Der zweite Prozeß. (continued 2)
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Aber wenn wir alle diese Lügen und Behauptungen außer Acht lassen, so ergibt sich aus dem, was übrig bleibt, zusammen ein logisches Bild des ganzen, aus dem die ganze Absicht klar hervorgeht. Die Angeklagte hat behauptet, daß sie ihn, Stülpnagel, treffen wollte. Er war aber mittags nie zuhause und hat Sonntags meist Partien gemacht, so daß er also von den vergifteten Lebensmitteln am wenigsten genossen hat. Nein, diese Behauptung muß falsch sein, weil sie zu stark durch die Tatsachen widerlegt wird. Sie hat ihn ja auch in der kritischen Zeit gedrängt, wie der Zeuge Rößler bestätigt hat, früher wegzufahren, auf Urlaub zu gehen. Die Tat muß vorbereitet, vorbedacht gewesen sein. Es muß ein Plan bestanden haben. Auch das Fakultätsgutachten spricht von einer Vorbereitung der Tat. Die Angeklagte muß genau gewußt haben, in welcher Drogerie man Bleiweiß bekommen kann, und hat es sich auch dorther verschafft.
Sie hat auch Kenntnis der Wirkungen des Bleiweißes gehabt. Das geht aus einem bezeichnenden Detail hervor, daß sie nämlich einmal spöttisch bemerkte, daß eine Bleiweißvergiftung, allerdings nur für eine kurze Zeit, die sinnliche Erregung steigert!
Daß sie eine Menge von 600-700 Gramm in die Lebensmittel hineintat, beweist, daß sie keinen Unfall, sondern einen Mord ausführen wollte. Sie hat es darauf angelegt, daß die Frau Stülpnagel selbst die Speisen bereitet hat, an denen sie zugrunde gehen sollte. Das nennt man Tücke.
Man muß Vorsatz und Motivierung voneinander scheiden. Motiviert war die Handlung durch den Gedanken, daß Frau Stülpnagel sterben müsse, damit Ernst St. Witwer werden und sie heiraten könne. Der Vorsatz ging auch dahin, die Buben mitzunehmen –, um einen Unfall vorzutäuschen.
Wenn auf die Unbeholfenheit des Mittels hingewiesen wird, so muß man bedenken, daß M. V. im Jahre 1918 wegen dreier schwerer Giftmord(versuch!)fälle in Untersuchung war und daher äußerste Vorsicht anwenden mußte. Daß sie sich um den erkrankten Mann bemüht hat, ist eine bei allen großen Giftmischerinnen und Giftmischern wiederkehrende Erscheinung und hat mit der Durchführung des Verbrechens nichts zu tun. (Im Gegenteil, es ist, wie er ja selbst zugibt, typisch und außerordentlich wichtig. Giftmord ist eben nicht Raubmord, sondern ein weißes Verbrechen und dabei – ein Verbrechen für Frauen. Das bezeugt schon der geniale Pitaval.) Daß sie sich selbst der Gefahr ausgesetzt hat, beweist, wie hartnäckig ihr Plan war, denn man setzt sich nicht einer schweren Gefahr aus, wenn man nichts Hohes will. (Daß es sich für die Angeklagte um nichts Hohes handelte, bewies der Verlauf der Aussagen und die Art der Beweise.)
Wenn sie vielleicht am 3. Juli tatsächlich den Auftrag gegeben hat, die Lebensmittel zu beseitigen, so war das kein Rücktritt vom Versuch, sondern die Konsequenz des Planes, um die Person nicht zu gefährden, um derentwillen der Mord hätte vollbracht werden sollen.
Der Staatsanwalt wendet sich nun gegen Stülpnagel, den er mit einem Strafverfahren bedroht. Sodann streift er die Frage der triebhaften Handlung und meint, wenn auch im Gutachten die Vermutung ausgesprochen sei, es handle sich um eine triebhafte Handlung, so sei damit nicht gesagt, daß es sich um ein entschuldbares Verbrechen handle. (Welchen Sinn soll aber dieser Trieb haben, wenn er nicht als unwiderstehlicher oder kaum widerstehlicher Trieb gemeint ist?)
Auch die boshafte Gefährdung einer ganzen Reihe von unbekannten Personen sei durch die Handlung der Angeklagten gegeben gewesen (tatsächlich sind bei allen großen Giftmördern auch eine Menge unbekannter Personen Opfer), deshalb habe er diese Frage gestellt, aber er hoffe, daß die Geschworenen zu dieser Eventualfrage gar nicht kommen, sondern die Angeklagte wegen des versuchten Meuchelmordes schuldig sprechen werden.
Der Verteidiger Dr. Hermann Kraszna führt aus:
Meine Herren Geschworenen!
Sie haben sich mit einem Falle von außerordentlicher Schwierigkeit zu beschäftigen, mit einem Mammutfall. Zwei hochgelehrte Herren Berufspsychiater haben sich mit der Angeklagten vier Monate hindurch beschäftigt und sind gegeneinander in Kämpferstellung getreten, sie konnten sich nicht einigen. Daraufhin habe ich das Oberlandesgericht gebeten, ein Fakultäts-Gutachten einzuholen. Und auch die Fakultät hat in ihrem Gutachten auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden Problems hingewiesen. Diese Schwierigkeit ist evident. Das hat niemand besser bekundet, als der Herr Staatsanwalt in einer derart drastischen Weise, wie noch nie im Gerichtssaal es geschehen, er ist völlig verwirrt geworden und hat den Boden unter den Füßen verloren. Die Anklage, die er im April erhob, ist ihm zerstört worden. Damals schrieb er: Milica Vukobrankovics hat dieses Attentat gemacht aus Liebe zu Stülpnagel, um seine Familie auszurotten und um an Stelle seiner Gattin seine Ehefrau zu werden. In der zweiten Anklage sagt er, sie habe aus Rache gehandelt. Und heute wieder sagt er, sie hat es aus Liebe getan, weil sie Herrn Stülpnagel heiraten wollte. Aus diesem wiederholten Wechsel der Anklage ist zu sehen, daß der Staatsanwalt hin- und herschwankt. Er kennt sich angesichts dieser Persönlichkeit nicht aus, was ich ihm nicht verdenke, weil die Angeklagte eine hieroglyphe Persönlichkeit ist, die man nicht leicht entziffern kann. Das Um und Auf der staatsanwaltschaftlichen Lösung ist: Hier eine Giftmischerin – vernichte sie! Da war im Jahre 1917 ein Glas Limonade, das der Frau Piffl gereicht wurde, es wurde ihr schlecht, aber es geschah ihr nichts. Ein zweites Mal war es eine Mehlspeise mit Powidl (Pflaumenmus), in der Arsen war. Und als die Mitglieder der Familie Piffl davon aßen, da war diese Mehlspeise von einem ätzenden Geschmack, und alle hörten auf zu essen. Das Arsen der Milica Vukobrankovics hatte einen ätzenden Geschmack. Dann kam eine Phosphorpille dazu, so groß, daß man sie mit freiem Auge entdecken konnte. Nun haben wir die Bleiweißvergiftungen und wir haben gesehen, daß die Toten der Vukobrankovics alle leben. Wo ist da die Fehlerquelle der Giftmischerei, daß sie nicht töten kann? Ein Mörder geht kalt und berechnend zu Werke. Er handelt wie ein Mathematiker. Wo ist diese Zielsicherheit der Vukobrankovics? In dem vielzitierten Buch über Psychologie des Giftmordes wird von Gestalten erzählt, wie von der Madame Brinvillier, die ganze Regimenter zu Fall gebracht hat. (Das ist nicht richtig.) Das war alles Berechnung. Sie bediente sich solcher Mittel, die zum Ziele führen. Die Vukobrankovics kann niemanden töten. Wo ist das Geheimnis? Ist die Hand zu schwach, oder versagt das Gift bei ihr gerade? Und bei der Betrachtung dieser Frage kommen wir zur Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten, aus der hervorgehen wird, daß es sich nicht um Zufälle handelt, an die ich nicht glaube. Ich glaube vielmehr an eine Weltseele und daran, daß dieses Mädchen ein kranker Splitter davon ist.
