Konsuln bezweifelt[23].
Vermeintliche oder tatsächliche „Aufstände“ fanden in Anatolien (einem Gebiet von der Größe Deutschlands, Deutsch-Österreichs und der Schweiz) nach den eigenen Angaben der Pforte an nicht mehr als sechs Plätzen statt in getrennten Zeitabschnitten: Musch (Anfang März 1915), Zeitun (25. März 1915), Wan (20. April 1915), Schabin Karahissar (3. Juli 1915), Suedije (30. Juli 1915), Urfa (1. Oktober 1915). Es ist zu unterscheiden, ob sie vor, während oder nach der allgemeinen Deportation stattfanden. Vor die Anfänge der Deportation fallen nur Musch, Zeitun und Wan. In den beiden ersten Fällen handelte es sich nicht um „Aufstände“, sondern um belanglose Zusammenstöße von Gendarmen und Deserteuren, wie sie auch in Friedenszeiten nichts Ungewöhnliches waren. Konsul Anders berichtet z. B. aus der Vorkriegszeit von einer Razzia im Wilajet Bitlis, bei der „2500 Kurden, die sich der Dienstpflicht entzogen hatten“, eingefangen wurden. In Zeitun handelte es sich um 150 armenische, zum Teil auch muhammedanische Deserteure; in Dörfern der Muschebene um Schießereien bei Requisitionen. Das Gewicht solcher Vorgänge kann an der geringen Zahl von Toten abgeschätzt werden: in Zeitun auf türkischer Seite 7–8 Gendarmen und 20–30 Armenier, in der Muschebene 7 Gendarmen und 27 Armenier. In die Anfänge der Deportationszeit, als es im Wilajet Wan und Erzerum bereits zu erheblichen Massakers gekommen war, fallen die „Aufstände“ von Wan, und Schabin-Karahissar, die in Wahrheit Akte der Selbstverteidigung waren. In Wan fielen während der vierwöchentlichen Belagerung 18 Armenier und auf türkischer Seite vermutlich eine entsprechende Zahl. In Schabin-Karahissar zählt das türkische Communiqué „150 Tote, Zivil- und Militärpersonen“, die man nach Analogie der offiziellen türkischen Zahlen von Wan vermutlich auf den zehnten Teil wird reduzieren müssen. Rechnen wir die Toten, die bei diesen Zusammenstößen vor und während der Deportation zu zählen sind, zusammen, so ergeben sich auf türkischer Seite etwa 50 und auf armenischer Seite eine entsprechende geringere oder größere Zahl. In die Zeit nach dem Höhepunkt der Deportation fallen die „Aufstände“ von Suedije und Urfa, Verzweiflungsakte von Menschen, die den Tod mit der Waffe in der Hand der Abschlachtung und dem Hungertode vorzogen. Für Urfa beträgt die Zahl der Toten nach türkischen Angaben 20, nach deutschen 50; für Suedije nach armenischen 200. Alles in allem betragen die nachrechenbaren türkischen Verluste infolge dieser sogenannten „Aufstände“ auf türkischer Seite etwa 300 Tote. Nur eine barbarische Vergeltungslehre kann es gerechtfertigt finden, diese 300 im Kampf gefallener Männer mit dem Opfer von einer Million wehrloser Armenier, einschließlich einer halben Million von Frauen und Kindern aufzuwiegen. Immerhin deckt sich diese Auffassung mit dem Ausspruch des Mutessarrifs von Musch, der bei seiner Leichenrede für sieben gefallene Gendarme schwur: „Für jedes Haar eures Hauptes will ich 1000 Armenier hinschlachten lassen.“
Schwerwiegender als diese Einzelfälle, die, sofern sie nicht zu den regelmäßigen Erscheinungen einer ungeordneten Verwaltung und zum Kriegszustande gehörten, durch die Deportation erst hervorgerufen wurden, ist die Beschuldigung, daß von Seiten der armenischen Parteiorganisationen, insbesondere der Daschnakzutiun, ein allgemeiner Aufstand geplant worden sei.
