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Das Geschlechtsleben in der Deutschen Vergangenheit

Die feile Liebe.

Reading edition

Wenn der ganze Verlauf der Geschichte der geistigen Entwickelung der Menschheit mit dem Leben eines Mannes verglichen wird, so ähnelt das Mittelalter in seiner Gesamtheit den Flegeljahren des Mannes, der – halb Kind, halb Jüngling – zwischen den diesen Entwickelungsjahren eigentümlichen Extremen schwankt. Der Geist hält mit dem Wachstum des Körpers nicht Schritt; langsam dämmert in ihm erst die Erkenntnis des Jünglings auf, während sich die Glieder recken und dehnen, das Blut schneller die Adern durchkreist, neue Gedanken erstehen, eckig und unreif wie der Körper. Das lieblich kindliche Gehaben macht einem selbstbewussten Auftreten, die zarte Kinderstimme dem rauheren Organe Platz. Das Schamgefühl, dem innersten Wesen des Kindes fremd, beginnt langsam zu erstehen, ohne sich jedoch noch voll entfaltet zu haben. Ganz so war es mit den Deutschen zwischen dem 12. und dem 16. Jahrhundert. Die auf sie aus zahllosen Kanälen einströmende Erkenntnis hatte ihnen viel von der Naivität früherer Zeit geraubt, ihre Ursprünglichkeit, die sich erst unter dem Einfluss ausländischer Sitten und der Schulbildung in viel späterer Zeit verlieren sollte, war für jetzt noch aufdringlicher und abstossender geworden als sie vordem war, da sie nun nicht mehr unbewusst sich bethätigte.

Das Geschlechtsleben entwickelte sich, je weiter das Mittelalter seinem Höhepunkte zukam, immer unverhüllter, bis es von der Naivität zur Gemeinheit gesunken war. Dem Grundsatze naturalia non sunt turpia huldigte das Mittelalter in einer der Neuzeit unbegreiflichen Weise. Die intimsten Verrichtungen scheuten die breiteste Öffentlichkeit nicht[104], in Wort und Bild durften die widerhaarigsten Zoten ungescheut verkündet werden. Die Vorurteilslosigkeit in geschlechtlichen Dingen sah in dem Vorhandensein öffentlicher Dirnen und ihrer Benutzung etwas ganz Selbstverständliches. Die Sentenz von den Dirnen, die da seien, die Tugend der Bürgermädchen vor Versuchungen zu bewahren, war im Mittelalter allgemein, stammt daher keineswegs von Heine. Man duldete die Wollustpriesterinnen schon in frühester Zeit innerhalb der Stadtmauern oder in deren unmittelbaren Nähe ausserhalb des Weichbildes, wenn auch von Anbeginn an unter erschwerenden Umständen. Meist boten gewerbsmässige Kupplerinnen den öffentlichen Mädchen Unterschlupf. Sie sorgten einerseits für die Heranziehung von Liebhabern, andererseits für immer wechselndes Mädchenmaterial. Die engen Strassen der meist räumlich sehr beschränkten Städte und Flecken eigneten sich noch nicht zum Abfangen der Liebhaber ausserhalb der Häuser. In grossen Städten war dies allerdings anders. König Wenzel von Böhmen (1361-1419), ein gar galanter Herr, zog im nächtlichen Prag »als ein garczawn« (Junggeselle) auf der Streife nach »dy junckfrauen, die leider sind gemein« umher[105], die er demnach hoffen durfte auf den Strassen anzutreffen. Doch die Hauptrolle beim Liebesgeschäft spielten die Kupplerinnen, die sich aber nicht nur darauf beschränkten, ihre eigene Ware an den Mann zu bringen, sondern auch zu sonstigen Liebeshändeln gerne ihre Dienste boten. Eine kleine Novelle Konrads von Würzburg, eines der bedeutendsten und fruchtbarsten Dichter des 13. Jahrhunderts, beleuchtet sehr anschaulich das Wirken einer solchen Kupplerin aus Konrads Heimat, einer »vuegerinne«, die liebebedürftigen Pärchen ihr Haus zur Verfügung stellte. Eines Tages, als bei ihr Schmalhans Küchenmeister war, ging sie zur Kirche, um dort vielleicht Kunden einzufangen. Das Glück schien ihr hold, denn der Dompropst Heinrich von Rothenstein, einer der Chorherren am Münster, kreuzte ihren Weg. Die Fügerin wisperte ihm zu: »Eine schöne Frau entbietet Euch Freundschaft, Huld und Gruss, da ihr Herz und Sinn, Euch, würdiger Herr, in Treue zugewandt ist.« Dem Pfaffen schlug das Herz höher und schmunzelnd gab er der »lieben Mutter« eine Handvoll Münzen, indem er ihr ans Herz legte, nur alles in die Wege zu leiten. Frau Fügerin hielt nun freudig Ausschau nach der schönen Frau, die den feisten Chorherrn in ihr Herz geschlossen haben könnte, als ein »schön minniglich Weib« in das Gotteshaus trat. Die Kupplerin machte sich heran und vertraute ihr an, dass ein gar schöner »tugendlichster« Herr von ihrem Anblick todwund sei und nur sie allein im stande wäre, die Minnewunde zu heilen, die ihr Augenpaar geschlagen. Lachend willigte die Angesprochene ein, nach der Messe weiteres hören zu wollen. Die Kupplerin erstand nun einen seidenen Gürtel, um ihn der aus der Kirche Kommenden als Geschenk des Liebhabers anzubieten. Diesem Angebinde und der Überredungskunst der Fügerin vermochte die Tugend der Dame nicht standzuhalten. Sie versprach, sich nachmittags im Häuschen der Alten einzufinden. Pünktlich erschien sie im »behaglichen Kleide«. Die Kupplerin flog glückstrahlend zum geistlichen Herrn, ihn zum Stelldichein zu führen, doch leider hinderten ihn dringende, unaufschiebbare Geschäfte, dem lockenden Rufe zu folgen. Die arme Kupplerin sah sich um ihren sicheren Verdienst gebracht und trollte betrübt ihrem Hause zu, als sie einem stattlichen, reichgekleideten Herrn begegnete, der auch gerne bereit war, für den Chorherrn einzuspringen. Inzwischen harrte die Dame bei der Kupplerin neugierig der Dinge, die da kommen sollen. Sie erschrak aber bis auf den Tod, als sie in dem die Kupplerin begleitenden Herrn – ihren eigenen Mann erkannte. Nun galt es frech sein und den dräuenden Spiess umkehren. Mit einer Flut von Schmähreden, Schimpfwörtern, Püffen und Schlägen überfiel sie den ahnungslosen Gemahl, der schliesslich noch glücklich war, die Verzeihung seiner betrogenen Gattin durch eine Unzahl von Versprechungen zu erlangen.[106]

Neben der Kupplerin nimmt eine Dame die Hauptstelle in dieser den Stempel der Natürlichkeit tragenden Novelle ein. Die Stadtbewohnerinnen waren auch kaum zurückhaltender als die Edeldamen und Dorfschönen, weshalb das lichtscheue Treiben der Gelegenheitsmacherinnen unheilvollen Einfluss auf die Moral ausüben musste. Mittels drakonischer Strafen suchte sich die mittelalterliche Rechtspflege denn auch der Fügerinnen zu entledigen. Aber die Verurteilungen von Kupplerinnen verheirateter Frauen zu Pranger, Steintragen, Stadtverweisungen[107], selbst zum Lebendbegraben – »drivende meghede, de andere vrowen verschündet«[108] – und Verbrennen, wie im alten Berlin[109], halfen dem Übel um so weniger ab, als die Fügerinnen bei dem überhandnehmenden Luxus ständigen Zulaufes der verschwenderischen Weiber sicher sein durften. Viele dieser Kupplerinnen waren, einst wie jetzt, in ihrer Jugend durch ihre nunmehrigen Kolleginnen auf die abschüssige Bahn gestossen worden und vergalten nun Gleiches mit Gleichem. Der Berner Dichter Nicolaus Manuel lässt in seinem Fastnachtsspiel »Vom Papst und seiner Priesterschaft« eine solch ausrangierte Dirne sprechen:

»Ich freu' mich, dass ich kuppeln kann, Sonst wär' ich wahrlich übel dran; Ich hab mirs meisterlich gelehrt Und lange mich damit ernährt, Seitdem dass meine Brüste hangen Wie 'n leerer Sack auf einer Stangen.«

Gar manche putz- und gefallsüchtige Stadtdame war ihre eigene Kupplerin[110], andere wieder behalfen sich damit, dass sie ihr Gewerbe mit Hilfe ihres Ehemannes ausübten. Gegen solche Schandkerle, die eine grosse Nachkommenschaft zu verzeichnen haben, wettert Geiler von Kaiserberg: »Wenn sie kein gelt mehr haben, sagen sie den weibern: ›gehe und lug, das wir gelt haben; gehe zu diesem oder jenem Pfaffen, studenten oder edelmann unnd heiss dir ein gülden leihen und denck, komb mir nicht zu hauss, wo du kein gelt bringest, lug wo du gelt auftreibest oder verdienest, wenn du schon es mit der handt verdienest, da du auff sitzest.‹ Alsdann gehet sie ein ehrliche unnd fromme fraw auss dem hauss und kompt ein hur wider heim.«[111] Murner charakterisiert einen dieser Kuppler, der dem »ganzen Ort sein Weib gönnt« dadurch, dass er ihn, wenn ein guter Gesell zur Frau kommt, um Wein laufen lässt, von wo er erst nach »dritthalb Stund« zurückkommt. Tritt er ins Haus, so singt er laut, um sein Kommen bemerkbar zu machen u. s. w.[112]

Johannes Sarisberiensis erzählt im »Polycraticus«, lib. III cap. 13: »Wenn die junge Frau aus ihrem Brautgemach schreitet, sollte man den Gatten weniger für den Gemahl, als für den Kuppler halten. Er führt sie vor, setzt sie den Lüstlingen aus, und wenn die Hoffnung auf klingende Münze winkt, so giebt er ihre Liebe mit schlauer Heuchelei preis. Wenn die hübsche Tochter oder sonst etwas in der Familie einem Reichen gefällt, so ist sie eine öffentliche Waare, die ausgeboten wird, sobald sich ein Käufer findet.«

Der geschmeidige Italiener Aeneas Silvius Piccolomini, nachmals Papst Pius II., ein scharfer Beobachter, der gut zu schildern weiss und pikant zu erzählen liebt, beschreibt das mittelalterliche Wien, dem er in den sechziger Jahren des 15. Jahrhunderts einen Besuch abstattete, als wahres Paradies, die Bewohner aber als Ausbunde von Lasterhaftigkeit. Nach ihm sind alle Wienerinnen Ehebrecherinnen, alle Wiener Hahnreie oder Zuhälter. Ganz so schlimm, wie es der fromme Herr macht, der weder als Schriftsteller noch als Mensch ein Tugendbold war, der an übergrosser Wahrheitsliebe litt, wird es gerade nicht gewesen sein, wenn es auch ebensowenig in Wien wie in anderen grossen und reichen Städten klösterlich zuging. Die Verführung in den Grossstädten war nicht gering und die Frauentugend nicht immer klar wie ein Spiegel. Der Ehebruch war vormals nicht seltener als heutzutage, wenn auch die alten Gesetzbücher nicht so leicht darüber hinglitten wie die modernen Strafgesetzsammlungen. Die alten Volksrechte bestimmten bereits, dass Ehebrecherinnen, auch wenn sie ihr Verbrechen mit Wissen des Gatten begangen, hinzurichten seien. Der Gatte und der Liebhaber hatten nur Ehrenstrafen zu gewärtigen. Die »Hals- oder Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V.« von 1553 hingegen erkennt:

cxxij. »Item so jemandt sein eheweib oder kinder, vmb eynicherley geniess willen, wie der namen hett, williglich zu vnehrlichen, vnkeuschen vnd schendtlichen wercken gebrauchen lest, der ist ehrloss, vnd soll nach vermöge gemeyner rechten gestrafft werden,« d. h. den Tod durch den Henker erleiden.

In der Curt Müllerschen Ausgabe der Halsgerichtsordnung findet sich folgender Fall angegeben:

»Und C. K. hat gestanden, dass er wohl gewust und zufrieden gewesen, dass sein Eheweib mit gedachtem Pfarrherrn Ehebruch begehen möchte; dann er seiner wohl zu geniessen verhoffet, und sich mit ihm derowegen um 100 Thaler vertragen, auch 53 Thaler darauf empfangen etc. Da nun gedachter C. K. auf seinem gethanen Bekentniss vor Gerichte freywillig verharren, oder des sonsten, wie recht, überwiesen würde: So möchte er, solcher Verkuppelung halben, mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gestrafft werden, V. R. W. Ad consult. Quaestoris M. Jul. 1587.«

In Zürich ersäufte man 1449 einen Zuhälter seiner Frau in der Limmat.

Waren die Frauen zu Lottereien geneigt, so gaben ihnen die Männer darin nichts nach, wenn man Geiler glauben darf, der da predigt: »Es gibt auch männer, die ein offentliche huren oder schottel neben der Frawen im hauss haben und halten.« Dem 15. Jahrhundert entstammt das Gesetz, einen Ehemann, der mit seiner Geliebten unter einem Dache wohnt, auf fünf Jahre aus der Stadt zu verbannen. Die gleiche Strafe trifft eine Frau, die ihren Mann verlässt, um mit dem Liebsten zu leben. Wer verheiratet ist und dies verschweigt, um durch Eheversprechen Erhörung zu finden, gleichviel ob Mann oder Weib, wird auf zehn Jahre der Stadt verwiesen.[113] Als 1459 in Nürnberg die Frau des reichen Kaufmannes Linhart Podmer des Ehebruches mit einem Schreiber überführt wurde, degradierte sie der Rat zur öffentlichen Dirne, indem er ihr verbot, gewisse Kleidungsstücke anzulegen.