Der Verteidiger spricht dann von den gerechten, hilfsbereiten, menschenfreundlichen Charakterzügen der Angeklagten, die eine Person untadeligen Wesens, nicht streberisch, aber diensteifrig zu nennen ist. Und da will man, sagt der Anwalt, das Bild verbittern, indem man anführt, daß sie während der Haft ganz anders gewesen. Wer kann es ermessen, wie die Haft auf den oder jenen wirkt? Will man ihr das zum Vorwurf machen? Wie kommt es nun, daß dieses Mädchen, das berufen war, an erster Stelle zu wirken, zum zweitenmal vor das Schwurgericht kommt? Auch den Psychiatern war dieses Rätsel nicht klar geworden. Aber das Gutachten stößt doch ein Fenster auf. Im dritten Absatz heißt es: Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um triebhafte Momente handelt. Und dann heißt es weiter: Die Frage eines triebhaften Vorgehens wird um so eher zu bejahen sein, je mehr Handlungen in gleicher Art sich wiederholen, während normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Scheinbar ausreichende Motivierung schließt freilich das nicht aus, was wir Ärzte einen Impuls nennen. Es muß etwas nicht in Ordnung sein. Aber der Triebmensch denkt nicht, rechnet nicht, wägt nicht und mißt nicht. Und Milica Vukobrankovics ist eine solche Person, die in gewissen Zeiten nicht normal denken und nicht normal fühlen kann, und die von ihren Trieben übermannt wird.
Verteidiger schließt: In Wirklichkeit liegt eine schwere Körperverletzung vor. Ich bitte daher diese Frage, aber auch die Frage auf Sinnesverwirrung zu bejahen. Verderben Sie nicht diese Person voll Fähigkeit und Talent, lassen Sie diese Friedlose in Frieden ziehen.
Nach einer Beratung von einer und einer halben Stunde erscheinen die Geschworenen im Saale, um das Urteil zu verkünden.
Die erste Frage auf versuchten meuchlerischen Giftmord wurde mit zwölf Stimmen verneint.
Die Zusatzfrage auf Tücke entfiel.
Die dritte Frage, ob die Angeklagte aus Bosheit eine Handlung unternommen habe, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt habe, wurde verneint mit sechs gegen sechs Stimmen.
Die vierte Frage entfiel infolgedessen.
Die fünfte Frage (die der Verantwortung der Angeklagten entsprach) dahingehend, daß die V. gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior in feindseliger Absicht, auf solche Art gehandelt habe, daß daraus eine schwere Verletzung erfolgte, wurde mit zwölf Stimmen bejaht.
Die Zusatzfrage, ob die Absicht der Täterin auf einen schweren Erfolg vorlag, wurde mit sechs gegen sechs Stimmen verneint.
Die Frage nach der dreißigtägigen Gesundheitsstörung wurde einstimmig bejaht.
Die Frage, ob der Angriff in tückischer Weise erfolgte, wurde mit sechs Nein gegen sechs Ja verneint.
Die letzte Frage auf Sinnesverwirrung wurde einstimmig verneint.
Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung die Mehrzahl der Opfer angenommen, die große weitere Gefahr für andere Opfer, die besonderen Schmerzen der Betroffenen, die Verübung durch Gift. Ferner die hohe Vorstrafe, die noch nicht weit zurückliegt.
Als mildernd wurde angenommen das Geständnis, das jedoch erst nach hartnäckigem und langem Bemühen, die Wahrheit zu verwischen, abgelegt wurde, ferner die erbliche Belastung, die jedenfalls eine gewisse Verminderung der Hemmungen herbeigeführt hat, die Begehung der Tat unter dem Einfluß von Affekten und die Gutmachung bezüglich der Stadtherr (der Bedienerin).
Das Urteil lautete auf dreieinhalb Jahre schweren Kerkers, verschärft mit einem harten Lager vierteljährlich. Die Dauer der Untersuchungshaft vom 28. Juni 1922 bis 15. Dezember 1923 wurde angerechnet. Die Verurteilung erfolgte wegen schwerer körperlicher Beschädigung.
Der Verteidiger: Gegen diese Strafe (die von dem Berufsrichter bemessen worden war), die eine Demonstration gegen das Geschworenenverdikt ist, melde ich Berufung an.
Die Angeklagte nahm das Urteil ohne Zeichen von Erregung auf.
Die Geschworenen waren: ein Galvaniseur, ein Bankbeamter, zwei Kaufleute, eine Verkäuferin, ein Schriftsteller (Obmann), eine Schriftstellerin, ein Schlosser, ein Landmann, ein pensionierter Oberförster, ein Beamter der Bezirkskrankenkasse, ein Buchdrucker und ein Schneider.
Wir lassen nun einige Berichte der Presse folgen, denen sich eine Würdigung des Buches der V., betitelt „Weiberzelle 321“ anschließen wird.
Der Wiener Feuilletonist Karl Marilaun bringt in einem Aufsatze folgende Analyse der S.
„Man sucht im hochgetragenen, eigenwillig und eigenartig profilierten Gesicht der Angeklagten nach einer Lösung des Rätsels. Und man glaubt in diesem geschickt beherrschten und eisern kommandierten, tragisch, bösartig und sentimental schauspielernden Gesicht einer gelernten Hysterikerin etwas wie die Lösung des Rätsels zu finden: wenn die Züge der Angeklagten in Augenblicken einer wirklichen, echten Abspannung gewissermaßen aus den Fugen, in Unordnung geraten. Dann kommt für halbe Sekunden das wahre Gesicht der V. zum Vorschein. Und das ist dann das sonderbar geronnene, wesenlos fatale, verwischte und uferlose Gesicht eines Menschen, dessen Intelligenz letzten Endes doch leer läuft[1]. Eines Menschen, der so ziemlich alles zuwege bringen dürfte, was er sich vorgenommen hat, aber im Grunde wahrscheinlich gar nicht weiß, was er eigentlich will. Eine Hysterikerin und diesmal eine echte Hysterikerin. Eine im tiefsten hoffnungslose, geprellte, einsame, niemanden begehrende und nur irrtümlich begehrte Frau, die ein Genie sein müßte, um nicht ein offenkundiges Malheur der Schöpfung zu sein. Die V. ist aber wahrhaftig kein Genie, sie ist eine Intelligenz und ich versteige mich zu der Behauptung: nur die sehr fatalen Grundzüge ihres Wesens verdunkeln gewisse Anlagen zur Urschel. (Komische Alte.) Sie werden ja trotzdem sichtbar. Z. B. wenn sie, deren messerscharfe Intelligenz ganz sonderbar zu einem gebildeten Fräuleinpathos neigt, auffahrend sagt: ‚ich kann nicht Fürstendienerin‘ sein, oder wenn sie ‚auf Fürstentitel keinen Wert legt‘, sich für die Verhandlung aber doch eine ganze Anzahl melodramatischer Hinweise auf erlauchte Abstammung von serbischen Heldenepen zurecht gelegt hat ... An allem ist der Name schuld. Nein, die Laufbahn einer städtischen Bürgerschullehrerin war nichts für sie. Schon im Pädagogium war sie ‚der Stolz der Anstalt‘, intelligent, ehrgeizig, nicht auf den Mund gefallen und außerdem heißt sie Milica. So wird man zum Hochstapeln geboren (?!). So gerät man ans andere Ufer, wo nicht Menschen, sondern Schemen wohnen. So sammelt es sich im Herzen an; spitznäsige Selbstvergötterung, melodramatischer Hochmut, Verachtung des dummen Bürgers, der auf den Mund gefallen ist ... Klugheit, Ehrgeiz, glühend kalter Wille zur Karriere, zu irgendeiner Karriere. Aber diese Milica war vom Schicksal ausersehen, kein Mensch, sondern eine Dame, keine Frau, sondern eine bei kleinen Bürgern angestellte und die kleinen Bürger verachtende Gouvernante sein zu müssen.“
Offenbar ist hier der Eindruck, den die V. auf widerstrebende Menschen machte, gut wiedergegeben, und in manchen Charakterzügen ist sie gut getroffen, aber das wesentliche, das einzig interessante, nämlich, was diese V. von der spitznäsigen, verarmten, gouvernantenhaften Aristokratin unterscheidet, und vor allem, was sie zu ihren paradoxen Taten gebracht hat, kann der Feuilletonist nicht klarlegen. Die Abneigung macht ihn nicht klarsichtiger als andere die Bezauberung, die an sich um so wirksamer gewesen sein muß, als sie in diesem Falle versagt. Und gibt es einen stärkeren Beweis für diese Ausstrahlung der V., als daß sie auch in dem zweiten Prozeß nur wegen unwesentlicher Vergehen verurteilt, wegen des Giftmordes eigentlich freigesprochen wird. Denn schwere körperliche Beschädigung und Giftmordversuch sind nicht das gleiche.
