Anhang.
Reading edition
Reden die in Frankfurt nicht gehalten wurden.
Zuerst gedruckt im August 1848.
I. Über die Verhältnisse Deutschlands zu fremden Mächten.
Man kann über die Verhältnisse Deutschlands zum Auslande nicht gründlich sprechen und urtheilen, bevor man einige der wichtigsten inneren Zustände scharf ins Auge gefaßt hat. Dahin gehört zuvörderst die Kriegsmacht, worüber wir vor wenigen Tagen ernste Untersuchungen angestellt und wichtige Beschlüsse gefaßt haben. Jene ergeben, daß, neben manchen Mängeln und Vernachlässigungen, einzelne Staaten (vor allen Preußen) bereits mehr geleistet haben, als selbst nach dem neuen Beschlusse, ihnen obliegt; und wir dürfen voraussetzen, daß die zeither Zurückbleibenden es für eine Ehrensache halten werden, rasch in die erste Reihe vorzurücken. Sind wir denn aber mit dieser neuen verstärkten Kriegsmacht wirklich bei einem rechten, letzten Ziele angelangt? — Ich zweifle. — Sachverständige haben uns gesagt: bei gleicher Tapferkeit und gleicher Kriegsübung, entscheidet die Mehrzahl. Um deswillen erhöhen wir die Zahl unserer Kriegsmannschaft, ich setze von 300 auf 500 Mann. Dies hören die Franzosen und Russen, stellen ähnliche Betrachtungen an und erhöhen nunmehr auch ihre Zahl von 500 auf 600 Mann. Rasch folgen wir dem neuen Beispiele, fürchten von Neuem doppelt die Gefahr der Überzahl, und so entsteht wechselseitiges Überbieten ohne Ende, und ohne Ziel und Sieg. — Wahrlich, wenn die Völker Europas diesen Weg immer weiter verfolgen, so erscheinen die Besorgnisse, welche der Abgeordnete für Leipzig darlegte, viel zu gering; denn es werden alsdann alle Richtungen menschlicher Thätigkeit einer einzigen völlig untergeordnet, alle Kräfte einem einseitigen Zwecke geopfert, und die gebildeten Völker lösen sich auf in Kriegsscharen wie zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges, oder in Horden saporoger Kosaken. Darum wird es eine Aufgabe des gerüsteten Deutschlands sein, seine fast unverwundbaren Nachbarn in Osten und Westen aufzufordern, nicht durch übermäßig zahlreiche Heere den Kriegszustand auch im Frieden zu verewigen.
Zu friedlichen wie zu kriegerischen Zwecken muß aber Deutschland eines Sinnes sein; es müssen die bitteren unbegründeten Angriffe ein Ende nehmen, welche nur zu oft (insbesondere gegen Preußen) ausgesprochen werden. Denn wenn auch die preußischen Abgeordneten, in der Überzeugung von der Heilsamkeit eines einigen Deutschlands, nie über die Gränzen der Nothwehr hinausgehen, und schon des Anstandes halber nicht in ähnlicher Weise mit Anklagen hervortreten: so findet sich doch das preußische Volk dadurch aufs Äußerste verletzt, und jene Ankläger vergessen daß sie selbst dadurch die, übermäßig gescholtenen, Sonderinteressen hervorrufen.
Das große Räthsel: wie diese Sonderinteressen mit den Reichsinteressen zu versöhnen sind, ist in der Paulskirche noch nicht gelöset worden. Sehr natürlich hat man jedoch in der neuesten Zeit die übelen Folgen der deutschen Zerstückelung und Auflösung vorzugsweise hervorgehoben, und auf Einheit des Reiches hingearbeitet. Doch ist diese Betrachtung und Bemühung keine neue. Große Kaiser, wie Friedrich I, Karl V, Ferdinand II, haben in verschiedener Weise auf Stärkung der Reichsgewalt hingearbeitet, ihr Ziel aber nicht erreicht. Auch diesmal wird das Ziel verfehlt werden, wenn man irrig die französische Centralisation den Deutschen als nachahmungswürdig vorstellt. Gewiß ist der aufs Höchste lobgepriesene, und doch noch immer unklare Begriff der Volkssouverainetät da noch nicht verwirklicht, wo eine Hauptstadt allmächtig das Land beherrscht. Neben allen Mängeln in Deutschland, welch geistiges, reiches Leben, welche Schätze der Wissenschaft und Kunst in seinen einzelnen Landestheilen und Städten! Welche Armuth in Frankreich, außerhalb Paris!