Die Verkuppelung der eigenen Kinder bestrafte die »Karolina«, wie aus der citierten Stelle ersichtlich, gleichfalls mit dem Enthaupten; das alte Berliner Stadtbuch mit dem Scheiterhaufen. Dieses letztere Gesetzbuch zeichnete eine sittengeschichtlich äusserst interessante Kuppelei-Affäre auf.

»Jesmann und sein Weib wurden verbrannt wegen Verrates, den sie begingen an ihrem eigenen Blute, nämlich an ihrer Tochter, einem jungen Kinde, das sie unehrenhafter Weise übergaben dem Komtur von Tempelhof, der ein begebener (geistlicher) Kreuzherr war des Ordens St. Johannis – (also ein Johanniter-Ordens-Ritter) – Die unehrliche Frau, die Peter Rykime, vermittelte es nämlich, dass der Komtur die Maid wohl kleiden wollte mit schönem Gewande, und Gutes wollte er ihr geben genug; auch wollte er Jesmann und sein Weib sehr reich machen, und das schwur er ihnen auf sein Wort zu. Da brachten die Dreie dem Komtur das Kind entgegen bis an den Berg von Tempelhof, und dort empfing er es von ihnen, und trat in Unehre mit ihm ein. Drum wurden jene Drei verbrannt.« Der Herr Komtur ging natürlich straflos aus – er war ja von Adel und noch dazu ein geistlicher Ritter, dem so leicht nichts anzuhaben war, selbst wenn man gewollt hätte, was aber den ehrsamen Herren vom hohen Rate nicht im Traume einfiel. Sie hielten sich lieber dafür an den bürgerlichen Übelthätern schadlos, und justifizierten diese nach Herzenslust, so z. B. des »Matthias Weib«, das man 1399 verbrannte, weil sie eines Klaus Jordans Ehefrau an den Jacob von dem Rhine (Rheine) verkuppelt hatte.[114]

In Strassburg strafte man die Dienerschaft, die Kinder der Brotherrschaft, deren Freunde oder deren Mündel, verkuppelt hatten, gleichviel ob diese grossjährig waren oder nicht, den Knecht mit Ertränken, die Magd mit dem Ausstechen der Augen und Stadtverweisung. Wer als Knecht mit der Frau des Herrn eine Liebschaft hat, der Knecht oder die Magd, die ihre Herrin verkuppeln, verlieren zwei Finger der rechten Hand und werden verwiesen. Trifft der Herr den Knecht auf frischer That, so kann er ungestraft nach Gutdünken handeln.[115]

Ungeachtet der tief eingewurzelten Immoralität erstarb die Achtung vor der jungfräulichen Reinheit niemals gänzlich, und die Folge war, dass Mädchen, deren Schande offenbar wurde, sich von der Missachtung, daneben noch von schweren bürgerlichen und kirchlichen Strafen bedroht sahen.

Abtreibung der Leibesfrucht und Kindesmord waren daher nichts Aussergewöhnliches.

Gegen das erstgenannte Verbrechen predigt Berthold von Regensburg: »Er (der tuifel) raetet ir eht, daz sie tanze oder daz sie ringe oder hüpfe und ungewar (ungefähr) trete oder valle oder daz sie sich harte über ein Kisten neige oder daz sie der wirt slahe.«[116] Gegen Kindesmörderinnen ging man mit unerbittlicher Strenge vor. Die »Karolina« befiehlt in den §§ 35 und 36 die Folter und den Tod. In Zürich ersäufte man Kindesmörderinnen, an anderen Orten begrub man sie in Dornen gebettet lebenden Leibes. Einer anderen Strafart ist bereits oben gedacht worden.

Zur Verhütung der Kindesmorde entstanden Findelhäuser, so 1452 in Frankfurt a. M. Nürnberg wies deren zwei auf, deren erstes 1331 errichtet wurde, denen als Gefälle das Gras in den Stadtgräben zustand. Auch in Freiburg im Breisgau und in Ulm sind »der funden kindlin hus« aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekundet. Das Ulmer Findelhaus wies im 16. Jahrhundert manchmal an 200 und mehr »Fundenkindlin« aus.

Blieb unerlaubte Liebe ohne Folgen, so versuchte man wohl auch das verlorene Magdtum durch künstliche Mittel wieder herzustellen. Ein fahrender Schüler berühmt sich wenigstens:

»Welche den magtum hat verloren Der mach ich ein salben.«[117]

Derartige Zustände erschienen mit der Zeit den Stadtobrigkeiten schon aus dem Grunde unhaltbar, als sie alle Stände in Mitleidenschaft zogen und selbst vor den Familien der stolzen Patricier nicht Halt machten.

Eine Regelung und polizeiliche Überwachung der Unzucht wurde schliesslich zur brennenden Frage, die durch Gründung von Freudenhäusern endgültig geregelt schien. Durch die Bordelle glaubten die Stadtväter Latrinen geschaffen zu haben, die den sexuellen Unrat auffangen und dadurch den honetten Teil der weiblichen Ortsbevölkerung vor Versuchung und Verseuchung bewahren sollten. Denn: »bei der Rücksichtslosigkeit, mit welcher die Menschen des Mittelalters Jahrhunderte lang der Wollust frönten, waren die Frauenhäuser eine Notwendigkeit, und zwar nicht nur zum Schutze ehrbarer Mädchen und Frauen, sondern auch damit die Unsittlichkeit einigermassen überwacht werden konnte.«[118] Die ersten Bordelle erstanden gegen Ende des 13. Jahrhunderts[119]; in Wien ist 1278 ein Freudenhaus urkundlich erwiesen, in Augsburg 1273[120], in Hamburg 1292, aber erst das 14. Jahrhundert sah sie allenthalben emporschiessen und sichtlich gedeihen.

Die Gegend der Stadt, in der diese Kasernen der Unzucht lagen, nannte die mittelalterliche Galanterie Frauengasse, Rosengasse (Berlin), Rosenhag (Hildesheim), Rosenthal (Leipzig), oder auch Kätchengasse, wie in Braunschweig; die Freude an Zoten erfand allerdings oft recht urwüchsige, heute arg verpönte, aber sehr bezeichnende Namen. Das Haus selbst nannte man: Bordell, Frauenhaus, Töchterhaus, gemeines, offenes, freies Haus, Jungfrauenhof; die Insassinnen: leichte, offene, gemeine oder gelustige Fräuleins, freie, unehrbare Töchter, üppige, thörichte Dirnen, Hübschlerinnen u. a. m.[121]

Bei der mittelalterlichen Vorurteilslosigkeit ist es begreiflich, dass die das Frauenhaus schützende Behörde ihren Nutzen aus dieser – »gemein-nützigen« Anstalt zu ziehen gewillt war. Die Städte einerseits, andererseits die geistlichen Stifte oder die Adeligen, auf deren Boden diese Häuser standen, liessen sich ganz tüchtig bezahlen. Scheuten sich doch Kirchenfürsten, selbst Päpste nicht, sich an Frauenhaus-Erträgnissen Einkommen zu sichern – ja, non olet –, ebensowenig wie es als schimpflich galt, mit Bordell-Gefällen vom Kaiser belehnt zu werden. Die gefürsteten Grafen von Henneberg und die Grafen von Pappenheim hatten derartige Lehen zu eigen, die ihnen gewaltige Summen einbrachten.[122] Der Erzbischof von Mainz beschwerte sich im Jahre 1442 darüber, dass ihn die Stadt schädige »an den gemeinen Frauen und Töchtern« und »an der Buhlerei«[123], jedenfalls durch städtische Konkurrenzunternehmungen. Die Herzöge Albrecht IV. und V. waren Eigentümer eines Wiener Bordells, das sie einem Edelmann, Konrad dem Pappenberger, zu Lehen gaben.

Manche Städte verwandten die Einkünfte aus den offenen Häusern zu gemeinnützigen Zwecken, so Wien für den Wirt des Untersuchungsgefängnisses.[124] Die Aufsicht über die Frauenhäuser behielt sich an vielen Plätzen der Magistrat selbst vor, an anderen wieder bildete sie eine Obliegenheit des verachtetsten Beamten, des Scharfrichters oder Stockers, der sich dafür von jeder einzelnen Dirne entlohnen lassen durfte. In Nürnberg z. B. war »der Züchtiger« gleichzeitig Bordellwirt, in Berlin der Büttel. Das Berliner Frauenhaus lag bis 1420, wo es einging, in der Rosengasse bei der Büttelei. Wenige Jahre vor seiner Auflösung (1407) führte es noch vierteljährlich ein halbes Schock Groschen an den Rat ab.[125]

An der Spitze des Bordells stand der Frauenwirt, Kuppler oder Ruffian genannt, der der Stadt gegenüber verantwortlich für Ausführung der Hausordnung war und als Stadtdiener in Eid genommen wurde. In Würzburg hatten die Frauenwirte den Treueid dreimal, nämlich dem Rate, dem Fürstbischofe und dem Domkapitel abzulegen. Einer dieser Eide lautete: »Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben.« Der Ulmer Ruffian beschwor: »vierzehn taugliche und geschickte, saubere und gesunde Frauen zu unterhalten.«[126] In Genf wurde die Dirnenkönigin, Regina Bordelli, in Eid und Pflicht genommen, die Ordnung unter ihren Standesgenossinnen aufrecht zu erhalten.

Die Bordellordnungen regelten mit echt deutscher Gründlichkeit die Obliegenheiten der Frauen, »so an der Unehre sitzen«. Einige, allen diesen Vorschriften gemeinsame Hauptpunkte waren, dass kein Stadtkind und keine Ehefrau als Dirnen zugelassen werden durften. Juden, Ehemännern und Geistlichen war der Zutritt für immer, den anderen Gästen an gewissen Feiertagen und den Vorabenden dazu zu untersagen. Allen diesen Bestimmungen wurde durch die auf ihre Nichtbefolgung gesetzten harten Strafen der nötige Nachdruck gegeben. Recht übel ging es einem der armen Prügeljungen des Mittelalters, einem Juden, wenn man ihn im Bordell ertappte. »Auch wan ein wallpode einen juden bei einer christenfrauwen oder meide funde, unkeischheit mit ir zu triben, die mag er beide halten, do sol man dem juden sein ding abssniden und ein aug usstechen und sie mit ruden usjagen oder sie mogen umb eine summe darumb dingen«[127], stand in einem Mainzer Gesetz des 15. Jahrhunderts. Die Ehemänner hatten sich durch Strafgeld zu lösen. Da Wirte und Mädchen kein Interesse daran hatten, Ehemänner und Juden, die vielleicht ganz gute Kunden waren, aus ihrem Haus zu treiben, so werden sie oftmals ein Auge zugedrückt haben. Bei anderen Bestimmungen ging dies nicht so leicht, da der Aufpasser zu viele waren und Strafen den Wirt trafen. Deshalb wussten sich Ehefrauen, wie die von Lübeck im Jahre 1476, dadurch zu entschädigen, dass sie, das Antlitz unter dichten Schleiern geborgen, abends in die Weinkeller gingen, um an diesen Prostitutionsstätten unerkannt messalinischen Gelüsten zu frönen.[128] Am strengsten durchgeführt wurde die Bestimmung, keine ortsangehörigen Mädchen ins Frauenhaus aufzunehmen. Daher rekrutierten die Ruffiane ihre Dirnen von ausserhalb, besonders von Schwaben, das im Mittelalter seiner Mädchen wegen grossen Ruf besass und ein Hauptexportland für den Mädchenhandel bildete. Schwabinnen traf man in ganz Mittel- und Süddeutschland selbst in Venedig als Dirnen an. Ein alter Autor, Felix Fabri, rühmt ihnen nach, dass sie ebenso treu und arbeitsam, wie lieblich und »delicat« seien. Joannes Boëmus Aubanus Teutonicus, der 1535 in Lyon ein Buch »Omnium gentium mores etc.« veröffentlichte, charakterisiert die Schwaben wie folgt: »Uebrigens da immer Gutes mit Bösem vermischt, und nichts vollkommen ist, so sind die Schwaben über die Massen zur Liebe geneigt, das weibliche Geschlecht gibt dem männlichen leicht zum Bösen nach ....«; ferner: »Es ist ein Sprüchwort vorhanden, dass das eine Schwaben das weite Deutschland genügend mit leichtfertigen Weibern überschwemme.«[129] Auch die sonstigen Pflichten des Frauenwirtes waren allerorten eingehend normiert. Es war ihm vorgeschrieben, wieviel er den Mädchen für Nahrung, Bett und Wäsche zu berechnen, was er ihnen für Essen und Trinken vorzusetzen und was er für jeden Besucher von den Mädchen zu fordern hatte. Er durfte die Mädchen weder verkaufen noch verpfänden, sie nicht am Ausgehen und am Kirchgang hindern, sie nicht zurückhalten, wenn sie wieder anständig werden oder heiraten wollten. Ferner war es ihm – z. B. in Regensburg – untersagt, die Dirnen zu schlagen, sondern er hatte sie, wenn sie Strafe verdienten, der Obrigkeit anzuzeigen. In der Bestallungsurkunde des Würzburger Frauenwirtes Martin Hummel von Neuenberg bei Basel, gegeben im Jahre 1444, finden sich die Bestimmungen: »Es sol auch furbass der Frawenwirt kein Frawe in seinem Haws wonend dj so swanger oder zu zeiten so sj mit Iren weyblichen Rechten (mensis) beladen noch auch sust zu keiner anderen zejt, so sj ungeschickt were oder sich von den Sunden enthalten wollt, zu keinem manne, noch sundlichen werken nicht noten, noch dringen in kein wejss.« Dirnen in allzu jugendlichem Alter durften nicht im Bordell sein. »Und welches töchterlein funden wurt des libes halben zuo dem werk nit geschicket sunder zuo junge ist, also das es weder brüste noch anders hette, das dazuo gehört daz sol mit der ruoten darumb gestrofet und dazuo der stat verwisen werden, bj libs strofe, so lange biss dass es zuo sinem billigem alter kompt.«[130]