Wesentlich tiefer geht ein anderer Schriftsteller. Er erfaßt das Wesen der V. an vielen Stellen, er sieht das sehr charakteristische, trotzdem aber den Richtern entgangene Spielen mit der Schuld, mit dem Gericht, ja mit der Identität, was sie eben so gefährlich macht, und schließlich zeichnet er auch die Wiener Umgebung, die den Ausgang des Prozesses mitbestimmt hat und nicht das allein. Wir müssen in M. V. selbst ein Stück Wien und ein Stück Balkan zugleich sehen. Es handelt sich um einen Artikel von Emil Kläger.
„Adeliger Umriß einer weiblichen Gestalt. Erst später das angestaunte System einer verwirrend schleiernden Geistigkeit. Schöne Frauen auf der unwirtlichen Sünderbank des Gerichtssaales ... Farbensprühend, seidig, irisierend und irritierend, liegt ein Mantel erotischer Wirkungen um ihre Schultern ... M. V. besitzt einen ungeheuren Reichtum an solch mysteriöser Garderobe. Da geschah das Wunder, daß sie aus dem finstersten Schacht der Ungekanntheit nur so hinaufflog zur Glorie der Berühmtheit des Tages. Wien ist neugierig und galant. Wien hat in Mitteleuropa wohl den feinsten Spürsinn für Sensation, naivste Schaulust und Erlebnisfreude. Es riß die Augen auf, es bekam Beine, es hatte unbegrenzt Zeit. Unverdrossen stand es halbe Tage auf der Straße, drückte sich mit kindlicher Geduld an das große Gemäuer, von dem die Sensation umschlossen wurde, hübsch artig in Doppelreihen, wenn es nicht kühn über ein Labyrinth von Treppen und Stiegen irrte, um plötzlich vor einem Gitter, einer Tür zu stehen, nur um einen Blick zu tun in den Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, in dem sich die Silhouette dieser Frau abzeichnete. Kein Theater kann sich solch tollen Zulaufs rühmen. Die erklärte Diva der Schaulust dieser Woche war M. V. Sonderbar. Das Stück war eigentlich alt, stand schon einmal im Repertoire der Justiz, vor fünf Jahren, bei allgemeiner Teilnahmslosigkeit ... Nun muß es eingestanden sein. Dieses zweite Mal wurde eben Milica als faszinierendes Weib entdeckt. Der einfache Sachverhalt läßt sich nicht verschweigen. Ethik macht sauere Mienen, Rechtlichkeit ergrimmt, aber die Massenempfindung ist nicht anders zu erklären, ohne sie zu verfälschen. Moral hat keine Gewalt über die Sinne. M. V. fasziniert. Es ist nicht leicht, auf den Grund ihres Wesens zu dringen, das ihr diese Macht gibt. Sie ist allzu dicht verschleiert. Ihr Bild schimmert ferner. Vergeblich hat die medizinische Fakultät ihre psychologischen Sonden angesetzt. Sie stach dabei immer nur in Schleiergespinst, um am Ende die fast heiter anmutende Schlußsentenz hinzuschreiben, ‚wer kennt die Frauen‘?
Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur einfach und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme klingt und schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht außerordentlich. Die feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl auf, das Kinn in dem länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch merkwürdig energisch. Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine Lieblichkeit. Es ist nur rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange, nicht ganz regelmäßige Nase senkt sich gar nicht streng harmonisch, die Lippen sind dünn, die Augen lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand möchte da gleich entzückt sein. Auch wenn man die raffiniert über die Ohren herabgezogenen Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da von glänzenden Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts, um die Ruhe zu verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet, an einer Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine rühren sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf hebt sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die großen Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz, nicht laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges, der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht, verwandelt sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem Glanz der Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte Männliche, das in diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen gibt. Der Kontrast zweigeschlechtlichen Wesens, zu einer Einheit vermählt, ist wohl der hauptsächlichste Grund der Faszination. Die Dosierung von Mann und Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen prachtvollen Ausgleich in ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter Beredsamkeit, sie hat überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe Schlüsse, falsch, aber blendend. Man betrachte die Stirne. Sie ist fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr sucht man das Geheimnis.
Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse, über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V. Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die meisten waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der Chronist: ‚Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten Zügen. Sie wurde besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon ein großer Teil ihres Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl ihrer Nachfolgerinnen, zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören. Die meisten besaßen delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet, genossen den Ruf von Herzensgüte. Sie verschafften sich eben außerordentlich viel Vertrauen. Alle wurden spät entdeckt, schwer überführt ...
Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln, wenn es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache, auch für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein fristen, sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung ihrer Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den Verhältnissen an, die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf, in dem man auch herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis nach Macht hat sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein eigenes Gewissen nicht fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein versuchter Mord, es war nur ein Spiel mit Gift um der Macht willen. Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne den Erfolg eines Mordes herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber charakteristisch. Viele Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen befassen, die Gift ohne Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung gelangt, daß hier erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind wahrscheinlich der sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers ist sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte, gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?). Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen zu verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem kokettierte sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner Umgebung in seiner Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen, gottähnlich über das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet es lautlos ab, wenn es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein Angriff auf das Opfer statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus der Ferne usw. usw.“
Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie treffen ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis ins paradoxe entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle großen Giftmischer aufweisen.
In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der die sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen Menschen geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage gestellt, freilich nicht in dem luziden Intervall zwischen der ersten Rückkehr aus dem Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf der Anklagebank. Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht, sondern in ein Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde, gesellschaftlich gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für Geisteskranke. Daß aber solch eine Geisteskrankheit, deren bloße Erkennung und Bezeichnung schon unüberwindliche Schwierigkeiten bereitet, eine zum mindesten nicht geringere Schwierigkeit der Heilung entgegensetzen wird, das ist völlig klar.
Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären nur einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig: Wen die Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er wäre auf immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese Detention Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne spricht sich auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien Presse“ entnommen ist.
„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird, werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist doch organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu entziehen ... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser seltsamen blassen und zarten Frau, die wie eine Hexe handelt, aber wie eine Dame aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so wird verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als die phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen. (Gemeint ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem Fall und das Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen des zweiten Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die einzige Lösung wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der Ringstraße herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V. sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist ein Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung zum Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie eine spezifische Sucht, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich vorhanden ist, um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend und mit gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält. (‚Ist Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)
Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen: Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem zu stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie tritt man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen, damit nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei, vielleicht in anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und vielleicht dann endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des Briefes der alten Frau Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist sonderbar: die Diagnose der Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre alte Mutter, die Therapie dieser Krankheit oder wenigstens den Weg der Prophylaxe gibt eine andere alte Frau an.) Wie schützt man diese M. V. und andere Verbrecher dieses Schlages, wenn sie Verbrecher sind und nicht Kranke, deren Krankheit wir noch nicht kennen, vor sich selber?
... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel. Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering, und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den letzten Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe geben, man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte melden keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet dasselbe. Also sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht Mörderin, aber geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht triumphieren, aber führen auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten zugrunde richtet.
Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe des Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn zu leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr bald wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.
Wer diese Frau während der Verhandlung vor sich gesehen hat, dieses Aufzucken und Aufbegehren, diese herrische Sicherheit des Wortes, muß den Eindruck empfangen, daß im Kern ihrer Seele ein Komplex von unzerstörbarer Anmaßung und Menschenverachtung schlummert. Ein lauerndes, losbrechendes Temperament, das jeder Schranke spottet. Glaubt man ernstlich, daß dieses Jahr Kerker ein so tief verwurzeltes Übel heilen werde, glaubt man mit diesem Jahr Kerker einem Giftherd beizukommen, der nicht einmal berührt war durch zweijährige strenge Haft, der nicht gereinigt war durch bitterste Erfahrung? (Auch die Begnadigung, die durch objektive Gründe seitens der Behörden im Verlaufe der Vollstreckung des ersten Urteiles nicht begründet war, ist ganz ohne Eindruck geblieben auf die Angeklagte. Eine Äußerung, die sich darauf bezieht, zitiere ich nachher aus den Aufzeichnungen der M. V.)
Hier enthüllen sich, fährt der Referent fort, die ungeheuren Schwächen unseres Strafsystems. Das Oberflächliche und Nichtige des Symptomekurierens. In Amerika würde sicher die Form gefunden werden zur bleibenden Überwachung und zur bleibenden Verbürgung schuldlosen Lebens. (Man hat dies im Falle Henry Thaw versucht. Ob mit Erfolg, ist sehr zu bezweifeln.) Es handelt sich um Pläne, derartige Verbrecher ohne zeitliche Einschränkung aber in mildester Form in Gewahrsam zu halten, so daß die Strafe nicht etwas mechanisches ist, eine kurze Cäsur im Laufe der Verbrechen. Es müssen Mittel gefunden werden, um Grenzfälle zu behandeln. Der Fall M. V. soll Anlaß bieten zu ernsten Gedanken über die Mängel, die Lücken und Schwächen unseres Strafsystems. Dann wird die rauschende Sensation ihren bleibenden Vorteil haben. Sonst war es eben ein Film, der ein Menschenleben gekostet hat.