Die Reichsversammlung hat in Frankfurt erklärt: jeder einzelne deutsche Staat müsse sich ihren Beschlüssen unterwerfen. In solcher Allgemeinheit ausgesprochen, ruft er Widersprüche und Sonderinteressen hervor, statt sie mit Recht zu ermäßigen. Reichsrechte und Staatenrechte sind gleich heilig, gleich unantastbar; es kommt nur darauf an, ihre gegenseitigen Gränzen mit Weisheit und Mäßigung festzusetzen. Dies ist bis jetzo noch nicht geschehen, aber gewiß die Hauptaufgabe des neu zu bildenden deutschen Staatsrechtes. Nordamerika hat dieselbe vollständig zur allgemeinen Zufriedenheit gelöset, und dort ist für Deutschland mehr zu lernen, als in Paris.
Erst wenn die hier angedeuteten großen Zwecke erreicht sind, stehen wir vollgewichtig den übrigen Staaten gegenüber. Man fragt ob, man klagt daß Rußland sich gerüstet habe. Wie kann sich ein Unbefangener darüber wundern! Wenn wir uns gegen Frankreich so benommen, so gesprochen, so gedroht hätten, wie gegen Rußland; jenes hätte bei seiner großen Reizbarkeit wahrscheinlich schon den Krieg erklärt. Rußland findet einen Krieg an seinen westlichen Gränzen seinen Interessen nicht angemessen; es würde ihn beginnen, wenn der Wahnsinn gewisser Fanatiker einen Bürgerkrieg in Preußen hervorriefe. Die, unverantwortlich vernachlässigte, große Gefahr von Rußland her liegt an der unteren Donau und in seinem, während des Friedens ununterbrochen verfolgten Kriegssysteme wider die Entwickelung der fleißigen Landschaften an der Ostsee.
Man hat hier gesagt: Frankreich habe uns die Freiheit geschenkt. Ich will hier nicht erwähnen, wie theuer Deutschland ihm die Tyrannei bezahlt hat, sondern nur bemerken: daß man einem Volke so wenig die Freiheit schenken kann, als einem Manne die Tapferkeit, oder einer Frau die Keuschheit. Unläugbar führt ein Krieg (und gewiß alsdann ein langer Krieg) mit Frankreich zum Untergang aller Bildung und geistigen Thätigkeit. Für Erhaltung des Friedens müssen deshalb alle ächten Deutschen und Franzosen mit allen Kräften wirken; und wenn ein edler Mann, Herr v. Circourt, der Abgesandte der französischen Republik in Berlin, erklärte: er wolle gern für diesen erhabenen Zweck sein Leben opfern, so werden wir nicht hinter ihm zurückbleiben. Gewiß gewinnt diese Ansicht auch in Frankreich kürzlich mehr Anhänger: allein Wünsche, Hoffnungen, Versprechungen, begeisterte Weissagungen, sind noch keine genügenden Bürgschaften, sie machen Besonnenheit, Vorsicht und Staatsklugheit nicht überflüssig. Wenn die ruhigeren Deutschen über den Begriff der Volkssouverainetät so in Bewegung gerathen sind, wird schwerlich der Begriff französischen Ruhmes unter dem beweglichen tapferen Volke alle wirksame Kraft verloren haben; und ebensowenig geben Ansichten der augenblicklich herrschenden Personen hinreichende Bürgschaft für eine lange Zukunft. Auch kann man nicht so schnell vergessen, wie Heinrich II für seinen angeblichen Schutz deutscher Freiheit, Metz, Toul und Verdun behielt; der gemüthliche Heinrich IV bei seinem Friedensplane doch Deutschland zerstückeln wollte, und Richelieu und Mazarin den Dreißigjährigen Krieg förderten. Ludwig XIV erinnert an die Pfalz, die Reunionskammern und Straßburg; Ludwig XV redete von polnischer Freiheit, und nahm dafür Lothringen; darauf, die Revolutionskriege unter constitutioneller Monarchie, Republik, Consulat, Kaiserthum. Die einzige friedliche Regierung war die Louis Philipp’s; und sie ist vielleicht deshalb mit gestürzt worden, weil sie es war. Schutz- und Trutzbündnisse mit einem einzelnen Volke verletzen die übrigen und verwickeln gar leicht in fremde Verhältnisse. So lange Deutschland einig und thätig für materielle und geistige Zwecke (mithin für den Frieden) wirkt, wird es ihm an Verbündeten nicht fehlen. Es ist (wenn es sich nicht selbst verläßt und in sich zerfällt) fähig und berechtigt, in der Zukunft eine viel entschiedenere Rolle zu spielen, als bisher; — ja, im höheren Sinne an die Spitze der welthistorischen Entwickelung zu treten.