Der Regensburger Ruffian sollte von keiner »werntlichen Frau« etwas nehmen »oder sie ins Haus zu locken, dass dieselben unter dem Vorwand dieser Töchter ihr Unend desto bas treiben konnten, vielmehr wo solche Frauen hier wären, dieselben dem Stadtkämmerer anzuzeigen ....«, mit anderen Worten: keinen fremden Weibern und Gelegenheitsdirnen Unterschlupf bieten. Besonders anerkennenswert ist es, dass die bedauernswerten Geschöpfe, denen nach einem nicht immer selbstgewählten Leben voll Schmach meist der Schindanger als letzte Ruhestätte angewiesen wurde, von Amts wegen vor allzu grosser Ausbeutung geschützt waren. Der Ulmer Stadtrat schreibt seinem Frauenwirt genau die den Dirnen zu verabreichenden Speisen und die von ihm zu fordernden Preise vor; sogar um noch anderes kümmert sich der wohlweise und ehrenfeste Magistrat. »Ain yede fraw, so nachts ain Mann bey ir hat, soll dem Wiertt zu Schlaffgeldt geben ainen Kreutzer und nit drüber, und was jr über dasselbig von dem Mann, bey dem siy also geschlaffen hatt, wirdt, das sol an jhren Nutz kommen.«

Diese allerorts geübte, mitunter recht zöpfisch eingekleidete Humanität erweiterte sich mitunter zu einem Wohlwollen, dem eine gewisse Komik nicht abzusprechen ist. Auf der einen Seite dem tief gehasstesten und verachtetsten Manne der Stadt, dem Henker, unterstellt, wurden die Lustdirnen an anderer Stelle mit dem Bürgerrecht beschenkt, wenn sie eine geraume Zeit hindurch der Stadt, hauptsächlich aber der Stadtjugend »gute Dienste« geleistet hatten. In Nürnberg durften die guten Mädchen bis zum Jahre 1496 bei den Tänzen auf dem Rathaus und auf dem städtischen Derrer, wo die Privatfestlichkeiten der Patricier abgehalten wurden, erscheinen, Blumen verteilen oder feilhalten. Die übermütige Patricier-Jugend wird wohl manchmal ihr Mütchen an den armen, vogelfreien Mädchen gekühlt haben, die sich nicht alle ihrer Haut zu wehren wussten, wie die resolute Agnes aus Bayreuth, von der der Nürnberger Chronist Heinrich Deichsler erzählt: »Des jars (1491) am mitwochen nach Pauli (26. Januar) da het Hans Imhof mit sein sun Ludwig hochzeit, und des nachtz am obenttantz (Abendtanz) ra rupfet die wild rott auf dem rathaus und zugen der guten dirn, genant Payreuter Agnes, ir sleier auch ab; da zug sie ein protmesser auss und stach nach eim.« Sie verwundete einen ihrer Peiniger am Halse, entfloh auf den S. Sebaldkirchhof, wurde aber gefangen genommen und auf fünf Jahre aus Nürnberg verwiesen.[131] Später erhielten nur drei Freudenmädchen die Erlaubnis, zu Hochzeiten zu kommen und sich unter den Pfeiferstuhl – heute Orchester – zu setzen; dies währte bis 1546. Im 15. Jahrhundert erschienen in Rotenburg ob der Tauber und in Württemberger Städten die Frauenhäuslerinnen bei Hochzeiten, um ihre Glückwünsche darzubringen und mit einem Almosen heimgeschickt zu werden. Was mag die Brust der bedauernswerten Geschöpfe durchwogt haben beim Anblick der glückstrahlenden, kranzgeschmückten Braut, die ihnen verachtungsvoll das gebräuchliche Geschenk zuwarf? In Wien beteiligten sich die Hübschlerinnen bei Volksfesten, an denen sie, in duftigste Gewandung gehüllt, um ein Geschmeide oder ein Stück Tuch wettliefen. Am Johannistage umtanzten und durchsprangen sie die Sonnwendfeuer, wofür ihnen vom Rat und Bürgermeister der Donaustadt Erfrischungen gereicht wurden. Frankfurt am Main schaffte 1529 den Brauch ab, die Frauenhäuslerinnen bei offiziellen Festlichkeiten als Blumenmädchen heranzuziehen, entschädigte aber die Mädchen durch Sendungen von Speise und Trank in ihre Behausung.

In Leipzig wurde zu Fastnacht jeden Jahres die sogenannte Hurenprozession abgehalten. Die Frauenhäuser, spöttisch das fünfte Kollegium genannt, da die Studenten der Leipziger Universität, die nur vier Kollegien aufzuweisen hatte, bei den Dirnen emsig das fünfte Kollegium abhielten, lagen vor dem Halleschen Thore. Die Bewohnerinnen dieser Häuser sammelten sich zu Beginn der Fastenzeit zu einem Umgang, bei dem eine von ihnen einen Strohmann auf einer langen Stange gleich einer Prozessionsfahne vorantrug. Paarweise folgten die Kolleginnen, ein Lied wider den Tod singend, bis zur Parthe, in die der Strohmann geschleudert wurde. Durch diesen Umzug sollte die Atmosphäre der Stadt gereinigt werden, damit sie für die nächsten Jahre von der Pest verschont bleibe.[132]

In Würzburg erschien am Johannistage der Stadtschultheiss mit seinen Amtsdienern und einigen Freunden im städtischen Frauenhause, um dort ein vom Ruffian und seinen Töchtern gegebenes solennes Mahl unter Tafelmusik einzunehmen. Allmählich aber steigerten sich die Ansprüche der Gäste derart, dass auf Beschwerden des Wirtes hin der Stadtrat die vorzusetzenden Gänge auf Wein, Kirschen, Käse und Brot beschränkte.

Bei einem von den Geschlechtern (Stadtjunkern) zu Pfingsten 1229 zu Magdeburg veranstalteten Turnier, zu dem die Patricier der Nachbarstädte feierlich geladen worden waren, gab es als Turnierdank für den Sieger ein schönes Mädchen, Sophia mit Namen, wahrscheinlich eine Frauenhäuslerin, vielleicht aber auch eine Hörige, deren Los sich aber unverhofft günstig gestaltete. Ein alter Kaufmann aus Goslar gewann die Schöne und gab ihr die Aussteuer zu einer ehrlichen Heirat.

Hohen Besuchern hatten die städtischen Dirnen entgegenzuziehen und die Wege mit Blumen zu bestreuen, was ihnen von ihrer Stadt eine Gastung einbrachte.

Ihre Kleidung dürfte in unserem rauheren Klima kaum so provokatorisch duftig gewesen sein, wie die ihrer Zunftgenossinnen bei jenem Einzuge Karls V. in Antwerpen, zu Anfang des 16. Jahrhunderts, den Albrecht Dürer beschrieb und Hans Makart malte. Derartige Schaustellungen von Obscönitäten zu Ehren und zur Unterhaltung hoher Persönlichkeiten in breitester Öffentlichkeit waren besonders in Frankreich Mode. Als der junge Heinrich IV. von England 1431 in Paris einzog, machte der Zug in der St. Denys-Strasse vor einem Brunnen Halt, in dessen Bassin drei nackte junge Mädchen umherschwammen. Aus der Mitte dieses Bassins wuchs ein Lilienstengel empor, dessen Knospen und Blumen Ströme von Milch und Wein entsandten. 50 Jahre später empfing man den bigotten Ludwig XI. mit dem gleichen Schauspiel in den Mauern seiner Residenz. Ein andermal wurde ihm in Lille die Ehre und das Vergnügen zu Teil, auf offener Strasse, vor einer ungeheueren Zuschauermenge das Urteil des Paris an drei Grazien, die sich in hüllenloser Schönheit zeigten, wiederholen zu dürfen.

Soweit verstiegen sich nun wie bemerkt die deutschen Städte nicht. Als König Albrecht II. 1438 nach der Krönung in Prag Wien besuchte, erhielten nach den Stadtrechnungs-Protokollen die »gemain frawen, di gen den Kunig gevarn 12 achterin Wein«. 1435 liess der Wiener Stadtrat bei einem Besuche Kaiser Siegmunds die Mädchen der zwei Frauenhäuser auf Kosten der Stadt mit Sammetkleidern ausstatten. Derselbe Magistrat sandte 1452 dem König Ladislaus Posthumus »freie töchter« entgegen, um ihn an der Weichbildgrenze zu empfangen. Eine Wiener Chronik von 1484 sagt mit Bezug auf dieses Ereignis, Ladislaus wurde am Wiener Berg, an dem Zelte errichtet und Banner aufgesteckt waren, von Reich und Arm bewillkommnet. Unter den ihn Erwartenden befanden sich alle weiblichen Einwohner Wiens bis zu den kleinsten Mädchen, sowohl die »schönen Frauen« wie auch die ehrsamen Weiber der Handwerker und alle ohne Mäntel.[133]

Der vielgereiste Sigismund von Herberstein erzählt von seiner Gesandtschaftsfahrt nach Zürich im Jahre 1516: »Der brauch was, dass der bürgermeister, gerichtsdiener und gemaine weiber mit dem gesandten assen.«

Vielleicht lag dieser Sitte die an vielen Stellen geübte Absonderlichkeit zu Grunde, einem lieben Gaste auf Rechnung der Stadtväter oder, wenn der Gast auf einem Schlosse eingekehrt war, aus der Zahl der Untergebenen »schöne Weibsbilder zur Kurzweil« zur Verfügung zu stellen. Dem Landgrafen Ludwig von Thüringen schaffen »die zärtlichen Verwandten« eine Beischläferin, dem Diederich von Quitzow 1410 die Ratsmänner Berlins. Auch Beischläferinnen als Gerechtsame kommen vor. Ein Anherr Götz von Berlichingens hatte von seinen Lehnsherren, den Grafen von Kastell, alljährlich ein Mahl, Atzung für Pferde und Hunde und eine »schöne Frau« zu fordern. Im Dorfe Martinsheim besass der Domdechant von Würzburg noch 1544 das Privilegium, jedes Jahr im November zwölf reisige Pferde, ein Mahl und ein Mädchen geliefert zu bekommen.

Einen Stadtbesuch von hohen Herren wussten die Dirnen auch anderweitig geschäftlich auszunutzen, denn sie verstanden schon damals recht gut Reklame für sich zu machen. Als sich Kaiser Friedrich III. 1471 in Nürnberg aufhielt, schlangen eines Tages, als er vom Kornhause kam, »zwu hurn« eine lange silberne Kette um ihn, aus der er sich mit einem Gulden lösen musste. Ehe er seine Herberge erreicht, wiederholte sich das Spiel noch einmal.[134] Kaiser Siegismund, ein loser Schürzenjäger, der das schönere Geschlecht des ganzen heiligen römisch-deutschen Reiches als sein Eigentum anzusehen beliebte, zogen zu Strassburg eines schönen Morgens des Jahres 1414 mehrere lustige Dirnlein aus dem Bette. Kaum fand er Zeit, sich in einen Mantel zu hüllen, da sah er sich schon auf der Strasse, wo er tanzen musste, wie die flotten Weiber sangen. Der Kaiser war barfuss, darum kauften ihm die mitleidigen Weibsen um sieben Kreuzer ein Paar Schuhe, was der hohe Herr sich lachend gefallen liess. Ulm beleuchtete 1434 in etwas übertriebener Loyalität die Strassen festlich, wenn sich der Kaiser mit seinem Gefolge ins Bordell verfügte. In Bern erklärte sich der Stadtrat bereit, drei Tage hindurch dem kaiserlichen Gefolge auf städtische Kosten das Freudenhaus zur Verfügung zu stellen, wofür Kaiser Siegismund dem Berner Magistrate in einem offenen Schreiben herzlich dankte. Der gute Kaiser wusste solches Entgegenkommen gebührend zu schätzen und – auszunutzen. Er war ein »tolles Huhn«, und seine Gemahlin, Kaiserin Barbara, ihrem Gatten mindestens ebenbürtig. Sie gingen beide ihre eigenen, schlammigen Wege und liebten beide, wo und wann sich Gelegenheit bot. Nach dem Tode ihres Gemahls zog die edle Kaiserin nach Königgrätz in Böhmen, wo sie bis zu ihrem Tode einen männlichen Harem unterhielt.[135]