Ich habe schon im Jahre 1916[24], ehe mir das deutsche Material bekannt war, den Beweis geführt, daß ein armenischer Aufstand weder vorbereitet, noch von den führenden Männern geplant war, noch überhaupt im Bereich der Denkbarkeit lag. Eine Zeit, in der die christliche Bevölkerung entwaffnet war und die muhammedanische unter Waffen stand, eine Zeit, in der die männliche Bevölkerung der armenischen Städte und Dörfer ausgehoben und zum Wegebau auf entlegene unwegsame Straßen, fern von den Städten, verbannt war[25], wäre ungefähr der unmöglichste Zeitpunkt für eine Volkserhebung und ein Unternehmen gewesen, an das nur Narren hätten denken können. Nationale Autonomie oder gar Unabhängigkeit konnte dem armenischen Volk nur durch die Schicksalsentscheidung des Weltkrieges zufallen, die, wie im Falle Polens, von seinem eigenen Verhalten völlig unabhängig war. Die Deportation als „vorbeugende Maßregel“ gegen eine Erhebung des armenischen Volkes war doppelt sinnlos, seit es sich bei der Massenverschickung und angeblichen Neuansiedlung nach der Abschlachtung der Männer fast nur noch um Frauen und Kinder handelte.
Alle Konsularberichte und alle Aussagen von Deutschen, die im Innern lebten, bestätigen durchaus diese Schlußfolgerungen.
Sie erhärten zunächst, daß keinerlei Beweise für Aufstandspläne oder Gefahr einer Volkserhebung vorlagen. Die Zeugnisse der Konsuln, die völlig unabhängig voneinander urteilen, sind hierin einmütig:
Hoffmann, Alexandrette, 7. März: „Soweit ich den Charakter und die Tätigkeit der hiesigen kleinen Bevölkerung bisher kennen gelernt habe, glaube ich nicht, daß diese sich landesverräterisch betätigt.“
Büge, Adana, 26. März: „Von einem vorbereiteten Aufstand der Armenier (von Zeitun) kann keine Rede sein.“
Rößler, Aleppo, 12. April: „Die Bevölkerung (von Marasch) ist friedlich und denkt nicht an Auflehnung gegen die Regierung.“
General Posseldt, Erzerum, 26. April: „Die Aufführung der Armenier ist tadellos gewesen.“
Missionar Ehmann, Mamuret ul Asis, 5. Mai: „Die Christen hier denken nicht im entferntesten daran, sich gegen die Regierung aufzulehnen.“
v. Scheubner-Richter, Erzerum, 15. Mai: „Ein Aufstand der Armenier Erzerums und seiner näheren Umgebung ist nicht anzunehmen, trotz der geringen hier vorhandenen türkischen Streitkräfte.“
Rößler, Aleppo, 5. August: „Für einen allgemein beabsichtigten und vorbereiteten Aufstand der Armenier fehlen jede Beweise.“
Derselbe, 8. November: „Kein Beweis liegt dafür vor, daß der Bezirk (von Suedije) von vornherein an Aufstand gedacht hat. Er ist vielmehr durch die drohende Verschickung zum Widerstand getrieben worden.“ Derselbe, Ende September 1915: „Es ist nicht erforderlich (für Urfa), Einwirkung von außen anzunehmen... Es genügte, daß die Urfaleute die Vorbeugungsmaßregeln der Regierung, die Verschickung und den damit verbundenen Untergang ihres Volkes und jedes einzelnen vor Augen hatten, um den Entschluß des Widerstandes hervorzurufen.“
Diesen Aussagen entspricht das Gesamturteil der Botschaft und der Konsulate, das von Anfang bis zu Ende das gleiche geblieben ist. Freiherr von Wangenheim schreibt am 15. April 1915: „Nur in einem Punkte dürfte (zwischen der türkischen und armenischen Seite) Übereinstimmung herrschen, daß die Armenier seit Einführung der Konstitution den Gedanken einer Revolution aufgegeben haben, und daß keine Organisation für eine solche besteht.“ Herr von Scheubner-Richter schreibt am 4. Dezember 1916: „Für die mit der Türkei im Bündnis stehenden Mächte wurde eine angeblich vorbereitete Revolution der Partei der Daschnakzagan vorgeschützt. Lokale Unruhen und Selbstschutzbestrebungen der Armenier wurden aufgebauscht und zum Vorwand genommen, die Aussiedelung der Armenier aus bedrohten Grenzgebieten zu motivieren.“
Für Konstantinopel liegt das eigene Zeugnis von Talaat Bey vor, der die Behauptung, „es lägen Beweise vor, daß für den Tag des Thronbesteigungsfestes ein Putsch beabsichtigt gewesen sei, für unzutreffend erklärt“ und die Verhaftung und Verschickung von 600 Notabeln aus der Hauptstadt lediglich als Vorbeugungsmaßregel begründet, da sich unter denselben „eine Reihe nicht ganz sicherer Persönlichkeiten befände“, die „im Falle einer ungünstigen Wendung des Krieges die Gelegenheit zu Unruhestiftungen ergreifen könnten[26]“. Er behauptet nicht einmal, Beweise für diesen Verdacht zu haben, die allgemeine Möglichkeit des Verdachtes genügt ihm als Grund für die Verschickung. Der von Enver Pascha gegenüber Humann ausgesprochene Vorwand, „ihm sei eine Verschwörung bekannt, nach welcher etwa 30000 Armenier in der Gegend von Adabazar-Ismid eine russische Landung bei Sakaria unterstützen wollen“, ist eine der bekannten statistischen Hypothesen des phantasiereichen Kriegsministers, die in Konstantinopel niemand ernst nahm.