II. Die Polenfrage.
Meine Herren! Vor vielen Jahren habe ich eine Schrift über das große Trauerspiel des Unterganges von Polen herausgegeben, wofür ich zur Untersuchung gezogen und empfindlich gestraft ward, weil man behauptete: ich habe ungebührlich für jenes Land Partei genommen. Ich führe dies an, damit man mich nicht parteiisch gegen die Polen nenne, wenn ich heute nicht vergessen kann, nicht vergessen will, und nicht vergessen darf, daß ich ein Deutscher bin.
Ich nenne den Untergang Polens ein großes Trauerspiel, weil alle Theile, in gerechter Nemesis, für ihr Unrecht gebüßt haben und noch büßen. In unseren Tagen ist jedoch von Vielen die Schuld der Polen meist zur Seite gestellt, und insbesondere das Verfahren Friedrich’s II einseitig beurtheilt worden. Während er und die Preußen sieben Jahre lang gegen halb Europa kämpften, zeigten die Polen keine edelen Sympathien; sondern ihr großes Reich war und blieb ohne Anstrengungen, ohne Muth, ohne Einigkeit, eine verknechtete Landschaft Rußlands. Diese Macht bezog daher unzählige Kriegsmittel wider Preußen und Friedrich II mußte bei der Überzahl seiner Feinde dazu schweigen. Später sah er mit seinem gewöhnlichen Scharfsinne, daß nach Beendigung des Türkenkrieges ganz Polen in die Hände der Russen fallen werde, und für sein Reich die allergrößte Gefahr entstehen müsse. Daher verband er, zur Selbsterhaltung und als Nothwehr, ehemals wesentlich deutsche Landschaften mit seinem Reiche.
Diese erste Theilung Polens war nichts Unvorhergesehenes, Unbegreifliches. In den Schriften edler Polen ward sie vorhergesehen, und ihr unausbleibliches Eintreten, über hundert Jahre früher von einem polnischen Könige buchstäblich ausgesprochen.
Polens Verfassung, seine Verwaltung, seine Unduldsamkeit gegen Dissidenten, sein liberum veto, seine Conföderationen, sein Steuerwesen, seine Adelstyrannei, seine Volksknechtschaft waren von der Art, daß ein solches Reich in der geschichtlichen Entwickelung Europas nicht länger bestehen konnte. Das erkannten, das gestanden alle ächten Freunde ihres Vaterlandes. Sie wurden die Urheber der Verfassung vom 3. Mai, welche nicht aus der Ordnung zur Anarchie, sondern aus der Anarchie zur Ordnung führte, jene riesengroßen Mängel kühn bekämpfte oder beseitigte, und unter so vielen neueren unbrauchbaren Verfassungen, das größte Lob verdiente. Sie ward leider durch fremde Gewalt und durch innere Parteiung zertrümmert; und diese zweite Hälfte des Trauerspieles erscheint deshalb noch weit bedauerlicher, als die erste.
Die Zeit erlaubt nicht, in die weitere Geschichte Polens näher einzugehen; doch sei es mir verstattet, einige Irrthümer zu berühren und einige Zweifel auszusprechen.
Man sagt: das hergestellte mächtige Polen wird Deutschland schützen: eine Weissagung, für welche die Beweise nicht blos fehlen, sondern die auch mit den jetzigen Forderungen der noch ohnmächtigen Polen in schroffem Widerspruche steht. Wenn Deutschland sich nicht selbst schützt und schützen kann, ist es den Gefahren ausgesetzt, welchen Polen erlag.
Eine andere Behauptung: im Staats- und Völkerrechte gelte keine Verjährung, ist durchaus irrig, würde zahllose Ansprüche hervorrufen, allen und jeden Besitzstand für immer unsicher machen und zu ewigen Kriegen Veranlassung und Vorwand geben.