Mit dem Wohlwollen gegenüber den Frauenhäuslerinnen ging aber meistens eine Strenge Hand in Hand, die jedes Überdieschnurschlagen der Dirnen verhüten sollte. Da gab es harte Strafen gegen das Herumstreichen auf den Strassen, gegen das Sitzen vor den Häusern, gegen das Anlocken von Liebhabern u. a. m. Die Uniformierung der Dirnen wurde unnachsichtlich durchgeführt, denn während des ganzen Mittelalters war den losen Töchtern eine Tracht vorgeschrieben, die sie durch irgend ein mehr oder weniger auffälliges Abzeichen von der Kleidung der ehrbaren Weiblichkeit unterschied. Schon im 10. Jahrhundert trugen Buhldirnen eine Art Uniform, nämlich ein kaum bis zum Oberschenkel reichendes, kurzärmeliges und eng anliegendes Oberkleid. Das engärmelige lange Unterkleid war vorn in ganzer Länge aufgeschnitten und liess die mit Beinlingen, den Vorläufern der Strümpfe, bekleideten Beine bis oben hin sichtbar werden. In England trugen um dieselbe Zeit die Dirnen unter dem Oberkleide straff anliegende Hosen.[136]

Ein Frankfurter Ratsbeschluss von 1488 verordnet den feilen Weibern, sich in ihrer Tracht also zu halten, dass man sie sofort als das erkennen könne, was sie sind. Kurfürst Johann Cicero veranlasste 1486 den Berliner Rat zu dekretieren, dass die, »so an der Unehre sitzen oder sonst in unzimblichen, sündigen Wesen und gemein sein, sollen zu einem Zeichen, damit man Unterschied zwischen frommen und bösen Frauen habe, die Mäntel auf den Köpfen oder kurze Mäntelchen tragen.«[137] Das Meraner Stadtrecht des 14. Jahrhunderts gebietet: »es soll kein gemeines Fräule einen Frauenmantel oder einen Pelz tragen, noch an einem Tanze teilnehmen, bei dem Bürgerinnen oder andere ehrbare Frauen sind. Sie sollen auf ihren Schuhen ein gelbes Fähnle haben, woran man sie erkennen könne und sollen sich kein Futter von Feh, noch Silberschmuck erlauben.« In Strassburg wurde ihnen 1471 eingeschärft, weder Schmuck zu tragen noch Pelzwerk oder Seidenfutter zu verwenden; in Leipzig befahl 1463 der Rat den »wilden Frauen auf dem freien Hause«, kurze gelbe Mäntel mit blauen Schnüren umzuhaben. In Wien sollten die Hübschlerinnen ein gelbes Tuch, eine Hand breit und eine Spanne lang, an der Schulter befestigt tragen. In Basel waren ihnen Mäntelchen vorgeschrieben, die nicht über eine Spange weit unter den Gürtel hinabreichten; in Augsburg ein Streifen am Schleier; in Bern und Zürich deckten sie sich mit roten Kappen.

In der Reichsgesetzgebung beschäftigte sich die »Neue Kaiserliche Ordnung und Reformation guter Polizei im Heiligen Römischen Reiche« 1530 im elften Artikel mit der Tracht der Frauenhäuslerinnen. »Von gemeinen und unehrlichen Weibern. Nachdem auch aus dem viel Aergernis im heiligen Reich entstanden, dass die gemeinen und andren unehrlichen Weibe Seide, Gold, Silber und andre ziehrliche Kleider antragen, davon manch fromm Weib und Töchter verleitet wird, auch dadurch unter Ehrbaren und Unehrbaren kein Unterschied zu erkennen: Gebieten wir ernstlich und wollen, dass die unehrlichen Weiber kein hochzierlich Kleider oder Geschmück, auch nichts Verbrämtes oder golden Schleier, sondern eine jede derselben sich nach des Landes Gebrauch tragen soll, darauf die Obrigkeit sondere Acht haben und das nicht gedulden soll.«

Das Verbot, Schmuck zu tragen, dürfte häufig umgangen worden sein, denn einzelne Gemeinden, wie Frankfurt a. M., mussten es oft wiederholen. Im Braunschweiger Museum hängt ein Bild von Lucas Kranach, das Porträt einer Demimonde seiner Zeit darstellend. Sie trägt ein breites rotes Barett, kostbares Geschmeide, sonst aber keine Gewandung mit Ausnahme eines feinen Schleiers, der ihren Körper duftig umhüllt.

Der Schleier gehörte zu den Attributen der verlorenen Jungfräulichkeit, da der Schleier fraulich das Haupthaar bedeckte, im Gegensatz zu den freifliegenden Locken der Jungfrau. Das Gedicht »Die Winsbekin« wünscht den Mädchen mit Ehren und ohne Schleier zu Bett zu gehen, und in einem von Uhland mitgeteilten Volkslied des 15. Jahrhunderts wird ein Einlassbegehrender von seiner Liebsten mit den Worten abgewiesen:

»Wol is nu, der da kloppet an? ik lat en doch nicht herin. Wenn ander megtlin krenze droegen, ein schlöier möst ik dragen. Ik schemde mi ser, ik schemde mi ser, jo lenger jo mer, van grund ut minem herten.«

Darum war es im 15. und 16. Jahrhundert hier und da Gewohnheit, den Mädchen, die sich nicht betrugen, wie sie sollten, von Amts wegen einen Schleier zuzustellen. So geschah es in Altenburg, in Wittenberg, wo man laut Ratsrechnung »zwey newe schleyer, so zwein beschlafenen meygden geschickt«. Nach der Rottweiler Hochzeitsordnung von 1618 durfte eine nicht mehr reine Braut beim Kirchgange keinen Kranz, sondern einen Schleier aufhaben, wie es das Mägdlein im Volksliede fürchtet. Deshalb haben die Augsburger Freudenmädchen den mit einem Streifen besetzten Schleier zu tragen, da »sie nicht dorffte barheitig gehen«, wie sprödere Mädchen. In Köln sollten sie 1389 rote Schleier (welen) haben, »up dat man sei kente vor andern vrawen«. In Altenburg war ihnen und der Frau des Scharfrichters, der »czuchtigeryn« aufgegeben, gelbe Läppchen auf dem Schleier zu befestigen, gleichwie in Leipzig, wo der gelbe Fleck von der Grösse eines Groschens sein musste. Diese gelben Schleier waren natürlich den Frommen im Lande ein Dorn im Auge, denn das verhasste Gelb war die Farbe der Galanterie seit der römischen Kaiserzeit her, wo die Modedamen Romas das gelbblonde Haar für allein schön erklärt hatten. Gelbe Stirnbänder und Schleier galten vom 12. bis 15. Jahrhundert für besonders modisch, sie kamen aber bald in Verruf, weil sie besonders gern von Halbweltlerinnen angelegt wurden. Sonst hätte Berthold von Regensburg nicht den Weibern predigen können: »Aussätzig am Kopfe sind die Frauen, die sich gar so sehr putzen an den Haaren und mit Binden und Schleiern, die sie gelb färben wie die Jüdinnen und Dirnen, die auf dem Graben streichen und wie die Pfaffenmenscher; niemand ausser diesen soll gelbes Gebände tragen.«[138] »Desgleichen tragen sie – die Dirnen – auch gäle Schleier, so gleich den hellischen Flammen sein; dieselben streichen und stercken sie zu offtermal, damit sie der hurenspiegel desto bass mögen zieren und herauss schmucken,« eifert Geiler von Kaisersberg.

Beabsichtigte die Obrigkeit eine ihr unziemlich dünkende Mode aus der Welt zu schaffen, so wurde sie einfach den Stadtdirnen, dann weiters den weiblichen Angehörigen des Henkers, Pfaffenmägden und Jüdinnen aufgezwungen. Die Zittauer Kleiderordnung von 1353 enthält eine derartige Bestimmung. »Auch wollen die schoppen (Schöffen), dass keine Frau Kögel tragen solle noch keine jungfrauen, es seien dann züchtigers und henkersmägde – die unter der Gewalt des Scharfrichters stehenden Stadtdirnen – denen erlauben und gebieten die herren Kögeln zu tragen.« Zuwiderhandlungen gegen diese Kleiderordnungen zogen Stäupung, Stadtverweisung auf eine gewisse Zeit oder aller Kleider entblösst am Pranger ausgestellt werden, nach sich. Diese Bestrafung der Dirnen zeigt die ihnen entgegengebrachte Verachtung; denn selbst die grösste Übelthäterin ehrlichen Standes setzte man nicht entblösst den Blicken und der Roheit des Pöbels aus. Daher ist es nicht dem Anstandsgefühle zuzuschreiben, wenn man die Bordelle, ebenso wie die Lazarette, die Büttelei und die Ghettos, nach abseits der Verkehrsadern belegenen Örtlichkeiten verwies. In Hamburg durften »wandelbare Frauen« an keiner Kirche und in keiner zu einer Kirche führenden Gasse hausen.[139] Die Strassburger Verordnung vom 9. Oktober 1471 schärft aufs neue das alte Gesetz ein: »das alle hushelterin, spontziererin und die so offentlich zur unee sitzend oder buolschaft tribent, wo die in der stadt sessent, soltent ziehen in Bickergasse, Vinckengasse, Gröybengasse, hünder die muren oder an ander ende, die inen zuogeordent sint.«

Meist lagen die öffentlichen Häuser hart an der Stadtmauer, so in Würzburg und Frankfurt, oder an abseitigen Plätzen, an denen kein Markt abgehalten wurde, und die sonst weiter keine Hauseingänge besassen.

Nach den Bordellordnungen sollten die Freudenhäuser meist eine Stunde vor Mitternacht geschlossen und bis zum Einbruch der Nacht verschlossen gehalten werden, ebenso an den Vorabenden der Sonn- und Feiertage, wie an diesen selbst, wenigstens vormittags. Alle Männer hatten sich bei Schliessung zu entfernen bis auf jene, die die Nacht bei den Mädchen zubringen wollten. Ehemännern, Geistlichen und Juden war, wie bereits oben erwähnt, der Eintritt verwehrt, ebenso minderjährigen Knaben. Recht befremdlich mutet es an, wenn die Ulmer dem Ruffian befehlen müssen, Knaben von 12-14 Jahren nicht mehr im Hause zu dulden und wenn sie kommen sollten, sie mit Ruten aus dem Bordell zu treiben.

Über das Treiben in den Häusern sind aus naheliegenden Gründen nur spärliche Berichte vorhanden. Einer dieser wenigen ist die kurze Tagebuchaufzeichnung Fritz Schickers über seine Erlebnisse auf dem Reichstage zu Konstanz vom Jahre 1507.

»Ich ging eines Tages ins Freie und wandelte am See hin und her. Da begegnete mir des Herzogs Georgs Schreiber. Der nahm mich bei der Hand und sagte: ›Willst du mit mir gehen?‹ Fragte ich: ›wohin?‹ Antwortete er: ›wo hübsche Mädchen sind.‹ Wusste ich nicht, was ich antworten sollte und ging mit. Kamen wir in ein Wirtshaus, da sassen vielerlei Dirnen, wohl angetan, und hatten Blumen in den Händen und sahen uns lächelnd an. Wir aber liessen uns Wein geben und ich verfiel in tiefe Gedanken. Da kamen die Musikanten des Bischofs von Augsburg und spielten ganz lustig auf zum Tanze. Alsobald wurden die Dirnen ergriffen und fingen an zu tanzen. Die jungen Gesellen riefen mir zu, auch mitzutanzen, aber ich entgegnete: ›dessen bin ich nicht kundig.‹ Da setzte sich zu mir eine Dirne, reichte mir eine Blume, und sagte: ›wenn du den Tanz nicht liebst, was liebst du denn?‹ Sprach ich: ›eine Jungfrau.‹ Darauf sie: ›eine allein? Das ist nicht recht. Die anderen wollen auch nicht verachtet sein. Und hier bist du in der Fremde, sie weiss es ja nicht. Kommst du heim, ist alles wieder gut.‹ Da merkte ich wohl, was sie wollte, und bestellte noch mehr Wein, als wollte ich bleiben, ging aber und kam nicht wieder.«

Der blöde Schäfer hat wahrscheinlich dem Abenteuer nur deshalb einen solch harmlosen Abschluss gegeben, weil er fürchtete, sein Tagebuch einmal in den Händen der von ihm geliebten »Jungfrau« zu sehen. Weniger skrupulös waren andere, so ein Abgeordneter des Frankfurter Rates, der in Köln »zv den Frauen ging« und gewissenhaft seine dortigen Ausgaben verbuchte. Gleich ihm ein Strassburger Beamter, den sein Besuch auf »30 Pfennig« zu stehen kam. Ja, das Leben war damals billig! Man verargte übrigens den Junggesellen keineswegs den Besuch der Frauenhäuser, wenn sie nicht schon anderweitig gebunden waren. In Frankfurt a. O. lagen z. B. die Patricier tagein, tagaus im Bordell, ohne ein Hehl daraus zu machen. Der Aufenthalt im Bordell galt eben als eine Zerstreuung, die man der Jugend gerne gönnte.

Wenn es zufällig nicht gerade untersagt war, bestand eine Hauptaufgabe der Freudenmädchen darin, Kunden in das Haus zu ziehen. Sie standen zu diesem Zwecke bekleidet à la Lucas Kranach in den nach der Strasse führenden Fenstern, und »Etlichen lockend sij mit pfiffen, Dem andern guckend sij mit griffen, Dem drytten mit eym Facilett – Taschentuch –, Den andern sij gelocket het Mit wyssen (weissen) schuhen, wyssen beynen, Dem mit ringlin, kreutzen, meyen.«[140] Also mit Blumen, die den Dirnen ebenso zubehörig waren, wie die Schleier.

