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Das Bildnis bei den altdeutschen Meistern bis auf Dürer

Note 87 — Dritter Teil.

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Von den mittelaltrigen Bartformen gilt im allgemeinen das folgende: Der Schnurbart kommt nur in den ältesten Zeiten vor (Karl der Grosse, Rudolf I., Johann Parricida). Nebenher geht der Vollbart bis etwa auf Rudolf I., dann, bis zu Karl IV., etwa bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, trug man sich unbärtig. In der Periode der Luxemburger bis zum Tode Sigismunds (1437) werden die Bärte wieder modern. Von Kaiser Friedrich III. bis auf Karl V., also in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, rasierte man sich. Dass aber auch in dieser im allgemeinen bartlosen Zeit dennoch einzelne Gecken sich durch die absonderlichsten Bartformen hervorthaten, ersieht man u. a. aus einer Predigt Geilers von Kaisersberg, die Schultz S. 341 zitiert. Auf die von einzelnen Orden erlassenen Vorschriften über Wachsenlassen oder Scheren des Barthaares hatte die Mode natürlich keinen Einfluss.

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