Zuletzt ist als Motiv für den Vernichtungswillen geltend gemacht worden, daß man die Massakrierung der Armenier aufrechnen müsse gegen die Massakers, die die Armenier unter der türkischen Bevölkerung veranstaltet hätten. Es könnte sich hierbei nur um sehr begrenzte Vergeltungsmaßregeln und Racheakte handeln, die der Deportation, Abschlachtung und Aushungerung erst auf dem Fuße folgten. Selbst wenn, von standrechtlichen Erschießungen von Mördern und Plünderern abgesehen, Vergeltungsmaßregeln in irgend beträchtlicherem Maßstabe vorgekommen wären, müßte man sie menschlich für mehr als begreiflich halten. Handelte es sich aber, wie es in allen bis jetzt kontrollierbaren Fällen nachweisbar ist, um Selbstschutz und Gegenwehr gegen geplante Vernichtung, so bleibt es bei dem Urteil, das der Wali Djelal Bey von Aleppo gegenüber dem deutschen Konsul Rößler fällte: „Es ist das natürlichste Recht des Menschen, zu leben. Der Wurm, den man tritt, krümmt sich. Die Armenier werden sich wehren.“
Über die Vergeltungsakte, die die Armenier in den östlichen Wilajets (nach dem Rückzug der türkischen Truppen vor der russischen Armee) in den von ihnen wiederbesetzten Gebieten an der muhammedanischen Bevölkerung verübt haben sollen, liegen nur türkische Nachrichten vor. Sie bewegen sich, wie immer, in phantastischen Zahlen und betreffen:
1. das Gebiet von Wan für die Zeit zwischen der Entsetzung von Wan, 17. Mai bis Ende Juni 1915: Enver Pascha erzählt dem Korvettenkapitän Humann: „Die Armenier, verleitet und aufgestachelt durch russische Agenten, haben so gründlich gegen die ottomanische Bevölkerung gewütet, daß von den 150000 Türken, die früher das Wilajet Wan aufzuweisen hatte, nur noch 30000 Muhammedaner am Leben sind.“
2. Bitlis. Aus der Zeit der Einnahme von Bitlis durch die Russen, Anfang März 1916, wird berichtet: „Armenische Banden haben dort Blutbad unter der Bevölkerung angerichtet, das angeblich 2–3000 Opfer gekostet hat.“
3. Ersindjan und Erzerum, Dezember 1917 und Januar 1918 (vor dem Rückzug der russischen Truppen und armenischen Freischaren aus den besetzten Gebieten): einige hundert.
4. Im Gebiet von Kars (vor dem Einmarsch der türkischen Truppen in die im Frieden von Brest-Litowsk preisgegebenen drei Distrikte), Frühjahr 1918: Nach Aussage Enver Paschas hat sich „seit der letzten russischen Zählung allein im Gebiet von Kars die Zahl der muselmanischen Einwohner um 45000 vermindert, welche alle den Verfolgungen der Armenier erlegen sind“.
In allen vier Fällen handelt es sich um türkische Angaben, die durch unabhängige Quellen nicht bestätigt, in der Hauptsache aber als groteske Übertreibungen erweisbar sind. Denn die Zahlen der türkischen Berichte lassen sich meist auch ohne nähere Kenntnis der Einzelvorgänge nachprüfen und um verschiedene Stellen kürzen.