Den alten Holzschneidern bietet die Parabel vom verlorenen Sohn häufig Gelegenheit, Bordellscenen darzustellen, so Hans Sebald Beham, M. Treu u. a. m. Gewöhnlich schliessen derartige Bilderreihen mit der gewaltsamen Entfernung des verlorenen Sohnes aus dem Freudenhause, der, nachdem er sein Erbgut im offenen Hause verprasst hat, nackt auf die Straße geworfen wird. Manchmal fliegt ihm noch der anrüchige Inhalt eines Geschirres nach.

Interessant übrigens dürfte die Thatsache sein, dass schon das Mittelalter die edle Zunft der Zuhälter kannte und nach ihrem vollen Wert zu schätzen wusste; denn eine Nürnberger Ordnung untersagt den öffentlichen Mädchen, zur Vermeidung von Streit, »sundere Bulschaft, die sy nennen ire liebe menner«, zu haben. In Frankfurt a. O. fristete ein vormals reicher Patricier, Hans Rakow, als Zuhälter einer Dirne, Agnese Schilling, sein Leben, wie Oskar Schwebel in »Renaissance und Rococo« (S. 77) erzählt.

Charakteristisch für die vorzeitigen Moralansichten sind die den Mädchen offiziell zuerkannten Kose- und Scherznamen, die teils von ihrer Herkunft, teils von besonderen, manchmal recht diskreten Körpereigenschaften ihre Entstehung herleiten. Wir finden in Leipzig eine »gemalte Anna« – geschminkt oder vielleicht gezeichnet durch Pockennarben oder durch ein vom Henker aufgedrücktes Brandmal –, ein »klein Enchen«, in Freiburg eine »kugelrunde Katharina«, in Frankfurt eine »lange Anna« und in Berlin, laut Stadtbuch von 1442, »eine Else med den langen tytten«. Das Wohlwollen, das sich durch derartige Bezeichnungen ausdrückt, blieb aber nur auf die Dirnen beschränkt, solange sie sich in dem ihnen zugewiesenen Rayon befanden. In der Öffentlichkeit unterlagen sie der ganzen Verachtung, die das Mittelalter auf die ausserhalb seiner Gesellschaft stehenden Unehrlichen zu häufen gewohnt war.

Die Kinder der Dirnen, geächtet wie ihre Mütter, kamen ins Findelhaus. Der Besuch von Wirtshäusern, in denen ehrsame Bürger verkehrten, war für die Frauenhäuslerinnen arg verpönt. In der Kirche hatten sie bei dem Fronaltar, wo auch der Henker sass, Platz zu nehmen; Tänzen, an denen sich andere Frauen beteiligten, mussten sie fernbleiben; kurz, sie waren ein Staat im Staate mit eigenen Satzungen und Gesetzen, aus deren Grenzen sie nur mit Leibes- und Lebensgefahr heraustreten durften.

Die für die Freudenmädchen erlassenen Gesetze schützten sie andererseits aber vor allen Eingriffen in ihre Rechte, über die sie um so eifriger wachten, als sie gewichtigen Beistandes sicher waren. Mit besonderem Hasse verfolgten sie brotneidisch die »Bönhasen«, die nicht kasernierten, geheimen Prostituierten, die ihnen, den zünftigen, ins Handwerk zu pfuschen sich unterstanden. Der Fastnachtsspieldichter Hans Rosenplüt zählt in einem Dialoge alle diese unlauteren Wettbewerberinnen auf:

»Die gemeynen weib clagen auch ir orden, Ir weyde sey vil zu mager worden. Die winkel weyber und die hausmeyde, Die fretzen (fressen) teglich ab ir weide..... Auch clagen sie uber die closterfrawen Die konnen so hubschlich über die snur hauen Wenn sie zu ader lassen oder paden So haben sie junkher Conraden geladen«[141]

d. h. einen Galan zur Hand.

Darum nahm der Würzburger Rat den Beschluss zu Protokoll: »Man sol die schoenen Frawen beherbergen, berenden und mit in reden, davon zu stellen, sunde und schande zu meyden, wann der Frawenwirt clagt, es werde sein hawse zu einem egereten (Brachfeld).«[142]

Schien den Freudenmädchen der obrigkeitliche Beistand nicht ausreichend, dann griffen sie im Bewusstsein ihres Rechtes zur Selbsthilfe. Einen diesbezüglichen Vorfall zeichnete Heinrich Deichsler in seiner Nürnberger Chronik folgendermassen auf: »1500 Item danach an selben tag – 26. November – da komen acht gemaine Weib hie auss dem gemainen Frawenhaus zum burgermaister Markhart Mendel und sagten, es wer da unter der vesten des Kolbenhaus ein taiber (Blockhaus, Taubenschlag) voller haimlicher huren, und die wirtin hielt eemener (Ehemänner) in einer stuben und in einer andern junggesellen tag und nacht und liess sie puberei treiben, und paten in, er solt in laub geben (erlauben), sie wolten sie aussstürmen und wolten den hurntaiber zuprechen und zerstören, er gab in laub; da stürmten sie das hauss, stiessen die tür auf und schlugen die öfen ein, und sie zerprachen die venstergleser und trug iede etwas mit ir davon, und die vogel waren aussgeflogen, und sie schlugen die alten hurenwirtin gar greulichen.«

Noch einmal, 38 Jahre später, wiederholte sich in Nürnberg ein solcher Einbruch konzessionierter Hübschlerinnen in ein Winkelbordell, das sie demolierten und dessen Insassinnen sie im Triumphe in ihr eigenes Haus zerrten. Da sie es aber diesmal versäumt hatten, die obrigkeitliche Genehmigung nachzusuchen, erhielten sie einen derben Verweis. Häufig wendeten sich die Stadtdirnen unter Beilage langer Verzeichnisse bittlich an ihre Vorgesetzten, die namhaft gemachten geheimen Prostituierten zu strafen »von Gottes und der Gerechtigkeit wegen«.[143]

In Frankfurt trug 1493 der Rat den Dirnen im Rosenthal auf, ein Mädchen, das auf eigene Faust lüderte, mit Gewalt in das Bordell zu bringen, falls sie nicht binnen 14 Tagen freiwillig zuzöge.[144] Die Dirnen, die sich obdachlos herumtrieben, in den Wirtshäusern und auf den Strassen ihrem Verdienste nachgingen, »dodurch ouch junge töchterlein angefürt und verfellet (verfürt) werdent, dovon vil bôses kompt«, sollen in Strassburg aufgegriffen und eingesperrt werden. Ausserhalb ihres Quartiers ertappte leichte Weiber wurden vom Büttel mit Fahne und Trommel in das Bordell zurückgebracht.

Die Wirtshäuser und Herbergen, in denen Reisende ihr Unterkommen fanden, waren im Mittelalter im primitivsten Zustand. Wie noch heute in sittlich tiefstehenden Ländern, waren die Herbergsväter meist auch Kuppler, die Dirnen zur Unterhaltung oder zum Anlocken von Gästen hielten. Gottschalck Hollen predigt in der Dominica exaudi gegen derartige Übelthäter, indem er ihnen zum Vorwurf macht, dass sie Dirnen in ihre Häuser kommen lassen, um mit den Gästen und Saufbrüdern zu sündigen. Erasmus von Rotterdam in seiner klassischen Schilderung eines mittelalterlichen Hotels, erzählt von hübschen Mädchen, die den Gästen Gesellschaft leisten, zu allen Scherzen geneigt sind und sich gerne zur Zielscheibe aller Witze machen lassen. Und in den Schlafstuben: »da waren auch immer Mädchen da, lachend, herausfordernd, tändelnd; sie fragten unaufgefordert, ob wir etwa schmutzige Wäsche hätten, die wuschen sie und brachten die gewaschene uns zurück. Was soll ich noch hinzufügen? Wir sahen da ausser im Stalle nichts als Mädchen und Frauen, und selbst da brachen oft die Mädchen ein. Bei der Abreise umarmen sie einen und verabschieden sich mit solcher Teilnahme, als ob man ein Bruder oder ein naher Verwandter wäre.« So war es in Frankreich, und ähnlich wird es auch in Deutschland gewesen sein, wie die vielen diesbezüglichen Klagen und Fritz Schickers Tagebuch beweisen. Von Wien sagt Aeneas Silvius Piccolomini, dass schier alle Bürger Tavernen mit »lusten Fröwlein« halten, in denen umsonst zu essen gegeben wird, damit die Gäste desto mehr trinken sollten.

Wie die Dirnen gegen die unbefugte Prostitution Front machten, so übten sie auch einen Zunft- und Gewerbezwang aus, wenn sich irgend ein unglückseliges Weib in ihr Revier verirrte. Wie sie selbst verfemt waren, so brachte auch jede Berührung mit einer Ausgestossenen dem ehrlichen Mädchen ein Schandmal bei, auf das die Dirnen mit boshafter Schadenfreude hinwiesen. Ein markantes Beispiel dieser Art weiss Deichsler vom 22. September 1502 zu berichten: Ein junger Kornschreiber hatte ein Verhältnis mit einem jungen Mädchen, das er beredete, eine Nacht bei ihm zuzubringen. Statt sie in sein Haus zu führen, wie er ihr vorgespiegelt, brachte er sie ins Freudenhaus. Am frühen Morgen kamen die Bewohnerinnen des Bordells an das Bett des jungen Mädchens, setzten ihm den Strohkranz auf, das traditionelle Zeichen des Falles, und ihrer zwei nahmen sie zwischen sich, führten sie wie eine Braut öffentlich über den Obstmarkt einer Taverne zu, um dort mit süssem Wein den Eintritt des Mädchens in die »hurnzunft« zu feiern. Das Weinen und Barmen der Verführten weckte das Mitleid einiger Männer, die sie befreiten und die sich wehrenden Dirnen in die Flucht schlugen. Der schurkische Kornschreiber wurde eingelocht und auf zehn Jahre der Stadt verwiesen. Doch nicht allen dem Bordell Verfallenen wurde der Wiedereintritt in die Gesellschaft so leicht gemacht wie diesem Nürnberger Mädchen. Wo anders als gerade in Nürnberg wäre das kaum ohne umfangreiche und weitschweifige Ceremonien möglich gewesen. Nur »die Perle Deutschlands« erwies sich so entgegenkommend gegenüber Gefallenen, selbst richtigen Dirnen. Die anderen Städte und Städtchen, in denen Bordelle bestanden, ahmten darin dem Beispiele Nürnbergs, das sonst allen als Vorbild galt, nicht nach, obgleich sie es gekonnt hätten, denn selbst die unbedeutendsten Nester des deutschen Reiches mussten, schon um etwas in den Augen der seltenen Reisenden zu gelten, ihre Stadt-Bordelle haben. So unter anderen die im Mittelalter nur wenige Hundert Einwohner zählenden Flecken Quedlinburg, Schwabach, Acken an der Elbe, Oberehenheim, Wolkach u. a. m. Ausserhalb Nürnbergs gab es für die Hübschlerinnen nur drei Wege, dem infamierenden Banne des Freudenhauses zu entrinnen: die Heirat mit einem unbescholtenen Mann, den Übertritt in eine klösterliche Bussanstalt oder den Tod.

Die Ehe mit »anständigen« Männern wurde den »geschuhten Wachteln«, wie sie ein Fastnachtsspiel nennt, thunlichst erleichtert. Der Wirt musste sie ohne weiteres und schuldenfrei ziehen lassen, auch wenn sie noch so tief in seiner Schuld sassen; sogar für Aussteuer sorgte die Obrigkeit, denn: »Wer eine arme Sünderin aus dem Gemeinen Hause zur Ehe nimmt, soll vor allem andern eine Aussteuer von zwölf Gulden haben«[145], eine ziemlich bedeutende Summe für die damalige Zeit, die manche verfehlte Existenz zum Zugreifen veranlasst haben dürfte, wenn auch honette Männer es sich wohl überlegt haben werden, »ein verruchte dirn, Wol gewandert« heimzuführen. Der zweite Weg, der Eintritt in eine Bussanstalt, war leichter zu beschreiten, nur ward ein Rückfall in das gewohnte Lasterleben z. B. in Wien gleich mit dem Tode durch den Henker bestraft. Derartige Bussanstalten fanden sich ausser in Wien, in Nürnberg und Regensburg, fast in allen grösseren Orten Deutschlands. Welchen Zweck diese »Stiftungen der Reue« verfolgten, spricht klar der Steuerbefreiungsbrief Herzog Albrechts vom Jahre 1384 für das von mehreren frommen Ratsherren in der Singerstrasse in Wien gegründete Kloster aus. Es heisst darin, dieses Haus und Stift sei bestimmt: »für die armen Frauen, die sich aus den offenen Frauenhäusern oder sonst vom sündigen Unleben zur Busse und zu Gott wenden«. Das Volk glaubte freilich nicht so recht an vollkommene Bekehrung der schönen Sünderinnen, die, wenn es ungestraft sein konnte, ganz gerne wieder von der nun verbotenen Frucht naschten oder als Kupplerinnen ihrem einstigen Gewerbe neues Material zuführten. Die »jungen Bettschwestern«, die nun «alte Betschwestern« geworden waren, heuchelten und kuppelten gerne, zerstreuten sich in ihrer Langeweile durch Verlästerungen und Klatschereien. Murner zeichnete sie in seiner bissigen Weise in der Narrenbeschwörung V. 77:

