Note 206 — ZWEITER TEIL URKUNDEN ZUR LEBENSGESCHICHTE DES GRAFEN SAINT-GERMAIN
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Am 16. Mai wurde die Denkschrift d’Affrys darauf durch den Ratspensionär Steyn der Versammlung der Staaten von Holland mitgeteilt. Diese beschloß, daß die Denkschrift von den Herren der Ritterschaft und „anderen Hochedlen, die dem Großen Ausschuß als Ratgeber und Sachverständige beigegeben waren“, geprüft werden solle. Vgl. C. A. van Sypesteyn, S. 101 f.