Die von Enver Pascha gegenüber Kapitän Humann genannte Zahl von 150000 Türken des Wilajets Wan, von denen nur noch 30000 am Leben geblieben sein sollen, hat eine Geschichte. Ich habe sie bereits im Jahre 1916, als sie zuerst in einem türkischen Kommuniqué auftauchte, untersucht.
In dem türkischen Kommuniqué vom 29. Juni 1915 heißt es:
„Von 180000 Muselmanen, die das Wilajet Wan bewohnen, haben sich kaum 30000 retten können. Der Rest blieb den Mordtaten der Russen und Armenier ausgesetzt, ohne daß man bis jetzt über deren Schicksal etwas erfahren konnte.“
Das Schicksal dieser 150000 Muselmanen also war nicht bekannt und auch nicht erfahrbar, da sie sich hinter der russischen Front befanden. Die 30000 sind diejenigen Türken, die beim Vormarsch der Russen in die Ebene von Musch geflüchtet sind. (Wie unzuverlässig auch diese Zahlen sind, ergibt sich aus der Tatsache, daß eben diese geflüchteten Muhammedaner am 17. Mai, auch nach einer türkischen Quelle, auf 80000 geschätzt wurden.)
In der Aussage von Enver Pascha ist die vorsichtige Ausdrucksweise des Communiqués, nach der der Rest von 150000 den Mordtaten der Russen und Armenier „ausgesetzt blieb, ohne daß man von ihrem Schicksal etwas wußte“, dahin variiert, daß erstens „die Armenier“ alleinige Missetäter und die Russen fortgelassen sind, und zweitens schlankweg behauptet wird, diese 150000 Türken, von denen man nichts wußte und nichts wissen konnte, seien der Wut der Armenier zum Opfer gefallen.
Die letzte Aufmachung der Ziffern des Communiqués findet sich in der Aussage der türkischen Botschaft in Berlin vom 1. Oktober 1915; da wird erzählt, daß „im April während des türkischen Vormarsches nach Aserbeidschan es zu einer Armenierrevolte im Rücken des türkischen Heeres gekommen sei, bei der nicht weniger als 180000 Muhammedaner umgebracht worden seien“. Hier werden die 30000 geflüchteten Muhammedaner mit den 150000 hinter der russischen Front verbliebenen, von denen niemand etwas wußte, zusammengerechnet und alle 180000 für Opfer der Armenierrevolte in Wan ausgegeben. So sind glücklich aus den etwa 18 Türken, die (der Zahl der getöteten Armenier von Wan entsprechend) gefallen sein mögen — 180000 geworden.
Mit solchen phänomenalen Zahlen von 180000 massakrierten Muhammedanern war es der türkischen Botschaft ein leichtes, die Vorstellungen des Auswärtigen Amtes zurückzuweisen: „Es sei nicht verwunderlich, daß die Muhammedaner hierfür Rache genommen hätten.“
Selbst diese in der Phantasie aufgebauten Zahlen sind nicht völlig aus der Luft gegriffen; das Rechenexempel hat eine Grundlage. Er stammt fraglos aus der Wilajetsstatistik. Das Wilajet Wan zählt 180000 Muselmanen, ca. 30000 Türken und 150000 Kurden. Die 30000 Türken waren beim Vormarsch der russischen Armee in das Wilajet Bitlis geflüchtet, so weit stimmt die Aussage von Enver Pascha; denn zur Zeit der Veröffentlichung des Communiqués standen die Russen bereits am Westufer des Wansees. Die 150000 Kurden des Wilajets Wan, die hauptsächlich in den südlichen und südöstlichen Gebieten bis zum oberen Zabtal nach dem Tigris hinunter wohnen, waren teilweise hinter der russischen Front zurückgeblieben, zum größten Teil aber überhaupt nicht in das Kampfgebiet einbezogen. Niemand dachte daran, ihnen ein Haar zu krümmen, denn erstens waren ihre Gebiete in den Bergen der Hakkiari-Kurden so gut wie unzugänglich, zweitens standen die Russen mit den Kurden, deren Chefs hohe Jahrgehälter von ihnen bezogen, auf gutem Fuße und ebenso wenig bestand zwischen Kurden und Armeniern Feindschaft. Diese 150000 Muselmanen waren überhaupt keinen „Mordtaten ausgesetzt“, geschweige denn von den Armeniern massakriert worden; sie erfreuen sich noch heute ihres Lebens.