»Beginentand ist's in der That! Das ihnen grosse Sachen sind; Jedoch gebären sie ein Kind Und laufen alle Klöster aus, Dazu in jedes Pfaffen Haus Und sind so niederträcht'ge Drachen, Dass Zwist sie überall entfachen, Ein Lotterläpplein hängen an, Wo es nur immer gehen kann, Und kuppeln stets geflissentlich – Dess brauchen sie nicht zu schämen sich. Sie lügen leicht und lügen flink Und urteln über jedes Ding Und wissen, was ein jeder that Zu Strassburg in der ganzen Stadt, Und sind allesamt viel böser doch Als die Kupplerinnen im Dummenloch.[146] Gar lang' sie in der Kirche bleiben, Damit von Männern und von Weiben Kund werden alle Dinge ihnen: Drum sind's gottselige Beginen. Sie fressen allezeit die Füss'[147] Und sind in ihren Worten süss; Indes, wenn man sie allzumal Erkennt, ist's nichts als Gift und Gall'. Ach, wären sie in Portugal! Ach, wären allesamt zur Frist Dort, wo der Pfeffer gewachsen ist, Und dürften nicht zurücke denken! Wollt' ihnen gern das Weggeld schenken.«

Nichtsdestoweniger haben im allgemeinen die Beginenanstalten unendlich viel Gutes gestiftet. Viele jener ehemaligen Buhlerinnen gaben sich mit vollem Herzen der Busse hin, wurden zu aufopferungsvollen Krankenschwestern und Pflegerinnen, die sich in zahlreichen Epidemien des Mittelalters gleich Heldinnen hervorthaten. Gar manchem jener ernsten und sittlich gefestigten Weiber winkte noch ein spätes Glück, da sie in dem dem Tode entrissenen Kranken einen Ehemann fanden, dem sie Treue bis zum Grabe wahrten. Es dürfte daher nicht ganz ungerechtfertigt gewesen sein, was der Vater in dem Nürnberger Gedichte, »Wie ain junger gsell weyben sol«, zu seinem Sohne bemerkt:

»Ich siehs und hör ess offt sagen, Das sy sindt geraten gar wol, Die jung waren püberei vol, Verlyssen den pübschen orden Und sind frumm eefrauen worden.«

Die Herren Pfaffen scheinen sich auch dann und wann ihre Liebsten aus abgedankten Dirnen rekrutiert zu haben, wie eines der polemischen Fastnachtsspiele Nicolaus Mannels durch folgenden Monolog der Pfaffenmagd Lucia Schnabeli beweist. Erst führt sie bewegliche Klage über den Bischof, dem sie jährlich vier gute rheinische Gulden als Duldegeld niederlegen muss, das noch erhöht wird, wenn sie ein Kind bekommen sollte. Dann fährt sie fort:

»Vor bin ich lang im frowenhus gesin Zu Strassburg da niden an dem Ryn, Doch gwan min hurenwirt nit so vil An uns allen, das ich glauben wil, Als ich dem bischoff hab müssen geben.«[148]

Am Rheine wurden bisweilen gealterte Dirnen, die sich etwas Geld zu erübrigen gewusst hatten, Handelsfrauen, sogenannte Gremplerinnen, d. h. Zwischenhändlerinnen, die von den marktfahrenden Landleuten die Landesprodukte aufkauften, um sie mit Nutzen an die Konsumenten weiterzugeben. Murner gerät über diese »mit dem Judenspiess rennenden«, also Wucher treibenden Weiber, in helle Wut, die sich in den Worten äussert:

»Keine alte Hure ist am Rhein, Die Grempen nicht wollte sein. Wenn ein paar Eier man nur bringt Zum Markt, die alte Brecken (Hündin) springt Dorthin, (statt gleich den armen Leuten Den Unterhalt sich zu erstreiten Durch Arbeit) und ersteht die Eier, Verkauft sie noch einmal so teuer Und bringt so der Gemeinde Schaden ....«

Als gerechte Strafe für die von ihnen verursachte Verteuerung der Lebensmittel empfiehlt er, die Gremplerinnen mit Steinen um den Hals in den Rhein zu versenken.[149]

Im 16. Jahrhundert trat erst schüchtern und vereinzelt, dann allgemein ein Wechsel der Ansichten in Bezug auf die konzessionierten Lasterhöhlen ein. Man begann nach und nach die absolute Notwendigkeit der Bordelle in sittlicher und gesundheitlicher Beziehung in Zweifel zu ziehen, den bisher niemals angefochtenen moralischen Nutzen zu prüfen, und das Resultat dieser Erwägungen war schliesslich ein wenig befriedigendes. Dazu sanken die Erträgnisse der Freudenhäuser immer tiefer, so dass die Ruffiane kaum mehr ihr Leben fristen, geschweige denn die gewohnten Abgaben leisten konnten; ferner erschollen von allen Kanzeln der neuen protestantischen Geistlichkeit ernste Worte, die den Kreuzzug gegen diese Hölle auf Erden, gegen diesen Sündenpfuhl predigten, der jeden rettungslos den Klauen des Gottseibeiuns überlieferte, der seine verfluchte Schwelle um des Lasters willen überschritt. Alles dieses hat den Bordellen argen Schaden zugefügt, doch ihre endgültige Vernichtung bedurfte kräftigerer Ursachen, um die dem Volke gewohnte und oft nahezu unentbehrliche Institution für Jahrhunderte aus der Welt zu schaffen.[150]

Erst die gleich vom Anbeginn mit rasender Wut auftretende Lustseuche, die Franzosen- oder St. Jobs-Krankheit benannte Syphilis machte die Verbreitungsstätten dieser Pest, der Ärzte und Laien gleich ratlos gegenüber standen, dem Erdboden gleich. Namenloses Entsetzen erfüllte alle Gemüter ob dieser neuen, bisher unbekannten Seuche, die kein Alter, kein Geschlecht, keinen Stand verschonte, in allen Kreisen ihre Opfer suchte, bei den Patriziern der Städte, dem Adel, den Kirchen- und Kloster-Geistlichen, wie in den unteren Volksklassen. »Einer steckte den anderen an; aus Stadt und Dorf verstossen, irrten ganze Scharen von Männern und Weibern aus geistlichem und weltlichem Stande umher, bedeckt mit Eitern und Geschwüren, vom Kopf bis zum Fusse, winselnd und rettungslos. Vergebens waren zunächst alle bekannten Arzneimittel; ein langsamer, schrecklicher Tod erlöste die Leidenden.[151] Ärzte und Quacksalber überboten sich in abenteuerlichen Mitteln, die oft noch grässlicher waren, als die Krankheit selbst. Ein Dr. Arnoldus Weickard ordinierte Hundskot »wilder Heckrosen, und vom dörren Schaffapfel jedes gleich viel, wilder Rosenblätter und Silberglätt, jedes auch gleich viel, und mach drauss ein Pulver. Erst wasche das Geschwär mit des Patienten eignem Urin oder Wegbreitwasser, hernach streue das Pulver drein«.[152] Derartige Kuren im Dunkeln tappender Mediziner verschlimmerten natürlich nur den Zustand der Kranken, die man mitleidlos von sich stiess, in Erdhöhlen und Feldhütten verwies, bis man in leerstehenden Spitteln und Bordellen Plätze fand, in denen die Unglückseligen wenigstens gegen die Unbilden der Witterung geschützt, ihr elendes Leben fristen und sterben konnten. Ängstlich wich man den Syphilitischen aus, ebenso wie vordem den Aussätzigen, galt doch schon ihr Atem als Gift, eine Berührung ihrer Hand für tödlich.

»Wer einen Fuss im Frauenhaus hat, hat den anderen im Spital.« Die Frauenhäuser hatten viel zur Verbreitung der Syphilis beigetragen, und als man sich dessen bewusst wurde, mied man jeden Verkehr mit den Dirnen. Unter diesen Umständen verminderte sich der Bordellbesuch mit dem Umsichgreifen der Lustseuche immer mehr, bis er endlich derart gesunken war, dass die Obrigkeiten die Aufhebung der Frauenhäuser veranlassten, nicht selten erst, nachdem die Ruffiane davongegangen und die Dirnen selbst krank geworden oder in alle Winde zerstreut waren.

Die Prostitution selbst erlitt durch den Wegfall der Bordelle nur geringe Einbusse. Das Verschwinden ihrer Kasernen tilgte das Schandmal nicht von der Stirne der Dirnen; sie mussten in dieser Zeit, die sie verachtete und gleichzeitig fürchtete, bleiben, was sie vordem waren, wenn auch der Selbsterhaltungstrieb sie zwang, ihr Gewerbe mehr zu verschleiern. So wurde aus vielen der Frauenhäuslerinnen jene »Sunneweigerinnen«, fahrende Weiber, die unter der Marke, bekehrte Dirnen zu sein, um Sancta Maria Magdalenas willen bettelnd durch die Lande zogen und, wenn sich Gelegenheit bot, gerne wieder in ihr früheres Metier verfielen. Diese nun vagierenden Bordellmädchen vermehrten die Zahl der landstreichenden Dirnen, sie waren aber keineswegs die Urheberinnen der reisenden Prostitution. Früh hatten die nach Rom ziehenden Pilgerinnen und Wallfahrerinnen, der Verführung auf der langen Reise nachgebend und der Not erliegend, in den Städten des fränkischen Reiches und der Lombardei sich zu Priesterinnen der Venus vulgivaga gewandelt (Bonifazius epistolae 73). Sie bevölkerten entweder fern von ihrer Heimat die Bordelle, oder fuhren, das neue Gewerbe ausübend, erst ihrem Ziele zu und dann weiter vagierend durch die Welt.

Das »varende vip« zog während des ganzen Mittelalters den Hoflagern, den Krönungen, Reichstagen, Turnieren, Kirchtagen, Jahrmärkten, Konzilien, überhaupt allen Versammlungen der mittelalterlichen Gesellschaft zu, die ihnen durch das Zusammenströmen verschiedenartiger, den Fesseln der heimatlichen Beobachtung entrückter Elemente, Verdienst zu bieten schienen. An dem zweimal im Jahre stattfindenden Jahrmarkt zu Zurzach im Kanton Aargau beteiligten sich oft über 100 solcher Auswürflinge an dem berüchtigten »huorendanz«, der ungezählte Zuschauer aus allen schweizer Gauen anlockte. Durch ihre Zahl und die Frechheit in Ausübung ihres Berufes wurden sie oftmals zur Landplage. So wurde einmal in Basel die Klage laut: »Junge Töchter und alte Frauen machten auf der Strassen Königinnen; da kann schier ein biederb Mann nit durch die Gassen kommen, so fallen sie ihn an und wollen Geld von ihm gehegt han.« Bekamen sie dies nicht, so pfändeten sie ihn und nahmen Hut und Gugel ab. Aber ganze Heere der Ausüberinnen gewerbsmässiger Liebe stellten sich dort ein, wo geistliche und weltliche Würdenträger zu gemeinsamer monate-, selbst jahrelang währender Beratung zusammen getreten waren. Auf dem Konstanzer Konzile von 1315 waren schon »heimlich frouwen und courtisaninen gar vil«, von denen Oswald von Wolkenstein singt:

»Wer seines Leids ergötzt will sein, Und ungenetzt beschworen fein, Der zieh' gen Kostnitz an den Rhein, Ob ihm die Reis' wohl füge. Darinnen wohnt manch' Fräulein zart, Die können spielen um den Bart ....«

Dem Reichstage von Frankfurt a. M. wohnten 1394 an 800 Fahrende bei; hingegen überbot an dem von 1414 bis 1418 in Konstanz tagenden Konzil ihre Menge alles bisher Dagewesene. Ihre Zahl schwankt bei den verschiedenen Autoren zwischen 450 und 1500. Der Generalquartiermeister des Herzogs Rudolf von Sachsen, Eberhard Dacher, sollte auf Befehl seines in Konstanz anwesenden Herrn die dort befindlichen Kurtisanen zählen. »Also ritten wir von einem Freudenhaus zu dem andern und wir fanden in dem einen Hause dreissig, in einem weniger, dann wieder mehr und so ergaben sich, ohne die zu zählen, die sich in den Badestuben oder Ställen aufhielten, bei siebenhundert gemeiner Frawen.« Nun wollte der Herzog auch noch die Anzahl der geheimen Dirnen wissen, aber Dacher bat flehentlich, von dieser Volkszählung enthoben zu werden, da er es »nicht metig zu tun; ich wurde villeicht um die Sach ertötet«. So stand denn der Herr von seinem Vorhaben ab. Von einer dieser Dirnen, einer Wiener Hübschlerin, meldet von der Haardt, dass sie mit einem erbuhlten Vermögen von 800 Goldgulden aus Konstanz gezogen sei. Sie scheint nicht vereinzelt dagestanden zu haben, wie aus dem 1415 gedichteten Volksliede Eberhart Windeckes hervorgeht:

»Nun hat man neue Märe im Lande vernommen Seit das Konzilium gen Konstanz ist kommen Die Dirnen sind gemehlich (Freude bereitend) Und sind auch worden wacker und reich.«

Freilich gelang es nur den allerwenigsten, wacker und reich zu werden. Die Mehrzahl konnte sich niemals von der Anfangsstufe in die Höhe arbeiten; meist sanken sie, namentlich bei zunehmendem Alter, bis zur landstreichenden Bettlerin, die den Busch oder den Wegrand zum Liebesgemach erkor und auch dort das besudelte, verfehlte Leben endete.