Das Buch der Milica Vukobrankovics.
Daß M. V. sich des öfteren schriftstellerisch betätigte, geht aus den beiden Prozessen hervor. Es muß ihr das schriftliche Mitteilen eine innere Notwendigkeit gewesen sein. In diesem Sinne ist auch ihr im Jahre 1924 erschienenes Buch „Weiberzelle 321“ interessant, das der Verlag R. Löwit in Wien herausgegeben hat. Es ist ein Buch von 241 Seiten, bringt eine Photographie der M. V. und ihren Namenszug. Das Inhaltsverzeichnis enthält folgende Überschriften:
1. Kapitel. Den Menschen, die guten Willens sind.
2. „ Im Namen des Gesetzes.
3. „ Im Polizeigefangenenhause.
4. „ Die Überstellung.
5. „ In der Gemeinschaftszelle des Landesgerichtes.
6. „ Die Einzelzelle.
Weder das Bild der V. noch der Text ihres Buches erklären auch nur im mindesten den ungewöhnlichen Zauber, den die Persönlichkeit im unmittelbaren Verkehr ausströmen mag. Wenn man die oft schwülstigen, unecht philantropischen Schilderungen liest, findet man viel banales, selten ein eigenes Wort, ein mehr oder weniger verschleiertes Bekenntnis. Diese Stellen will ich auch zitieren. Der Stil ist journalistisch lebendig, bisweilen lehrerhaft gespreizt, damenhaft süßlich, aber alles in allem doch interessant. An ein Werk wie die Memoiren aus einem Totenhause von Dostojewski darf man dabei auch im entferntesten nicht denken. Von Dämonie ist bei der V. nirgends auch nur eine Spur. Geschrieben ist das Buch, das wohl vom Verteidiger durchgesehen und zum Druck gebracht worden ist, in der langen Untersuchungshaft vor dem zweiten Prozeß. Es beginnt folgendermaßen: „Nicht für jene schreibe ich, die auf Sensationen ausgehen, die fremde Skandalaffären brauchen, um das eigene Leben interessanter zu finden, – wer Nervenkitzel braucht, der lege dieses Buch aus der Hand[2]. Wer aber auch im verirrten, kranken, unglücklichen Mitmenschen den Menschen, den Bruder sieht, wer die trübe Brille engherziger Moral abgelegt hat, wer helfen, wer verstehen lernen will, für den sind diese Aufzeichnungen geschrieben. Ich will versuchen, das äußere und innere Leben der Gefangenen zu schildern.
Ist schon eine Psychologie der Gefangenen geschrieben worden? Meines Wissens noch nicht. Ist es aber – allem Ignorantentum und Pharisäerstolz zum Trotze – nicht wichtig, zu wissen, wie Menschen, die über von Menschengehirnen erdachten und von Menschenherzen bestätigten Gesetzen gestrauchelt, in von Menschen bewachten Kerker geworfen werden, wie diese „Parias der Moral“ denken, fühlen, und leiden?“ Auffällig ist die von vornherein aggressive Stimmung, die automatisch aus jeder Situation sich ergebende „moralische“ Überhebung.
Über ihren eigenen Prozeß: „Ich war zweimal in Untersuchungshaft. Das erste Mal in den Jahren 1918 und 19. Damals wurde ich von den Geschworenen in der Hauptsache freigesprochen, jedoch wegen Verleumdung verurteilt, nahm das Urteil nicht an, und wurde schließlich von der Untersuchungszelle weg begnadigt und in Freiheit gesetzt.
Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute, am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.
Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...
Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen konnten vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es wahrscheinlich auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt) bin ich gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen erlitten und manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für die letztere Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es bestand dazu auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der Ausdruck der Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V. dazu brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu bringen, um dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die raffinierte Methode, sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu verschaffen, der auch Staubzucker führte.)
„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht aber die innere Wahrhaftigkeit dieser Zeilen. Denn vieles, was meine Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)
Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe dabei nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal in die Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem Menschen in die Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus verwertet, ohne dabei an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder einer Welt, die ich hier als ehrlicher und gewissenhafter Chronist aufzeichne, auch nur das Herz eines Menschen zu fassen und zu erschüttern vermögen, der den Willen und die Macht hat, Härten aus der Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das sein? der Verteidiger? der Untersuchungsrichter? Der Präsident der Nationalversammlung, der die V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat, ohne daß sie seiner gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich nehme das Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck erreicht und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter den schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“
Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein – mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend kommt, selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten warten.“ Dieser Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast wörtlich noch zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig, sondern sehr wesentlich.
Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J. Scholz über die Giftmörderin Gesche Gottfried, von der schon früher die Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue hinein, er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht die V. sehr ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried, auf der Suche nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran, auch wenn er das Gift schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat. Wie die Giftmörder nur auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie auch auf die Wirkung des Giftmordes auf sich selbst, das ist: die Verhaftung und Untersuchung. Für beides bringt der Fall Gottfried außerordentlich bezeichnende Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen, denen ich aus Trieb etwas gab,“ sagte die Gottfried aus, „gab ich weniger als den anderen. Wenn sie weg waren, hatte ich Unruhe, wie es mit der Person geworden war, ich schickte nächsten Tages unter leerem Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die Wirkung, nämlich Erbrechen.“ So drängt sich die V. in das Haus Piffl und besonders an die Frau Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt bemerkenswert bei ihrer sonstigen Zurückhaltung, heran.
Über die Verhaftung und die Erwartung derselben bei der Gottfried: „Um zwei Uhr erschien die Gerichtsbehörde in ihrem Zimmer. Die G. lag noch im Bett, sie war äußerlich ziemlich gefaßt, innerlich offenbar voll Angst. Auf die Anrede des Gerichtes, es gingen hier im Hause so eigene Dinge vor, die eine genaue Untersuchung erforderten, beging sie gleich die Unbesonnenheit, zu antworten, es habe sie auch schon längst verlangt, eine Untersuchung über sich ergehen zu lassen.“ So hat die V. die schon auf Betreiben der gutherzigen, humanen Frau Piffl eingestellte Untersuchung wieder durch ihre „Komödie“ aktiviert. Über die Gefühle vor der Gefangennahme erzählt sie in dem Buche verschiedenes, teils als selbst erlebt, teils als von anderen erlebt: „Eine Hebamme, der eine Patientin an den Folgen eines Eingriffs gestorben war, erzählte mir (der V.), wie sie von Stunde zu Stunde gewartet habe, bis die Polizei sie holen komme. Bei jedem Glockenzeichen sei sie tödlich erschrocken. Schließlich habe sie es daheim nimmer ausgehalten und sei planlos und ziellos durch die Straßen gelaufen, bis sie schließlich zu einer Kirche kam. Dort habe sie zum heiligen Judas Thaddeus gebetet, und sei dann ruhiger wieder heimgekehrt und daheim verhaftet worden.“ (An anderer Stelle erzählt sie, man habe sie, die V., einige Tage durch Detektive beobachten lassen. Aber ihrer Aufmerksamkeit zum Trotz habe sie fünfmal an einem Nachmittag das Haus verlassen. Ist das nicht: Planlos Hin- und Herirren?)