So löst sich das Rätsel dieses angeblichen Türkenmassakers, das in türkischer Darstellung die Vernichtung des armenischen Volkes als einen Racheakt entschuldigen soll.
Bei den Angaben Enver Paschas über die Verminderung der muselmanischen Einwohner im Gebiet von Kars handelt es sich um ein ähnliches Phantasieexempel. In Wahrheit hatte Enver Pascha die Armenier von Kars, die angeblich dort die Statistik um 45000 Muhammedaner vermindert haben — wann, wird nicht gesagt — durch ein Manifest eingeladen, in ihren Wohnsitzen zu bleiben und diesen Mördern von 45000 Muhammedanern „Leben, Sicherheit und Freiheit“ garantiert. Nach den Erfahrungen aber, die man bereits mit türkischen Truppen im Kaukasus gemacht hatte, zogen es die Armenier von Kars vor, Haus und Hof in Stich zu lassen und mit Weib und Kind ins Gouvernement Eriwan zu fliehen. Die statistischen Phantasien Envers verfolgten aber im Falle von Kars wohl noch einen besonderen Zweck. Man konnte die 45000 „den Verfolgungen der Armenier erlegenen Muselmanen“ bei der Volksabstimmung, von der das Schicksal von Kars abhängig gemacht werden sollte, zu der zurückgebliebenen Minorität von Muhammedanern hinzurechnen, um so eine stattliche muhammedanische Majorität zu bekommen. Tatsächlich hat man in den drei Distrikten nur die Muhammedaner abstimmen lassen, will sagen, man hat die statistische errechnete muhammedanische Seelenzahl für eine Abstimmung ausgegeben.
Die Zahl der Opfer „armenischer Banden“ in Bitlis, die im März 1916 auf 2–3000 aus türkischen Quellen angegeben wurde, kann man jetzt ebenfalls aus türkischen Quellen nachprüfen. In der türkischen Aktensammlung: „Aspirations et Agissements Révolutionnaires des Comités Arméniens avant et après la proclamation de la Constitution Ottomane, Constantinople 1917“, die einer besonderen Beleuchtung wert wäre, findet sich ein Verzeichnis von 131 Personen, die in Bitlis nach der Eroberung der Stadt durch die Russen getötet worden seien. Das Verzeichnis datiert vom 27. August 1917. Die Armenier des Bezirks von Bitlis (51500) waren Anfang Juni 1915 deportiert worden. In der Stadt Bitlis wurde die Mehrzahl der Armenier massakriert, 900 Frauen und Kinder wurden abtransportiert und, wie es heißt, im Tigris ertränkt. Bei diesem Abtransport fand auch der armenische Abgeordnete von Wan, Wramian, seinen Tod. Mag es sich nun mit den 131 getöteten Muselmanen von Bitlis verhalten wie es will, sei es, daß es sich um standrechtliche Erschießungen der an dem Massaker von Bitlis Hauptschuldigen, sei es, daß es sich um einzelne Racheakte handelte, jedenfalls ist die Zahl von 2–3000 auf 131 zu reduzieren, und keinenfalls handelt es sich um ein Massaker, denn in Bitlis mögen an 20000 Muhammedaner leben.
Nach diesen Proben wird man den türkischen Zahlen über Massakers, die armenische Freischärler im Dezember 1917 und Januar 1918 in Ersindjian und Erzerum verübt haben sollen, solange mit Mißtrauen gegenüberstehen müssen, als sie nicht durch andere Quellen bestätigt sind.
Entscheidend ist in allen vier Fällen, daß sich die angeblich oder wirklich vorgenommenen Straf- und Racheakte der Armenier, die sich im Vergleich mit den Hunderttausenden ihrer Toten höchstens in den Hunderten bewegen, nicht vor der Deportation, sondern nach der Verschickung und den Massenmorden abgespielt haben.
Die „Rachgier der aufkochenden muhammedanischen Volksseele“ hat als Motiv für die Massakers ebenso versagt, wie die „militärischen Notwendigkeiten“ für die Deportation. Die Beschlüsse des Komitees hatten einen anderen Grund, der die Maßregel der allgemeinen Deportation, die grausame Methode ihrer Durchführung, die Vernichtung von mehr als zwei Dritteln der Deportierten und die Islamisierung des Restes allein zureichend erklärt.
Lassen wir die Dokumente selbst sprechen. Einer weiteren Erörterung bedarf es dann nicht.