Diese Fahrenden rekrutierten sich in der Hauptsache aus entlaufenen Bauernmädchen und den Frauen und Töchtern der vagabundierenden Bettler und Gaukler. Die Anrüchigkeit und Unehrlichkeit des vormaligen Artistenstandes zwang die armen, schon durch ihre Geburt gebrandmarkten Geschöpfe zur feilen Liebe. Wo sie erschienen, standen sie ausserhalb der Gesellschaft, dem Henker und Totengräber gleich; ihre Berührung befleckte, ihr Eintritt in ein Haus galt als unheilbringend und die Ehrlichen jagten sie erbarmungslos mit Schimpf und Schande von ihrer Schwelle. Sogar der Scherge fühlte sich zu gut, über sie zu wachen, man gab ihnen ein eigenes Oberhaupt, den Pfeifer- oder den »Bubenkönig«, dem die Beaufsichtigung aller Vaganten und fahrenden Frauen oblag, und der noch 1512 in Köln seines Amtes waltete.[153]

An der Kirchhofsmauer oder auf dem Anger, wo die armen Sünder ohne Sang und Klang eingescharrt wurden, war auch ihre letzte, gar oft nur widerwillig gewährte Ruhestätte. Kein Hügel wölbte sich über das Grab der bis über das Leben hinaus verachteten Heimatlosen. Ohne Obdach zu besitzen, irrten sie ruhelos umher, heute im Überfluss schwelgend, morgen den Hunden der Herrenhöfe das Futter entreissend; stehlend, wo sich Gelegenheit bot, auch vor einem Gewaltsakte nicht zurückbebend, wenn er nur Beute versprach, ohne Rechtsbewusstsein, ohne Ahnung von Menschenwürde, vertiert wuchsen sie auf, als Landplage gehasst und verfolgt.

Solch unglückseligen Weibern konnte die Hingabe um Lohn nichts weiter sein als ein Verdienst, ein leichter, willkommener sogar, der ihnen keinerlei Bedenken einflösste. Woher sollten sie von Moral wissen, sie, denen Scham etwas Unbegreifliches war, deren Lumpen kaum die Blössen bedeckten. Im »Liber Vagalorum« findet sich eine Gruppe von drei Fahrenden, einem Mann und zwei jungen Frauen, die mit Reisigbündeln beladen auf der Landstrasse dahin ziehen. Den Weibern hängen die Fetzen vom Leibe, sie enthüllen mehr als sie verdecken, wohl absichtlich, einerseits, um mildherzige Frauen zur Verabreichung abgelegter Kleidungsstücke zu bewegen, andererseits, um durch die zur Schau getragenen Reize Männer zu locken.

Auf einer etwas höheren Stufe als bettelnde Landstörzerinnen standen die fahrenden Gauklerinnen, die sich aber erst vor einer kurzen Spanne Zeit der auf ihnen die ganze Vorzeit hindurch lastenden allgemeinen Missachtung entringen konnten. Noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts hiess es von ihnen: »Taschen-Spielerin Heissen diejenigen im Land herum vagirenden und auf die Jahr-Märkte reisenden liederlichen Weibes-Bilder, so dergleichen wunderliche Profession treiben und den Zuschauer allerhand Blendwerck durch ihre Kunst und Geschwindigkeit so wohl mit der Karten als auch andern darzu verfertigten künstlichen Instrumenten vormachen.«[154] Nach derselben Quelle ist die »Seil-Täntzerin eine leichtsinnige Weibes-Person, so in dem Lande herum ziehet und ihre Kunst auf dem Straffen oder Schweng-Seil zu tantzen, öffentlich um Geld sehen lässt«.

Diese Künstlerinnen, denen auch Abraham a St. Clara vieles am Zeuge zu flicken hat, waren selten besser als ihr Ruf. Als sich Grimmelshausens »seltzamer Springinsfeld« ärgert, dass seine Neuvermählte »ihre Jungfrauschafft nicht zu ihm bracht, sagte sie: Bist du dann so ein elender Narr, dass du bey einer Leyrerin – ein Mädchen, das mit einer Leier umherzog – zu finden vermeint hast, dass noch wol andere Kerl, als du einer bist, bey ihren ehrlich geachten Bräuten nicht finden? Wann du in solchen Gedanken gewesen bist, so müsste ich mich deiner Einfalt und Thorheit zu kranck lachen ...«

Wie den Krönungen und Konzilien, eilten die Fahrenden in grossen Massen den Heeren zu. Schon die Kreuzfahrer zogen in Begleitung von Scharen leichtfertiger Weiber nach dem orientalischen Kriegsschauplatz. Einzelne sittenstrenge Feldherrn, wie Kaiser Friedrich Barbarossa (1154) liessen zwar die Dirnen aus den Lagern jagen, richteten damit aber für die Dauer wenig aus. Ludwig der Heilige musste zu seinem Schmerze sehen, dass sich innerhalb der Lager, nahe dem königlichen Zelt, unter dem Protektorate von Hofleuten stehende Bordelle erhoben.

Als die Heere grösser und durch die unausgesetzte Verwendung beinahe schon zu stehenden wurden, wuchs der Tross der Soldatenmenscher mit ihnen. Welche Mengen von Dirnen bei den Heeren, zu deren Bestand sie mit der Zeit gezählt wurden, anzutreffen waren, geht aus einer Angabe Wilmolt von Schaumburgs hervor, dass bei der Belagerung von Neuss Karl der Kühne: »liess den profosen die gemainen weiber, der ob dem viertausend un hör waren, zu der Arbeit berufen und versahn. Denselben weiben wart durch den herzogen ain Fendlein (Fahne) geben, daran was ein Frau gemalt, und wan si zu oder von der arbait giengen, wart in mit dem Fendlein, auch trummen und pfeifen vorgegangen«. Der deutsche Condottiere Werner von Urslingen hatte 1342 bei einem Bestand von 3500 Mann 1000 feile Dirnen, Buben und Schelme (meretrices, ragazzii et rubaldi satis) aufzuweisen.[155]

Um dieses Heer im Heere im Schach zu halten, gab man ihnen einen mit weitgehenden Vollmachten ausgerüsteten Vorgesetzten, den Hurenweibel, dem sie sowie das Gelichter der Trossbuben und alle sonstigen Drohnen unbedingt zu gehorchen hatten.

»Ampt und Bevelch des Hurenweybels« betitelt sich der Abschnitt über die Obliegenheiten dieses meist im Hauptmannsrange stehenden Offiziers und seines Leutnants und Fähnrichs. Dieser »Bevelch« schreibt dem Waibel vor, darauf zu sehen, dass die »gemeinen Weiber« getreulich ihre Herren abwarten, auf dem Marsche das Gepäck tragen, im Lager kochen, waschen, die Kloaken reinigen, Kranke pflegen, »sonnst wo man zu feldt liegt, mit Behendigkeit lauffen, rennen, einschenken, Fütterung, essende und trinkende Speis zu holen, neben anderer Nothdurft, sich bescheidentlich zu halten.« Ihm ist das Recht zugestanden, Vergehen, der »Huren und Buben« durch »mechtig übel« Schläge zu ahnden, sie überdies mit möglichster Strenge zu halten, da sonst »würden faule Schwengel und Huren gar zu viel«. Also durch Abschreckungstheorie suchte man den Zuzug neuer Individuen hintanzuhalten. Überdies sollte der Tross zu allen militärischen Nebenarbeiten herangezogen werden. Seine Angehörigen sollten Wege ausbessern, Gräben aufwerfen oder füllen, Holz zu Schanzkörben und Verhauen herbeischleppen, Hand anlegen, wenn die Bagagewagen oder die Geschütze im Wegmorast stecken blieben, und dieses alles ohne Widerrede »bei ernstlicher straff, so ihnen aufferlegt wird.« Sie sollten auch nicht »umsonst einkauffen« d. h. stehlen, bei Todesstrafe. Man sieht, das Los einer Soldatendirne war kein rosiges und trotzdem sangen sie:

»Ob wir schon übel werden geschlagen, So thun wirs mit ein Landsknecht wagen.«

Das zweifarbige Tuch und die flatternden Fahnen waren Lichter, die sie in hellen Haufen anzogen, die sie umflatterten, bis sie versengt zu Grunde gingen. Herzog Alba, der spanische Würger, führte ein Gefolge von vierhundert Lustweibern zu Pferd und über achthundert zu Fuss mit seinem Söldnerheere nach den Niederlanden. Sie waren in Kompagnien geteilt und in Reih und Glied geordnet. Jeder war je nach Schönheit und Herkunft ein Liebhaber gegeben, dem sie bei Strafe anzugehören und treu zu sein hatte. Im dreissigjährigen Kriege verlor die Stellung des Hurenweibels an Ansehen, er sank zum gemeinen Soldaten herab, dem das Heer ebenso wenig Achtung zollte, wie der ihm unterstellte Tross. Mit der Einrichtung der stehenden Heere verschwand das Weibergefolge auf dem europäischen Festlande, und mit ihm auch der Weibel.

Das völkermordende dreissigjährige Würgen, das Deutschland auf Jahrhunderte zu Grunde gerichtet, seine vormals blühenden Gegenden in menschenleere Wüsteneien verwandelt, bot dem fahrenden Dirnentum den günstigsten Nährboden. Ihre Zahl wuchs ins Unmessbare, denn jede eroberte Stadt, jedes eingeäscherte Dorf vermehrte das Heer der Soldatenweiber. Gezwungen oder freiwillig folgten die ihrer Heimat, ihrer natürlichen Beschützer beraubten Mädchen und Frauen ihren Vergewaltigern, bei denen sie wenigstens nicht verhungerten, bis sie am Wege starben, oder unter den Fäusten ihrer entmenschten Liebhaber verröchelten. Was galt in diesen Unglücksjahren ein Menschenleben und gar das Leben einer Dirne, jenes Geschmeisses, das zu zertreten der Laune seines Besitzers frei stand.

Das Zeitalter des grossen Krieges entfesselte in bis dahin ungeahnter Wildheit das Tier im Menschen. Alle Greuel, die ein krankhaft-überspanntes Gehirn auszuhecken vermag, überbot die zügellose Soldateska, jener Auswurf der Menschheit, der unter dem Schutz der Fahnen und entmenschter Führer die Bestien des Urwaldes an Blutdurst und Grausamkeit übertraf. Jedes Weib ohne Rücksicht auf Alter war verloren an Leib und Seele, das diesen Scheusalen in die Hände fiel. Grausamkeit und Wollust, diese beiden Stiefschwestern der Liebe, steigerten sich bei diesem vertierten Gesindel zu einer unerhörten Intensivität. Moscheroschs »Philanders von Sittewald wunderliche und wahrhaftige Gesichte« und Christoffel von Grimmelshausens »Simplizianischen Schriften« entrollen grauenvolle Bilder des bluttriefenden Übermutes, die durch die Chroniken jener Zeit nicht nur als wahrheitstreu, sondern oft sogar durch dichterische Retouche gemildert nachgewiesen wurden.

Darum gewinnt das Bild einer Soldatendirne des dreissigjährigen Krieges, das Grimmelshausen gezeichnet, den Wert eines kulturgeschichtlichen Dokumentes, dessen Details uns getreulich das Werden, Leben und den Untergang eines dieser bedauernswerten Geschöpfe vergegenwärtigen. Der Titel der »Ertzbetrügerin und Landstörtzerin Courasche«, gedruckt in Utopia bei Felix Stratiot, nimmt vierundzwanzig Zeilen ein, und achtundzwanzig Kapitel behandeln das Leben dieser Courage von ihrer Kindheit an, bis zu ihrem hohen Alter.[156] Der kurzgefasste Inhalt des Büchleins, soweit es uns interessierende Themen enthält, ist folgender: Jungfer Lebuschka ist von ihren unbekannten Eltern einer Bäuerin in Bragoditz, jetzt Prachatitz, in Böhmen zur Pflege anvertraut. Als sich der Krieg gegen Prachatitz zu ziehen scheint, beredet die Pflegemutter das dreizehnjährige Mädchen, sich als Knabe zu kleiden, um so der Schändung zu entgehen. Aus Jungfrau Lebuschka wird der Knabe Janco, der von den Soldaten mitgeschleppt wird, als »die Männer in der eingenommenen Stadt von den Überwindern gemetzelt, die Weibsbilder genohtzüchtiget und die Stadt selbst geplündert worden«. Der Rittmeister des Trupps, dem Lebuschka in die Hände gefallen, behält sie selbst als Trossbuben, bis bei einer Rauferei ihr Geschlecht erkannt und sie zur Maitresse ihres Herrn wird. Ihre oft bewiesene Unerschrockenheit hat ihr den Namen Courage eingebracht, den sie nicht mehr los wird. Mit ihrem Rittmeister zieht Courage weit in der Welt umher, bis nach Ungarn, wo er vor Neuhäusel (Neussol) eine tödliche Wunde erhält. Auf dem Sterbebette reicht er Courage seine Hand, die nun Frau Rittmeister und gleich darauf Witwe wird. Mit der Beute ihres verstorbenen Gatten reich ausgestattet, kommt Courage nach Wien, wo sie verschiedene einträgliche galante Abenteuer besteht. Die Sehnsucht, Prachatitz wiederzusehen, führt sie über Prag dorthin, doch auf der Reise wird sie von Mansfeldischen Reitern aufgehoben, in eine verlassene Meierei geschleppt, vergewaltigt, aber mit ihrem Eigentum von einem feindlichen Hauptmann aus den Klauen der Mansfelder befreit. Sie weiss den Hauptmann zu ködern, sie zur Gattin zu nehmen, und bleibt ihm aus Berechnung treu, bis er am 22. April 1622 in Wiesloch in Baden fällt. »So ward ich wiederumb in einer kurtzen Zeit zu einer Wittib.«

Courage geniesst ihr Leben, freut sich der teilweise selbst gemachten reichen Beute, die sie mit einem schwarzhaarigen Leutnant, »einem Italianer« teilt, der sie ihres Geldes wegen zur Frau nimmt. Nach der ersten grossen Schlägerei nimmt der junge Ehemann aber Reissaus, und später erfährt Courage, dass der schöne Offizier als Deserteur gehenkt wurde. Mit ihm verduftete leider die ganze Barschaft unserer Heldin, die nun wieder aufs Rauben auszieht, wobei sie manch kostbare Beute an Geld und Juwelen, einmal sogar einen leibhaftigen Major, nach Hause bringt. Durch ihre Aufführung wird aber unsere Courage mehr und mehr verrufen und dadurch sogar beim »Lumpengesindel beym Tross« derart unmöglich, dass sie es vorzieht, wieder einmal für einige Zeit zu verschwinden, und ruhig und ehrbar in einer Stadt sich für einen Fischzug nach einem neuen Ehegatten zu stärken.

