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* Aus dem Gerichtssaal. „Der Liebe Lust und Leid.“ Unter diesem Titel hat die Schriftstellerin Frau Emilie Knopf ein Buch verfaßt und in Verkehr gebracht, dessen Inhalt von der Staatsanwaltschaft beanstandet wurde. Die Verfasserin wurde im verflossenen Herbst wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften unter Anklage gestellt und zu 50 Mark Geldstrafe verurtheilt. Das „Werk“ verfiel der Beschlagnahme. Im Januar d. J. erschien nun die Wittwe Marie v. Czarwinski bei dem Ober-Bibliothekar Söchting und bot dem 68jährigen Herrn „Der Liebe Lust und Leid“ zum Kauf an, wobei sie sich als Freundin der Verfasserin vorstellte, die sich in großer Noth befinde. Der Oberbibliothekar durchflog den Inhalt und stieß auf Stellen, die sein Sittlichkeitsgefühl empörten. Er gab das Buch an die Staatsanwaltschaft weiter, worauf die beiden genannten Frauen sich gestern vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I zu verantworten hatten. Die Angeklagte Knopf gab zu, sich vergangen zu haben, aber sie habe nicht die Mittel gehabt, ihren Hunger zu stillen. Die Mitangeklagte v. Czarwinski behauptete, daß sie den Inhalt des Buches, den der Vorsitzende als eine „Schweinerei“ bezeichnete, nicht gekannt habe, fand bei dem Gerichtshof aber keinen Glauben. Mit Rücksicht darauf, daß die Angeklagten sich thatsächlich in großer Noth befunden hatten, beließ es der Gerichtshof bei niedrigen Strafen, nämlich 20 M. gegen die Angeklagte Knopf und 5 M. gegen die Angeklagte v. Czarwinski.
Tägliche Rundschau, Berlin, 19. März 1898, S. 7.
Der Liebe Lust und Leid der Frau zur Frau.

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