Eine dritte Ansicht, welche den Boden der weltlichen Geschichte ganz verläßt, bleibe unerwähnt, da sie alles wahren Zusammenhanges mit der vorliegenden Frage entbehrt.
Von Demokratie und Volkssouverainetät kann endlich in Polen (wo bis jetzo nur ein Stand nach Bildung strebt und herrscht) gar nicht die Rede sein, und die Worte Nationalität und Organisation sind von Preußen nie in dem Sinne ausgesprochen worden, wie man sie auslegt.
Zuerst und vor Allem ist es unser Recht und unsere Pflicht, diejenigen Deutschen zu schützen, welche mit Einwilligung ihres Königs und ihrer Regierung zu Deutschland treten wollen, ja, nach den Ereignissen der letzten Zeit, treten müssen. Diese Trennung der Deutschen von den Polen ist in Wahrheit ein Glück für die letzten, und trotz aller Schwierigkeiten läßt sich auch an Ort und Stelle eine Sonderung der gemischt bevölkerten Landestheile zu Stande bringen.
Die Deutschen sind in der Masse höher gebildet und weiter vorgeschritten, als die Polen; es läuft gegen die höchste Gerechtigkeit und die Natur der Dinge, sie (halbwahrer Grundsätze und unbestimmter Sympathien halber) den Polen unterzuordnen. Auch hier stehen wir auf dem Boden der Revolution: d. h. es giebt eine Gewalt geschichtlicher Thatsachen, die man anerkennen muß.
Nach fast trunkener Theilnahme für die Polen, ist dieselbe mit beispielloser Schnelligkeit in einen Haß verwandelt worden, der bis zum Bürgerkrieg führte. Es hilft zu gar nichts, die hiebei obwaltende Schuld genau abwägen zu wollen; es steht für die Unterrichteten unläugbar fest: daß, wenn diese hohe Versammlung die Anträge ihres Ausschusses wegen Aufnahme deutsch-posener Abgeordneten verwirft, oder Posen, das Hauptbollwerk Deutschlands gegen Osten, in übereilter Großmuth preisgiebt, der Krieg von Neuem ausbricht, und die dortigen Deutschen ihr unabhängiges Dasein, trotz aller frankfurter Beschlüsse, behaupten werden.
III. Über die Aufhebung des Cölibats.
Meine Herren! Mehre Abgeordnete haben den Antrag gestellt: „Die hohe Nationalversammlung wolle die provisorische Centralgewalt veranlassen, wegen Aufhebung des Cölibatgesetzes mit der römischen Curie in Verhandlung zu treten, und zu diesem Ende vorläufig, in Ansehung der Wichtigkeit und Eigenthümlichkeit des Gegenstandes, einen besonderen Ausschuß zur Berichterstattung bestellen.“
Ich bitte um die Erlaubniß, diesen Antrag in Bezug auf seinen Inhalt, sowie in Hinsicht auf Klugheit und Gerechtigkeit, kürzlich prüfen zu dürfen.
Seit mehr denn tausend Jahren ist die Frage über den Werth oder Unwerth, die Zweckmäßigkeit und Sittlichkeit, oder die Unzweckmäßigkeit und Unsittlichkeit des Cölibats, in unzähligen Reden, Predigten, Flugschriften und dicken Büchern verhandelt und wieder verhandelt worden, ohne daß man zu einer gleichen Überzeugung, zu einem einstimmigen Beschlusse gekommen wäre. Noch immer steht Anklage und Vertheidigung, Lob und Tadel einander schroff gegenüber. Anstatt über diese Dauer und Festigkeit der Ansichten und Grundsätze in kriegerischen Zorn zu gerathen und auf gewaltsame Vertilgung der einen oder der anderen Partei hinzuarbeiten, sollte man zu dem bescheideneren und richtigeren Ergebnisse hingetrieben werden: daß die Wahrheit nicht ganz auf der einen, der Irrthum ganz auf der anderen Seite liege, und man sich (in gutem Glauben und friedlich gesinnt) mehr hierhin oder dorthin wenden könne.
Wenn die Antragsteller sehr bitter reden: „von der Zerstörung des Lebensglückes von Tausenden, der Mißhandlung heiliger Menschenrechte und schleichender Verbreitung eines sittenverderbenden Giftes“, so erwidert die andere Partei: daß Niemand zu dem Berufe eines katholischen Geistlichen gezwungen werde, und in der Kraft der Selbstbeherrschung und Entsagung, in der geistigen Heiligung des Lebens, in der völligen Hingebung an den größten Beruf, das vollgewichtigste Zeugniß liege von höherer Sittlichkeit und von einer Erhebung über blos weltliche Freuden und Genüsse.