Als Gegenstück, aber offenbar erfunden und gar nicht charakteristisch, folgendes: „Eine andere Frau erzählte mir wieder, wie viel sie vor ihrer Verhaftung gebetet habe. In allen möglichen Kirchen sei sie gewesen, Messen habe sie lesen lassen, nun sei sie aber böse und wolle überhaupt nimmer beten. Es helfe ja doch nichts.“
Die V. behauptet zwar, vorher von dem hl. Thaddeus von ihrer Schulzeit her bloß gewußt zu haben, daß er ein Verwandter des Heilandes gewesen sei und daß ein sehr altes Bild, ihn darstellend, in der Jesuitenkirche „zu den neun Chören der Engel“ am Hof in Wien verehrt werde. Als sie nun in der Gemeinschaftszelle ein Bildchen dieses Heiligen sieht, erkundigt sie sich bei einer Leidensgefährtin sofort, was es für eine Bewandtnis mit dem Bildchen habe. „Was, Sie kennen den hl. Judas Thaddeus nicht?“ habe die Leidensgefährtin geantwortet, „und nun erzählt man mir von dem wundertätigen Bilde am Hofe, dessen Kopie eben dieses Bildchen vorstelle. Viele Votivtafeln in der genannten Kirche sollen Zeugnis davon ablegen, wie der Heilige jenen geholfen habe, die vertrauensvoll zu ihm flehten. Und – berichtet meine Erzählerin weiter – sie selbst sei oft in jener Kirche vor dem Gnadenbilde gekniet und habe dort auch diese und jene Leidensgefährtin aus unserer oder der Nachbarzelle gesehen.“
Aber es ist gar nicht die „Leidensgefährtin“, die den Heiligen und das alte Bild genau kennt und sich vor der erwarteten Verhaftung dorthin flüchtet, sondern sie selbst ist es. Und wenn sie sagt, sie hätte es bloß in der Schulzeit gekannt, so ist es eine Lüge und doch auch die Wahrheit. Das ist nicht die Schule, in die sie als Schülerin ging, sondern die, in der sie Unterricht erteilt hat, denn während dieser Schulzeit hat sie die Giftmordversuche im Hause Piffl unternommen. Wie sie weiter über die Sache spricht, beweist sehr deutlich, daß es ihre eigene Sache ist, um die es sich dreht.
„Allerdings ist es keine gute Reklame für den Heiligen, wenn die, die bei ihm Zuflucht suchen, nachher doch eingesperrt werden. Vielleicht hilft er später bei der Verhandlung. (!) Andererseits wäre es doch auch wieder ein schönes Zeichen seiner Unbestechlichkeit, wenn er der „Gerechtigkeit“ nicht in den Arm fiele.
Ja, Not lehrt beten, sagt ein altes Sprichwort, für dessen Richtigkeit ich unter meinen Mithäftlingen eine Reihe von Zeugen fand. Manch eine, die früher nie an Gott gedacht hatte, rannte zähneklappernd in die Kirche, als die Polizei hinter ihr her war und betet jetzt, in stiller Zelle, ein Vaterunser nach dem anderen. Theoretisch erklären kann ich mir das, der Mensch sucht eben in seiner höchsten Not einen Trost, eine Stütze, eine Hoffnung; und je hoffnungsloser der Fall ist, desto brünstiger hofft er, weil natürliche Mittel ihn nicht mehr retten können, auf ein übernatürliches, auf das Wunder. Er fleht und betet um das Unmögliche zu Gott und zu seinen Heiligen und vermag durch seine Inbrunst eine ganze Schar von Zellengenossen mitzureißen.“
Nachdem sie so sehr ergreifend ihren eigenen Seelenzustand geschildert hat, nimmt sie schlau im folgenden alles wieder zurück.
„Theoretisch kann ich das, was ich eben gesagt, begreifen, persönlich nachfühlen aber nicht.“ Aber es ist unverkennbar ihr eigenes Gedankensystem, das überall sich geltend macht. Das merkantilische, manchesterartige ihrer Weltanschauung, das schon in ihrem Verhalten zu der Firma Stülpnagel in Erscheinung getreten ist, macht sich sehr charakteristisch geltend bei den Worten: es sei keine Reklame für den Heiligen, nicht geholfen zu haben. Und was nun folgt, ist nur eine Fortsetzung des eigenen, schlecht verhüllten Bekenntnisses.
„Ist eine Religiosität,“ fragt sie offenbar sich selbst, „die sich nur im Unglück und auf Hilfe spekulierend zeigt, nicht höchst unmoralisch? Und sollte man nicht meinen, daß gerade der vom Unglück verfolgte oder auch nur der mit Unglücklichen fühlende Mensch denken müsse, wenn so viel Jammer, so viel Ungerechtigkeit auf der Welt sei, könne es doch keinen höchst gerechten und weisen, allwissenden und allmächtigen Gott geben?“
Die V. übt nun strenge, an manchen Stellen auch verständige Kritik an den Polizeibehörden und den Gerichten, denen sie unnötige Härte vorwirft. Sonderbar klingen diese philanthropisch angehauchten Erörterungen aus dem Munde gerade dieses Menschen.
Sehr charakteristisch für die Verwirrung der Rechtsbegriffe ist folgende Darlegung, sie zeigt, wie schlecht, wie unlogisch die V. denkt. Ihre Schlüsse sind scharf, aber zwingend nur durch ihre Schärfe, nicht durch ihre Wahrheit.
„In den Wachzimmern der Sicherheitsorgane (solche amtliche Ausdrücke liebt die V. im allgemeinen sehr, so sprach sie in der Verhandlung auch von dem „Lehrkörper“ der Schule) sind stets die Fälle plakatiert, die der Aufklärung harren, mit der Angabe des Preises (!) natürlich. Ist es ein Wunder, wenn man nicht gerade sich für die am schlechtesten honorierten Fälle am meisten interessiert? In den anderen Ämtern (im Original gesperrt gedruckt) wird es streng bestraft, wenn eine Partei dem Beamten ein Geschenk macht, um ihre Angelegenheit schneller erledigt zu wissen.“
Hierbei sind folgende Irrtümer der V. unterlaufen. Erstens wenden sich diese Plakate mit den Geldprämien nicht so sehr an die Beamten, als vielmehr an das Publikum, um es zu reizen, sonst vielleicht unbeachtete Wahrnehmungen, die zur Entdeckung eines Verbrechers dienen können, dem Gerichte mitzuteilen.
Zweitens ist es ein fundamentaler Unterschied, ob man das rechtlich positive Bestreben, den Schuldigen zu eruieren mit einer Prämie belohnt, oder ob eine „Partei“ einen Beamten zu bestechen sucht, damit er das Recht beuge.
Einen Rechtsbegriff im tieferen Sinne hat die V. überhaupt nicht. Sie glaubt auch nicht daran, daß andere ihn haben könnten. Deshalb wurden die Aussprüche in der Verhandlung als so bezeichnend angeführt, daß man sie aus sadistischen Gründen im Gefängnis schlecht behandele. Auch das Fakultätsgutachten weist darauf hin, daß sie gerade in Rechtssachen eine blinde Stelle in ihrer Seele hätte, „es eben nicht begreife.“ Auch die Memoiren enthalten eine in diesem Sinn bezeichnende Stelle.