Schon im April 1915 bedauert der Wali von Aleppo, Djelal Bey, „daß bei der türkischen Regierung eine Strömung die Oberhand gewonnen zu haben scheine, welche die Armenier im ganzen als verdächtig oder gar als feindlich anzusehen geneigt sei. Er betrachte diese Wendung als ein Unglück für sein Vaterland und bittet dem Botschafter anheimzustellen, dieser Richtung entgegenzuarbeiten.“
Die deutschen Konsuln urteilen:
„Die Regierung scheint auf dem mittelalterlichen Standpunkt zu verharren, daß für die Tat eines einzelnen oder einiger weniger Solidarhaft eines ganzen Volkes besteht. Denn ihre Maßregeln gehen auf Vernichtung der Armenier[27] in ganzen Bezirken hinaus. Alle Armenier von Besitz, Bildung oder Einfluß sollen beseitigt werden, damit nur eine führerlose Herde zurückbleibe“ (Rößler, 10. Mai 1915).
„Wir werden bald überall den hellsten Aufruhr haben, wenn die Zentralregierung ihr Programm der Christenverfolgung nicht ändert“ (Holstein, 13. Juni 1915).
„Das Zentralkomitee scheint auf diese Weise der armenischen Frage endgültig ein Ende machen zu wollen“ (Bergfeld, 9. Juli 1915).
„Es handelt sich um nichts weniger als um die Vernichtung oder gewaltsame Islamisierung eines ganzen Volkes“ (Kuckhoff, 4. Juli 1915).
„Meine bisherige Berichterstattung dürfte dargetan haben..., daß die Ausdehnung der Anordnungen der türkischen Regierung, deren Durchführung sie in der härtesten und schroffsten Weise den Behörden zur Pflicht gemacht hat, auch gegen Frauen und Kinder, bewußt den Untergang möglichst großer Teile des armenischen Volkes mit Mitteln herbeizuführen bestrebt ist, welche dem Altertum entlehnt sind. Sie hat, wie wohl kein Zweifel sein kann, die Gelegenheit, da sie sich im Kriege mit dem Vierverband befindet, dazu benutzen wollen, um sich der armenischen Frage für die Zukunft zu entledigen, dadurch, daß sie möglichst wenige geschlossene armenische Gemeinden übrig läßt“ (Rößler, 27. Juli 1915).
„Von den Anhängern letzterer (der schroffen Richtung des jungtürkischen Komitees) wird übrigens unumwunden zugegeben, daß das Endziel ihres Vorgehens gegen die Armenier die gänzliche Ausrottung derselben in der Türkei ist. „Nach dem Kriege werden wir keine Armenier mehr in der Türkei haben“, ist der wörtliche Ausspruch einer maßgebenden Persönlichkeit“ (von Scheubner-Richter, 28. Juli 1915.)
„Die Berichte (über den Zustand in den Deportiertenlagern) gewähren einen Einblick in die bewußte und gewollte Vernichtung der Verschickten durch türkische Regierungsorgane.“ (Rößler, 3. Januar 1916.)
„Ein großer Teil des jungtürkischen Komitees steht auf dem Standpunkt, daß das türkische Reich nur auf rein muhammedanischer pantürkischer Grundlage aufgebaut werden muß. Die nichtmuhammedanischen und nichttürkischen Bewohner desselben müssen gewaltsam muhammedanisiert und türkisiert, wo das nicht angängig, vernichtet werden.“ (von Scheubner-Richter, 4. Dez. 1916.)
Nicht anders urteilen die Botschafter.