Ihr Wohnort erweist sich als ungeeignet für ihre Pläne, darum fasst Courage den Entschluss, noch einmal den Versuch zu wagen, ihre Pflegemutter in Prachatitz zu erreichen. Diesmal gelingt es besser als das erste Mal. Courage erfährt von ihrer Pflegemutter, wie ihr Vater vormals einer der gewaltigsten Herren im Reiche gewesen, der sich jetzt aber, als Rebell vertrieben, bei den Türken aufhält. Ihre Mutter war Kammerjungfer bei des Grafen (Courages Vater) Gattin, ist nun aber längst tot.

Als Courage von Prachatitz nach Prag zurückkehrt, nimmt sie die alte Bäuerin mit sich, die fürder als ihre Mutter gelten soll. Unter der Maske, durch den Krieg aus ihrem Besitztum vertrieben zu sein, suchen sie offiziell ihren Unterhalt durch Nähen und Sticken zu erwerben, was dank der Nebenbeschäftigung Courages gelingt, ohne dass sich ihr etwa 3000 Reichsthaler belaufendes Vermögen verminderte. Ein Hauptmann, dem es weniger um Ehre als um Geld zu thun ist, wirbt um Courage; sie wird seine Frau, muss aber mit ihrem Manne bald nach der Trauung den sicheren Port Prag verlassen und nach Holstein aufbrechen.

Courage fand es diesmal für gut, ihren Mann in Einzelheiten ihres Lebens einzuweihen – natürlich erzählt sie nur, was ihr in den Kram passt –, um unliebsamen Entdeckungen zuvorzukommen, die bei ihrer Berüchtigtheit in allen deutschen Heeren nicht ausbleiben können. Da sie ihrem Manne treu bleibt, prallen auch alle Zuträgereien an diesem ab, und sie leben glücklich, bis ein Kanonenschuss bei der Belagerung des Schlosses Hoya sie neuerdings zur Witwe macht. Das Schloss wird übergeben, und zum Unglück fällt Courage jenem Major in die Hände, den sie früher einmal gefangen genommen hat. Er nimmt die denkbar gemeinste Rache an dem Weibe, das er vor und mit seinen Offizieren prostituiert und endlich den Trossbuben preisgeben will, als ein dänischer Offizier sie frei bittet, um sie auf sein Erbschloss in Dänemark in Sicherheit zu bringen. In Verborgenheit bringt Courage einige Monate auf diesem Schlosse zu, bis die Eltern des Adeligen von ihrem Aufenthalt erfahren und sie, um die geplante Heirat ihres Sohnes mit der Dirne zu hintertreiben, nach Hamburg locken, wo man sie ihrem Schicksale überlässt, so dass sie anfängt: »mit dem Schmalhansen zu conferirn, der mich leichtlich überredete, mein täglich Maulfutter mit meiner nächtlichen Handarbeit zu gewinnen«. Es wird ihr leicht, da Hamburg und seine Grenzgebiete von Truppen überschwemmt sind. Ein junger, strammer Reiter, den sie sich zum Herzensfreund erkoren, gerät ihretwegen in Streit mit seinem Korporal, wird arkebusiert, sie aber wird schimpflich durch den Steckenknecht aus dem Lager gebracht. Zwei Reiter fallen sie an, von denen sie einen tötet, den anderen aber mit Hilfe eines hinzukommenden Soldaten in die Flucht schlägt, worauf sie ihrem Retter zu seinem Regimente folgt. Courage findet die böhmische Theatermutter wieder, die sie bereden will, mit ihr nach Prag zu gehen, um dort in Ruhe zu leben; aber das wilde Blut in der Soldatendirne will durch Abenteuer in Wallung erhalten sein, und so bleibt sie denn beim Heere und gerade bei jenem Regimente, dem ihr gefallener Gatte, der Hauptmann, angehört hatte. Als Marketenderin zieht sie mit dem Heer über die Alpen nach Italien und entschliesst sich endlich, den Soldaten zum Liebhaber zu nehmen, der ihr vordem in ihrem Kampfe mit den Marodeuren beigestanden. Aus der Frau Hauptmännin wird eine Musketiersmaitresse. Springinsfeld, der junge Pseudo-Ehemann, hilft seiner Geliebten bei der Marketenderei, während sie, die alte Pflegemutter als Kupplerin benützend, ihrem Liebsten Hörner schockweise aufsetzt, viel Geld damit verdient, das sie in sicheren Wechseln nach Prag sendet. Wenn die Geldquelle zu versiegen droht, weiss sie sich mit Springinsfelds Hilfe durch Diebstähle schadlos zu halten, bei denen ihr Buhle recht geschickt als Werkzeug benutzt wird. Inzwischen ist Courage des Genossen überdrüssig geworden und sucht eine Gelegenheit, sich seiner zu entledigen. Eines Nachts, als sie neben ihm schläft, packt sie der Springinsfeld in schlafwachem Zustand, wirft sie über die Achsel und eilt mit ihr dem Wachtfeuer bei des Obersten Zelt zu. Unterwegs erwacht Courage, ihr Geschrei weckt das Lager, dessen Insassen von allen Seiten herbeieilen, sich den lächerlichen Vorfall, »die Gugelfuhr«, die nackte Courage auf der Schulter ihres halbnackten Galans, zu besehen. Die Gelegenheit, den Liebhaber los zu werden, ist endlich gefunden, denn selbst der Profoss befiehlt die Trennung von einem Menschen, der im Schlafe zu einem Morde fähig scheint, und mit einem Pferde, Geld und dem spiritus familiaris, einem Galgenmännlein, das seinem Besitzer alle Wünsche erfüllt, aber dessen Seele dem Teufel zuführt, beschenkt, zieht Springinsfeld seiner Wege. Auch Courage wird im Regimente bald der Boden zu heiss unter den Füssen, und mit ihrem erbuhlten und ergaunerten Besitztum überreich ausgestattet, wählt sie erst Passau, dann Prag zum ständigen Aufenthalt, um dort das Ende des Krieges abzuwarten. Obgleich älter geworden, gelingt es Courage doch noch einmal, einen Hauptmann zum Gatten zu kapern, sie verliert aber den Mann, »der noch kaum bey mir erwarmet« wieder und begiebt sich nun in das Vaterland ihres ersten Hauptmanns-Gatten, wo es ihr so gut gefällt, dass sie sich sesshaft macht und all ihr Geld in Grundbesitz anlegt. Sie hofft auf den nahe bevorstehenden Frieden, sieht sich aber getäuscht, denn die Rationierungen und Einquartierungen der durchziehenden Soldateska, dazu die Steuern drohen ihr Vermögen aufzuzehren, weshalb sie auf das bei ihrer Qualität sehr naheliegende Auskunftsmittel verfällt, ihr Haus zu einem Bordell für die Soldaten zu machen. Das Geschäft floriert einige Jahre glänzend, doch nötigt sie ein bei ihrem Berufe naheliegendes Leiden, ein Heilbad aufzusuchen, in dem sie den Simplicius Simplicissimus kennen lernt. Wie sie diesen jungen Mann und berühmten Soldaten belügt und betrügt, füllt das 24. Kapitel ihrer Memoiren, die nun ihrem Ende zugehen. Ihr Luderleben veranlasst endlich die Obrigkeit ihres Wohnortes, ihr Haus zu sperren und sie mit ihren Mägden davonzujagen. Sie nimmt noch einmal mit wechselndem Erfolge ihr altes Metier wieder auf, bis sie einer Zigeunertruppe in die Hände gerät. Der Leutnant dieser Vaganten begehrt sie ob ihrer Schlauheit zum Weibe, und mit ihm und ihrer Truppe, die sie zur Königin erkiest, durchzieht sie fortan nach Zigeunerweise die deutschen Länder – ein Schicksal, das vielen Soldatenweibern beschieden war, die nach dem Frieden bei Räuberbanden blieben, von denen das arme, hinsterbende Deutschland noch lange gebrandschatzt wurde.

Notes in this chapter

Note 1 · G. v. Below, Das ältere deutsche Städtewesen und Bürgertum, S. 32, 33.Note 2 · J. Wessely, Deutschlands Lehrjahre, I. 217.Note 3 · Hagen, Gesammtabenteuer, I. 193 ff.; Scherr, Frauenwelt, I. 247 ff.Note 4 · H. Deichsler, Städtechroniken, XI. 657.Note 5 · Grimm, Rechtsalterthümer, 694.Note 6 · Schwebel, S. 242 ff.Note 7 · Die Else sprach (zu ihrem Manne) darauf voll Wut: »Dass dich das Fieber rütteln thut! Wenn du mir nicht willst Zierden kaufen, So kann iNote 8 · Kloster, I. 406.Note 9 · Murner, Narrenbeschw., 60.Note 10 · J. Brucker, Strassburger Zunft- und Polizeiverordnungen, S. 456.Note 11 · Schwebel, Gesch. v. Berlin, S 242 ff.; siehe auch Murner, Narrenbeschwörung XLI.Note 12 · Brucker a. a. O. S. 456.Note 13 · B. v. R. bei Schultz, Höf. Leben, 598.Note 14 · Altdeutsche Wälder, II. S. 55.Note 15 · Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, S. 292.Note 16 · Der gewaltigste deutsche Volksredner des frühen Mittelalters, Bruder Berthold von Regensburg († 1272), kennt schon Stadtdirnen. »Und diu gemNote 17 · Hormayrs histor. Taschenbuch v. J. 1836 S. 320.Note 18 · Ein ziemlich eingehendes Register aller mittelalterlichen Bezeichnungen für Dirnen gibt Weinhold a. a. O. II. Bd. S. 19.Note 19 · Scheible, Das Kloster, VI. Die Frauenhäuser und die fahrenden Frauen.Note 20 · v. Maurer, Gesch. der Städteverfassung in Deutschland, III. 109.Note 21 · J. E. Schlager, Wiener Skizzen des Mittelalters, N. F. III. S. 375.Note 22 · Schwebel, Gesch. v. Berlin, I. 271 ff.; Streckfuss, 500 Jahre Berliner Geschichte, S. 25.Note 23 · Wilh. Rudeck, Geschichte der öffentlichen Sittlichkeit in Deutschland, S. 28.Note 24 · Grimm, Weistümer, I. 533.Note 25 · Becker, Geschichte der Stadt Lübeck, I. 281.Note 26 · Schultz, D. L., S. 4.Note 27 · Schultz, D. L., S. 179.Note 28 · Schultz a. a. O. S. 269 ff.Note 29 · Rudeck a. a. O. S. 33.Note 30 · Schultz, D. L., S. 77.Note 31 · Wessely a. a. O. I. 226.Note 32 · Eros, Stuttgart 1849, II. 556.Note 33 · Bruno Köhler, Allgemeine Trachtenkunde, III. S. 12.Note 34 · Streckfuss a. a. O. S. 83.Note 35 · Schultz, Höfisches Leben zur Zeit der Minnesinger, S. 241.Note 36 · Bernh. Hesslein, Hamburgs berühmte und berüchtigte Häuser, S. 137.Note 37 · Thomas Murner, Geuchmatt, Kloster, VIII. 937.Note 38 · Citiert bei Rudeck a. a. O. S. 30.Note 39 · Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, I. 418.Note 40 · Rudeck, nach Hüllmann, Städtewesen des Mittelalters, IV. 266.Note 41 · Kriegk a. a. O. S. 322.Note 42 · Holthaus, Gloss. 484, cit. bei Schultz, D. L.Note 43 · Eine übelberufene Strassburger Gasse.Note 44 · Küssen die Füsse der Heiligenbilder.Note 45 · Scherr, Frauenleben, II. 16.Note 46 · Narrenbeschw. LXVII. 38 ff.Note 47 · Erwähnt zu werden verdient, dass in Ulm, in dem 1537 die Frauenhäuser aufgehoben worden waren, 1551 die Zünfte ihre Wiedereinführung beantraNote 48 · Dirchs, Die ältesten Schriftsteller über die Lustseuche in Deutschland, S. 346.Note 49 · K. F. Paullinis heilsame Dreckapotheke, Frankfurt a. M. 1714, 3. Kap. Von der Hurenseuche.Note 50 · Dr. Otto Beneke, Von unehrlichen Leuten, S. 29.Note 51 · Frauenzimmer-Lexicon von Amaranthes, Leipzig 1715.Note 52 · Otto Elster, Bilder aus der Kulturgesch. des deutschen Heeres, S. 52.Note 53 · Kürschners Deutsche Nationallitteratur, Band 35.
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