„Plötzlich – es dämmerte schon – wurde auch meine Zellentür wieder geöffnet – ich war bis jetzt noch immer ruhelos auf- und abgerannt – und Dr. Bruno (der Polizeikommissar) holte mich in höchsteigener Person nach oben in seine Kanzlei. Gleich auf dem Wege beschwerte ich mich bei ihm wegen der mir zuteil gewordenen schlechten Behandlung und wegen des Schmutzes in der Zelle. Er heuchelte Bedauern und sagte, gegen die Hausordnung könne er nichts machen. Aber ein zufriedenes Lächeln umspielte seine Lippen und gab der Freude Ausdruck, daß die moderne Folter so gut funktioniere. In seinem Büro angekommen, meinte er zu mir: ‚Es ist ja in Ihre Hand gegeben, diesem Zustand, den Sie als so qualvoll empfinden, ein Ende zu machen. Legen Sie ein reumütiges Geständnis ab und ich werde trachten, Sie zu enthaften.‘
Wie viele sind auf solche Versprechungen schon hereingefallen und haben unter dem Druck der vorhin geschilderten Qualen und in der Hoffnung, diesen Qualen dadurch ein Ende zu machen, ein fingiertes Geständnis abgelegt.“ Nun erzählt sie ausführlich von einer unschuldig verhafteten Geschäftsfrau. Dann setzt sie fort: „Aus meiner Art, wie ich auf die verschiedenen Schikanen und Quälereien reagiert hatte, schloß Dr. Bruno, daß man bei mir mit der Einschüchterungsmethode nicht viel erreichen könne und suchte nun, mir durch freundliches Entgegenkommen Vertrauen einzuflößen. Da er mein blasses Aussehen bemerkte, schrieb er mir einen Zettel, daß ich auch tagsüber das Bett benützen dürfe. Damit widerlegte er allerdings durch die Tat seine früher aufgestellte Behauptung, daß er auf Dinge, die das Gefängniswesen betreffen, keinen Einfluß habe. (Aber vor allem widerlegt er durch dieses humane Wesen die Behauptung der verleumderischen V., daß er das Bedauern ihr gegenüber nur geheuchelt habe. Das geht auch aus dem folgenden hervor.) Er bot mir eine Zigarette und Feuer, zündete dann selbst eine Zigarette an und redete mir zuerst eine Weile freundlich zu.“
Sich selbst stellt die V. immer als Menschenfreundin hin. Sie allein hat „ein Herz“ für die armen Kreaturen, während „es Polizeibeamte gibt, denen wehrlosen Frauen gegenüber der Mut wächst und denen es eine Art Vergnügen bereiten muß, diese armen Geschöpfe zu erschrecken. Kurz vor meiner jetzigen Haft,“ erzählt die V., „ging ich einmal spät abends von einem Konzert nach Hause. Mein Weg führte mich durch die Kärntnerstraße. (Diese Straße entspricht der Friedrichstraße in Berlin.) Vor mir trippelte eng an den Häusern entlang ein kleines Frauenzimmer. Ich beachtete sie nicht weiter und sah erst später, daß sie ungefähr 25 Jahre alt und entweder geheim oder behördlich sanktioniert der Prostitution ergeben gewesen sein dürfte. (Curialstil.) Plötzlich fuhr aus einem Winkel ein Wachmann so auf sie los, daß ich unwillkürlich erschrak. Er packte sie an der Schulter und schnauzte sie an: Bist schon wieder da, du Kanaille, jetzt kommst aber gleich mit. Sie weinte, sie bettelte, alles vergeblich. Er nahm sie unsanft beim Arm und wollte sie fortführen. Da verstellte ich ihm den Weg, verwies ihm ein barsches Benehmen in höflichen Worten und ersuchte, das Mädchen frei zu lassen, da ich selbst hinter ihr hergegangen sei und mich dafür verbürgen könne, daß sie nichts Unrechtes getan habe. Da kam ich aber schön an! Nun entlud sich das Unwetter über meinem Haupte und mit knapper Not entging ich der Verhaftung wegen „Einmengung in eine Amtshandlung“. Der Wachmann aber zog mit seiner Beute ab. Es ist für die V. überhaupt sehr charakteristisch, daß sie immer den Wahn oder den Trieb hat, Justiz zu spielen. Mit Recht hat der Staatsanwalt gerügt, daß sie bei der zweiten Verhandlung unaufhörlich in den Gang der Verhandlung aktiv eingreift, oft mit scheinbarer Berechtigung, oft aber auch ganz willkürlich und fast immer mit Erfolg. Auch im ersten Prozeß hat sie bestimmte Zeugenaussagen gefordert, die Psychiater strikt abgelehnt. Dann wird es auch verständlich, daß sie, statt für ihre Begnadigung dankbar zu sein, einfach sagt: ich habe das Urteil nicht angenommen.
Die sentimentale Einstellung, die Giftmörderinnen oft zu eigen ist, ersieht man aus der folgenden Stelle, die vielleicht auch etwas homosexuellen Einschlag hat. Freilich ist das erotische Gebiet gerade bei den Verbrecherinnen schwer zu erforschen. Erotische Interessen sind, bei einer solchen Frau ganz besonders, allgemeine Lebensinteressen und die genaue Scheidung von den anderen Lebensbezirken und anderen Gefühlsregungen ist schwer durchzuführen. Auch hier. Die Stelle lautet: „Während meiner Verhaftung mußte ich plötzlich an meine Lieblingsschülerin aus dem Vorjahr denken. Ich sah ihre großen, schönen Kinderaugen auf mich gerichtet und fragte mich voll schmerzlicher Neugier: ‚Was wohl die kleine Käthe dazu sagen wird, wenn sie es erfährt.‘“
Dabei ist allerdings sicher, daß „die kleine Käthe“ nicht allein das schöne, unschuldige Mädchen mit den „Kinderaugen“ bedeutet, sondern die ganze Welt der Schule, der Bürgerlichkeit oder besser der Kleinbürgerlichkeit. Dieses kleinbürgerliche Element, Ordnungsliebe und sentimentales Hängen an Gegenständen ist allerdings sehr stark bei der V. Ganz anders bei der Gesche Gottfried. Diese sagte aus: „Meine Bestürzung, meinen Schreck und Gefühl (als ich verhaftet wurde) kann ich unmöglich beschreiben ... Stelle dein Schicksal Gott anheim, sagte ich im Stillen zu mir selbst. Du bist für diese Welt verloren und wirst dein Haus nicht wieder betreten.“
Als die V. erfährt, daß man genaue Hausdurchsuchung (ohne etwas zu finden) in ihrem Zimmer gehalten habe, ist sie tief erschüttert. Ja, es scheint, daß alles andere nicht so tief gegangen ist. Sie schreibt darüber: „Es läßt sich nicht beschreiben, mit welchen Gefühlen ich hörte, daß in meinem Heiligtum, in meinem Schreibtisch, in meinem Bücherkasten, wozu ich keinem Menschen, nicht einmal meiner Mutter (?) Zutritt gewährt hatte, nun fremde Fäuste gewühlt und das Unterste zu oberst gekehrt hatten. Ich glaube an das, was Strindberg in einem seiner Werke „Die lebende Materie“ oder „Die belebte Materie“ nennt. Die Dinge, unter denen ich aufgewachsen bin, sie sind für mich gute Kameraden, jedes dieser Stücke hat sein eigenes Leben, seine besondere Geschichte, und oft glaube ich, daß auch sie mich kennen und lieben. (!) Die Sehnsucht nach diesen Gegenständen, nach unserem Haus, nach meinem Zimmer, nach dem Bücherkasten, dem Klavier und der Gitarre packt mich jetzt oft unbeschreiblich heiß und heftig und steigert die Qualen der Haft zur Unerträglichkeit ... Es war ein Schmerz, als ob man mir einen guten Freund gemordet hätte.“ Sie hat aber keinen „guten Freund“, wenigstens kennt sie keinen Menschen, nach dem sie die Sehnsucht „unbeschreiblich heiß und heftig packe“. Sind das die Gefühle der alten Jungfer, der Urschel, oder ist es der Ausdruck dafür, daß ein zum Spielen verdammter Mensch nirgends mehr festen Boden unter den Füßen hat und sich in seinen Zweifeln der Identität an die leblosen Dinge klammert, von denen er sich geliebt glaubt, weil er selbst sie liebt, während die belebten Dinge, das heißt, die Menschen nur zu sehr unter ihm zu leiden haben und er auch unter ihnen. Sie wird nicht müde, über diesen Eingriff in ihr wertvollstes Gut zu jammern. Kaum ein Wort über die Mutter, deren einzige Tochter und einzige Freude sie ist, sondern wieder nur folgendes: „Namentlich für Bücher hatten die Menschen, die meinen Bücherkasten durchwühlten, kein Herz. Da waren Einbanddeckel losgerissen und gebrochen, Seiten beschmutzt, Blätter eingerissen und eingebogen.“ Sie sagt später selbst, es handle sich dabei um rein sentimentale Regungen, tut aber diese abschwächende Äußerung nur deshalb, damit man in der Sorge um ihr Eigentum nicht die Angst vor der Bestätigung des Giftverdachtes wittern möge.
Für ihr erotisches Gefühl zu Frauen spricht folgende Stelle. Sie erzählt: „Eine Zellengenossin, ein hübsches, blutjunges Mädel aus sehr gutem Hause war während der Kriegszeit verschiedener politischer Delikte beschuldigt worden. Wegen ihrer knabenhaften Körperformen, ihres kecken Bubengesichtes und ihres oft jungenhaft übermütigen Benehmens wurde sie von Angehörigen Sascha genannt und auch wir (in der Zelle) pflegten sie mit diesem Bubennamen zu rufen. Sascha gehörte wirklich einer geheimen Vereinigung von Anarchisten an usw.“
Es kommt ihr nicht darauf an, für die Republik in Österreich ein gutes Wort einzulegen, an einer anderen Stelle setzt sie sich, an sich nicht unvernünftig, gegen den ominösen Abtreibungsparagraphen ein, der bloß die sozial schlecht gestellten Schichten treffe und die gut bürgerlichen Kreise schone.