Am 17. Juni 1915 schreibt Freiherr von Wangenheim:
„Daß die Verbannung der Armenier nicht allein durch militärische Rücksichten motiviert ist, liegt zutage. Der Minister des Innern, Talaat Bey, hat sich hierüber kürzlich (gegenüber Dr. Mordtmann) ... dahin ausgesprochen, ‚daß die Pforte den Weltkrieg dazu benützen wollte, um mit ihren inneren Feinden (den einheimischen Christen) gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention des Auslandes gestört zu werden‘.“
Am 7. Juli derselbe:
„Dieser Umstand“ (die Ausdehnung der Maßregel) „und die Art, wie die Umsiedelung durchgeführt wird, zeigen, daß die Regierung tatsächlich den Zweck verfolgt, die armenische Rasse im türkischen Reich zu vernichten.“
Am 2. August schreibt Fürst Hohenlohe: „Alle diesseitigen Vorstellungen haben sich gegenüber dem Entschluß der Regierung, die einheimischen Christen in den östlichen Provinzen unschädlich zu machen, als unwirksam erwiesen.“
In seinem Bericht an den Reichskanzler vom 30. Juni 1916 beleuchtet Graf Wolff-Metternich die materiellen Zusammenhänge der jungtürkischen Politik:
„Das Komitee verlangt die Vertilgung der letzten Reste der Armenier, und die Regierung muß nachgeben. Von diesen Unglücklichen haben die hungrigen Wölfe des Komitees außer der Befriedigung ihrer fanatischen Verfolgungswut nicht mehr viel zu erwarten. Ihre Güter sind längst eingezogen, und ihr Vermögen ist durch eine sogenannte Kommission liquidiert worden, d. h. wenn beispielsweise ein Armenier ein Haus im Werte von 100 türkischen Pfund besaß, so ist es einem Türken, Freund oder Mitglied des Komitees, für etwa 2 Pfund zugeschlagen worden. Von den Armeniern ist also nicht mehr viel zu holen. Die Meute bereitet sich daher auch schon mit Ungeduld auf den Augenblick vor, wo Griechenland, von der Entente gezwungen, sich gegen die Türkei oder deren Verbündete richten wird. Das Griechentum bildet das Kulturelement der Türkei. Es wird dann vernichtet werden, ebenso wie das armenische, wenn äußere Einflüsse nicht Einhalt gebieten. Türkisieren heißt, alles Nichttürkische vertreiben oder töten, vernichten und sich gewaltsam anderer Leute Besitz aneignen. Hierin und im Nachplärren freiheitlicher französischer Phrasen besteht vorläufig die berühmte Wiedergeburt der Türkei.“
Unter dem 10. Juli charakterisiert Graf Metternich die seelischen Zusammenhänge der jungtürkischen Mentalität:
„Die türkische Regierung hat sich in der Durchführung ihres Programmes: Erledigung der armenischen Frage durch die Vernichtung der armenischen Rasse weder durch unsere Vorstellungen noch durch die Vorstellungen der amerikanischen Botschaft und des päpstlichen Delegaten, noch auch durch Drohungen der Ententemächte, am allerwenigsten aber durch die Rücksicht auf die öffentliche Meinung des Abendlandes beirren lassen.“...
„Man darf in der zwangsweisen Islamisierung der Armenier zunächst keine von religiösem Fanatismus eingegebene Maßregel erblicken. Den jungtürkischen Gewalthabern dürften solche Gefühle fremd sein. Dagegen bleibt es wahr, daß, um auch im Herzen ein guter osmanischer Patriot zu sein, man vor allem sich zum Islam bekennen muß. Die Geschichte des türkischen Reiches von seinem Beginn bis in die letzten Zeiten ist da, um die Richtigkeit des Satzes zu beweisen, daß im Orient Glaubensbekenntnis und Nationalität identisch sind, und jeder Osmane ist in seinem Innern hiervon überzeugt. Die gegenteiligen amtlichen und nichtamtlichen Versicherungen gehören samt dem begleitenden Apparat von Belegstellen aus Koran und Tradition zu den konventionellen Phrasen, deren man sich seit der Ära der Reformfermane den Europäern gegenüber bedient, um die Toleranz des Islams und der Osmanen zu beweisen. So entsprechen auch die Dementis, welche die Minister den Mitteilungen über die Glaubensverfolgungen entgegensetzen, zunächst den Anforderungen des guten Tons: sie treffen aber insofern zu, als das leitende Motiv nicht religiöser Fanatismus ist, sondern die Absicht, die Armenier mit den muhammedanischen Bewohnern des Reiches zu amalgamieren.“
Dies Urteil ist zutreffend. Man darf aber nicht vergessen, daß es Religionsverfolgungen in Reinkultur niemals gegeben hat. Die Christenverfolgungen im römischen Reich waren durch Gründe der Staatsraison diktiert, die Judenverfolgungen im Mittelalter und im Rußland der Neuzeit durch Habgier verursacht. Die Pogrome, die Muhammed selbst veranstaltete, hatten es ausschließlich auf Beute abgesehen. Die jungtürkische Christenverfolgung, vielleicht die größte aller Zeiten, hatte die gleichen Motive: Staatsraison und Habgier.
Lepsius.