Wie sehr der V. das Geschäftliche ins Fleisch und Blut gedrungen war, erhellt auch aus folgender Stelle. Man darf dabei nicht annehmen, daß im Geschäfte Stülpnagels für sie besondere materielle Vorteile bestanden. Sie mag da Eigennutz ebensowenig bewiesen haben, als er auch sonst bei ihr in Erscheinung tritt. Wohl bedeutet die leitende Stellung die gesicherte Gegenwart und sorgenlose Zukunft, beides hatte die V. schätzen gelernt, aber ihr eigenes Schicksal hätte ihr doch näher liegen müssen als das Schicksal des Geschäftes. Und doch gelten ihre ersten Gedanken, Bedenken und Sorgen bei der Verhaftung nicht ihr selbst, sondern der Firma. – Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man ihr wenigstens in diesem Punkte glaubt. „Da ich die Kassenschlüssel und andere Schlüssel des Büros bei mir trug und aus Erfahrung wußte, daß man, wenn man bei einer österreichischen Behörde zu tun hat, nicht unter ein paar Stunden wegkommt, ersuchte ich den (verhaftenden) Detektiv, mich entweder vorerst ins Büro zu begleiten oder mir sonstwie Gelegenheit zu verschaffen, die Schlüssel einem zuverlässigen Menschen zu übergeben, da ich für die Kasse verantwortlich sei und man im Büro Geld und Geschäftsbücher dringend brauche. Erst nach mehr als 24 Stunden wurde dieser dringenden und sicher gerechtfertigten Bitte entsprochen. Auf der Polizei angekommen, wieder dasselbe Warten. Ich saß wie auf Kohlen. Im Büro lag viel Arbeit für mich und ich allein trug die ganze Verantwortung, da der Chef (an Bleivergiftung) krank lag. Ein Teil des Personals war auf Urlaub, ein anderer neu eingetreten und noch nicht so versiert, außerdem hatte ich mir für den Vormittag mehrere Parteien zu Besprechungen bestellt, wollte Geld kassieren, sollte Rechnungen bezahlen ... Viertelstunde auf Viertelstunde verrann, der Kommissär kam nicht. Ich saß mit der Uhr in der Hand und wartete.“
Sehr charakteristisch ist eine Stelle im dritten Kapitel des Buches. Der Aufsichtsbeamte kann den undeutlich geschriebenen Namen der V. nicht lesen. „Nachdem er eine Weile studiert und sich hinterm Ohr gekratzt hatte, fragte er in fast beleidigtem Tone: ‚Wia haßen Se?‘ Ich gab ruhig Auskunft, innerlich allerdings mit einiger Unsicherheit. Denn ich hatte in den letzten Tagen und Stunden solche Aufregungen und Gemütserschütterungen mitgemacht und war namentlich nach meinen Personaldaten so oft und eindringlich gefragt worden, daß ich wirklich schon zu zweifeln begann, ob ich wirklich ich sei, ob ich immer noch so und so heiße und ob ich je so geheißen habe. (!)
Ich habe in der Folge Stunden erlebt, in denen ich mir die Nägel ins Fleisch grub, um mich zu versichern, daß alles Wirklichkeit sei, daß ich noch lebte, wachte und nicht einen bösen Traum träumte.“
Manches wieder ist albern romanhaft, es stammt eben aus einer Zeit der Courths-Mahler, des Kinos. „Die Ruhe, die einen umfängt,“ erzählt die V., „hat nichts wohltuendes, sie ist furchtbar bedrückend und aufregend. Sie kann zur Verzweiflung, zur Raserei bringen. ‚Lebendig begraben‘ mußte ich in einem fort denken und noch heute verfolgt mich dieser Gedanke. Und doch ist dieser Zustand noch bedeutend ärger, als lebendig begraben sein (!), denn der lebendig Begrabene stirbt in kurzer Frist – dann ist er erlöst –. Die Qualen der Haft aber dauern lange ... In kurzen Zeiträumen kam der Posten an meiner Tür vorbei, dann guckte er herein. Mir kam blitzartig der Gedanke: ich werde warten, bis er weitergeht, dann werde ich schnell meinem Leben ein Ende machen, den Kopf gegen die Mauer rennen oder die Pulsadern durchbeißen (!). Dann dachte ich aber weiter: wenn sie mich tot finden, werden sie sagen, ich sei doch schuldig gewesen, ich habe mich selbst gerichtet ... ich erkannte daher, daß es nötig war, unter allen Umständen durchzuhalten und diesen Kampf zu Ende zu kämpfen.“ Das ist allerdings nur Phrase. Echter ist folgende Klage und wenn sie auf Wahrheit beruht, macht sie der Stadt Wien und ihrer Polizei keine Ehre: „Es war kein Trinkgefäß, auch kein Becher in der Zelle, ich hätte also aus dem Kruge trinken müssen. Da auch keine Waschgelegenheit in der Zelle vorhanden war, benützte ich das Wasser im Kruge, um mir ab und zu ein wenig Wasser über der Klosettmuschel auf das Taschentuch zu gießen und mich so zu waschen. Angeblich soll im Polizeigefangenhaus auch ein Bad sein, doch hat man mich nie hin geführt und auch meine Leidensgenossinnen haben es nie gesehen.“
Das Bett besteht aus einer eisernen Bettstelle, darauf liegt ein zerrissener Strohsack aus graubrauner Sackleinwand, ein eben solcher Polster und eine dunkelbraune, pferdedotzenähnliche Decke. „Mich ekelte,“ sagt die V., „als ich dieses Bett näher besah. Strohsack und Polster zeigten reichlich Spuren zerdrückter Insekten, daneben auch Blutflecke und Flecken undefinierbarer Herkunft ...“ Natürlich sind auch Wanzen in reichlicher Menge vorhanden. „Fiel solch ein Tierchen von der Decke auf mein Bett,“ erzählt sie weiter, „daß ich es mühelos mit der Hand erreichen konnte oder kam es gar meinem Gesicht zu nahe, was ich, wenn ich es nicht sah, sofort an dem unleidlichen Geruch erkannte, dann gab ich ihm mit dem Finger einen Stüber, so daß es in sanftem Bogen zur Erde fiel. Ich habe einmal gehört, daß es mancher alte Türke ebenso machen soll. Was ich nicht mühelos erreichen konnte, ließ ich ungestört. Zwar spürte ich bald ein heftiges Krabbeln, Jucken und Brennen am ganzen Körper, doch war ich zu stumpf, um etwas dagegen zu tun.
... Ich mußte weiter denken, wie ungerecht und hart die Menschen doch eigentlich sind. Was tut uns die Wanze? Sie beißt uns und der Schaden ist so gering, daß er, juristisch gesprochen, nicht einmal einer leichten Körperbeschädigung gleich kommt. (Als leichte Körperbeschädigungen sah die V. ihre eigenen Taten an.) Was tun wir Menschen dafür der Wanze? Wir verurteilen sie zum Tode und vollstrecken dieses Urteil nicht immer auf die humanste Art ... Ich war so apathisch, daß ich für die aktiven Gefühle, die mich bei Tage beseelten, Zorn, Scham, Trotz, Enttäuschung, Erbitterung, keine Kraft mehr fand, sondern still dalag, in Schmerz aufgelöst. Manchmal schwieg für Augenblicke dieser Schmerz – dann betrachtete ich das ganze Erlebnis, meine Umgebung, mein Schicksal, mich selbst mit gespanntem, fast neugierigem Interesse – als ob ich ein unbeteiligter Zuschauer wäre. Ich fragte: „Wache ich oder träume ich? Bin ichs oder bin ichs nicht? Lebe ich oder bin ich tot?“
Sehr interessant sind die moralisierenden Betrachtungen der V. Es ist schon aufgefallen, welche eigenartige Kraft sie treibt, Gerechtigkeit zu spielen. Im ethischen Sinn wird sich die V. trotz gelegentlicher Reue allen anderen, und besonders den Berufsrichtern und Polizeibeamten gegenüber im Punkte des Rechtsempfindens überlegen gefühlt haben. Das moralisierende, frömmlerische wird man bei der Gottfried noch viel deutlicher fühlen, das Courthsmalerische ist bei der anderen, einer ganz geschlossenen Persönlichkeit, noch viel exemplarischer zum Ausdruck gekommen. Daß aber die V. zu Gericht sitzt und zwar nicht über sich, sondern auch über andere, das ist eine Eigenheit, die sich nicht so bald wiederholt. Sie erzählt: „In der ersten Nacht, wenn der Gefangene das erste Mal wieder mit sich allein ist, tritt gewöhnlich die erste Ernüchterung nach der Tat ein. Er legt sich Rechenschaft ab über sein Tun und fühlt und ahnt wohl die näheren und entfernteren Folgen zum erstenmal. Später sorgen schon die meisten Herren von der Polizei und vom Gericht dafür, daß diese Reue, wie jede andere bessere Regung im Häftling unterdrückt werde. Sie bringen in der Regel dem Geständigen so wenig Verständnis entgegen, nehmen überall die schwärzesten, unedelsten Motive an, sehen die böseste Absicht und halten jeden für schlechter, als er in Wirklichkeit ist, so daß sich auch der Schuldigste ungerecht behandelt fühlen muß. Das weckt Erbitterung und Trotz, durch die die Herren sich selber schon manches Geständnis verscherzt (!) haben – und durch sie auch in den meisten Häftlingen die Reue ertöten. Wahre Reue ist für den Verirrten das erste und wichtigste Heilsmittel, denn nicht die Strafe läutert ihn, die Strafe verdirbt ihn nur ...
Mir ist es in der Folge mehreremal geschehen, daß Frauen, die den Richtern gegenüber die ihnen zur Last gelegte Tat leugneten, mir ihr Vergehen unter den Zeichen lebhaftester Reue eingestanden haben und mir, da ich sie zu trösten, aufzurichten und zu gutem Vorsatz zu bewegen suchte, unter Tränen das Versprechen gaben, sich in Zukunft nie mehr gegen die Gesetze verfehlen zu wollen.“
Offenbar von sich selbst spricht sie in folgender Stelle: „Da hat einer vielleicht wirklich einmal einem anderen eine leichte Körperverletzung zugefügt, er bereut sein Tun und es drängt ihm (!) förmlich, sich dem Kommissar oder dem Richter anzuvertrauen. Aber Richter und Kommissar wollen von der leichten Körperverletzung nichts wissen – ein interessanter Fall winkt – die Affäre wird als versuchter Mord hingestellt, obwohl der „ermordete“ lebt und heil und gesund ist. Der Täter erschrickt – Mord? Das war nicht seine Absicht und war auch nicht geschehen. Wenn er sich nun nicht als „Mörder“ verurteilt wissen will, bleibt ihm nur das eine Mittel, die Handlung als solche überhaupt in Abrede zu stellen, also auch die leichte Körperbeschädigung zu leugnen. Er wird verbittert und verzweifelt an der Gerechtigkeit überhaupt.“
Zweifel an der irdischen Gerechtigkeit spricht sie wiederholt aus: „Die innere Ungewißheit: der Verhaftete wisse nie, wie die Sache ausgeht, weil er nie weiß, wie sie von den Herren, von denen sein Schicksal abhängt, aufgefaßt werden wird. Vielleicht ist diese innere Ungewißheit bei der zweiten Verhaftung noch größer, weil man da schon Erfahrung hat und weiß, von welchen Zufällen man abhängig ist und wie wenig man auf Menschlichkeit rechnen darf.“ (Dabei war sie doch nach kurzer Strafhaft begnadigt worden. Wer konnte auf Menschlichkeit rechnen, wenn nicht sie?) An anderer Stelle spricht sie von ihrem empörten Gerechtigkeitsgefühl, aber es ist eher Größenwahn und Verfolgungswahn, die sich überhaupt gern kombinieren. Denn wenn man eine sittliche oder geistige Größe nicht anerkennt, wie es ihrem Wahne entspricht, wird sie sich verfolgt wähnen und ihr Gerechtigkeitsgefühl wird sich empören. Aber dieser Größenwahn erstreckt sich auch auf die Mitgefangenen: Sie gibt ihnen „prächtige Anlagen“, die nur durch die Haft zerstört würden. Die Haft, die Strafe ist an allem schuld, davon wird sie niemand abbringen. Daß Haft nicht bessernd wirke, wird wohl richtig sein, aber ebensowenig wird sie den seelischen Kern eines Menschen anfressen können, eher versteinern. Und vor allem ist Strafe und Haft nur die Notwehr der menschlichen Gesellschaft, und man müßte ohne Voreingenommenheit gegen die V. sagen, die Haft für sie kann zwar nicht mild und rücksichtsvoll genug sein, aber ebensowenig darf sie zu kurz währen. Nicht als Strafe, sondern als Schutz und Prophylaxe. Sie selbst sagt: „Der Mensch wird in der Zelle verbittert, gereizt, kleinlich, boshaft, er vertiert allmählich. Und wenn er dann nach monatelanger Haft in den Gerichtssaal kommt, zeigen juristische Richter, Staatsanwalt und Psychiater mit dem Finger nach ihm und rufen entrüstet: Seht doch diesen schlechten, boshaften, gemeinen Menschen. Daß aber der Mensch erst in der Haft so geworden ist, daß er die Schlechtigkeit von Mithäftlingen, die Kleinlichkeit von Richtern und Psychiatern, die gemeinen Schimpfwörter von Aufsehern gelernt hat – das verschweigen sie alle, diese Hüter des Gesetzes und der versumpften Moral ...
Es gibt sowohl unter den kleinen Gelegenheitsdiebinnen als auch unter den ganz großen Berufsverbrecherinnen wahrhaft gütige Menschen, Leute, auf deren Wort man bauen kann, die Treue und Freundschaft vielleicht besser halten als mancher Spießbürger. (Spitze gegen Stülpnagel?) ... So fand ich in den Weiberzellen des Landesgerichtes gerade unter den ‚schwersten Nummern‘ Frauen von genialen Fähigkeiten (!), von sittlichem Werte, Frauen, um die ich hätte weinen mögen (offenbar sie selbst), daß ihnen kein besseres Los beschieden war, als der Kerker, Frauen, die von einem vernünftigen Psychiater – der anscheinend noch nicht geboren wurde – sicherlich gerettet worden wären.“
Die Gesche Gottfried schreibt: „O wie leicht irrt man in der Beurteilung des menschlichen Herzens! Wie empfindlich der Schmerz ist, von anderen verkannt zu sein und sich bei bestem Willen hämisch beurteilt zu sehen, davon hat wohl keiner mehr Ursache als ich ... So unedel, wie sie mich schildern, bin ich nicht, bloß unglücklich. Wer hat mehr Tränen der Verzweiflung geweint als ich – und lebe dennoch ... Können Sie mir eine unedle Handlung beweisen? Eine unglückliche Ehe war mein Los, aber Vertrauen zum lieben Gott ließ mich alles ertragen.“ Es handelt sich bei diesen Briefstellen der dreißigfachen Giftmörderin um Briefe an einen Mann, dem die Gottfried stets „als Frau von hohem Ehrgefühl und edelm Stolz“ erschienen war, und der, als die Giftmorde ans Tageslicht gekommen waren, mit der Veröffentlichung ihres Verhaltens in der Schuldsache gedroht hatte. Der Größenwahn der Giftmörderin geht aus den Briefen deutlich hervor.
Und doch, V. hat nicht nur ein sehr feines Gefühl für die Unhumanität anderer, sie hat auch selbst Regungen von Menschlichkeit. Sie erzählt von einer tschechischen Gefangenen, (auch hier mögen homosexuelle Motive mitspielen aber das ändert nichts an dem ethischen Wert der Handlungen), die wegen politischer Gründe gefangen war. „Bozena war damals am Verhungern. Die ärarische Kost war unzureichend. Zu kaufen bekam man im Gefängnis nur Wein und schwarzen Kaffee. (Es war gegen Ende des Krieges und in Österreich herrschte Hungersnot.) Manchmal erhielt B. Pakete von ihren Angehörigen aus Böhmen. Diese ließ man eine Zeitlang liegen, bis sie in der Kanzlei verdarben. So hatte B. nie satt zu essen und meine erste Sorge war, sie ‚aufzufüttern‘. Freilich ging dies nur ein ganz klein wenig, denn ich mußte von meinen Paketen auch an Sascha etwas abgeben, die ebenfalls wenig von daheim erhielt. Und ich bekam von meiner guten Mutter nur Pakete für mich, also nur für eine Person. Die Zeiten ließen sich schlecht an, man bekam selbst für Geld nichts zu kaufen und ich hatte nicht das Herz, meine Mutter um größere Sendungen zu bitten. Was für eine Person bestimmt war, mußte für zwei reichen. B. sah zwar nach einiger Zeit ein ganz klein wenig besser aus, aber ich fürchtete doch, sie würde die Haft nicht mehr lange ertragen. Da schwor ich ihr zu helfen. B. war älter als ich, aber ich war energischer“ (eben der Mann in der homosexuellen Bindung). „Verhandlung um jeden Preis: war die Parole ... Ich ließ kleinliche Erwägungen beiseite, schüttelte die Angst ab und handelte. Der Streich gelang. Bozenas Freund intervenierte bei einem Abgeordneten. Ich triumphierte, B. bekam durch mich ihre Verhandlung.“
„Im übrigen betone ich nochmals,“ sagt sie aber am Ende eines Kapitels, „daß weder Sensationslust, noch Rachegier, noch sonst ein unlauteres Motiv mich bestimmt, diese Dinge aufzuzeigen, sondern einzig und allein der aufrichtige Wunsch, den Ärmsten der Armen zu helfen.“