Fürchten Sie nicht, meine Herren, daß ich, nach dieser kurzen, zu friedlicher Mäßigung hinweisenden Bemerkung, mich in endlose Erörterungen für und wider einlassen werde. Ich wende mich vielmehr sogleich zu der zweiten Frage: über die Klugheit des gestellten Antrages. Ich vermisse die politische Klugheit; ich finde den Antrag weder zeitgemäß, noch zweckdienlich.
Im siebzehnten Jahrhundert ward Deutschland (welch Unglück und welche Schande!) dreißig Jahre lang durch die Unduldsamkeit theologischer Glaubensbekenntnisse zerrüttet, und in unseren Tagen droht dieselbe Gefahr durch die Unduldsamkeit und Heftigkeit politischer Glaubensbekenntnisse und Parteiungen. Sollen wir wiederum den Glauben an die Vergangenheit, das Glück der Gegenwart und jede Aussicht auf die Zukunft preisgeben, untergraben, vernichten, um gewisser angeblich unfehlbarer Lehrsätze willen? Sollen wir uns dem thörichten Aberglauben ergeben: es sei Pflicht und Verdienst, das Vaterland in den Kessel der Medea zu werfen, um es durch ein diabolisches Fegefeuer zu verjüngen?
Meine Herren! Während wir unsere übergroße, unerläßliche, unausweichbare staatsrechtliche Aufgabe kaum bewältigen können, stört jener Antrag den confessionellen Frieden auf unkluge Weise, sprengt die zeither Vereinten auseinander, führt zu unnatürlichen Bündnissen zwischen dem sonst Unverträglichen, und spielt den Sieg in die Hände Derer, welche zeither einträchtig bekämpft wurden.
Wenn die Klugheit und der politische Takt (kann man einwenden) der einen Partei gefehlt hat, so handelte die andere desto schlauer. Fassen wir deshalb die dritte Frage ins Auge: über die Gerechtigkeit des Antrages und die Berechtigung der Reichsversammlung. Und hier behaupte ich: daß die letzte gar kein Recht habe, sich in Angelegenheiten einzumischen, welche lediglich die katholische Kirche und ihre Bekenner betreffen. Oder wären die Katholiken nicht gleichberechtigt, zu fordern, daß die Reichsversammlung einen Ausschuß ernenne, um das Cölibat in der protestantischen Kirche einzuführen? Wie folgewidrig, in einem Augenblicke, wo man allgemeine Religionsfreiheit und die ausgedehnteste Toleranz gründen will, auf solch eine Vielregiererei zurückzukommen und Staat und Kirche in einen neuen Hader zu verwickeln! Was würde man in Washington sagen, wenn Jemand vom Congresse verlangte, er solle sich um das Heirathen oder Nichtheirathen der Geistlichen bekümmern?
Weil also der Antrag dem Inhalte nach einseitig ist und der Klugheit sowie der Gerechtigkeit widerspricht, trage ich darauf an, zur Tagesordnung überzugehen, — das heißt, ihn zu verwerfen!
IV. Über die Abkürzung der Reichstagsverhandlungen.
In Betracht der Langsamkeit, mit welcher die Verhandlungen über die Grundrechte des deutschen Volkes vorschreiten, hat der Abgeordnete Hr. Schoder aus Stuttgart den Antrag gestellt: alle darauf bezüglichen, oder spätestens binnen zehn Tagen noch einzureichenden Verbesserungsvorschläge den Ausschüssen für Verfassung und Volkswirthschaft zur Prüfung vorzulegen; den hienach berichtigten Entwurf des Gesetzes über jene Grundrechte aber durch Abstimmungen anzunehmen, ohne eine weitere Berathung oder Discussion in der vollen Versammlung zu gestatten.
Es sei mir erlaubt zu prüfen:
1) Wie viel Zeit ist, nach der bisherigen Erfahrung und dem bisherigen Verfahren, für die Berathung und Annahme jenes wichtigen Gesetzes erforderlich?
2) Welches sind die Gründe der Langsamkeit und Verzögerung?
3) Taugt das vorgeschlagene Mittel zur Beseitigung der obwaltenden Mängel?
Das Gesetz hat 48 Absätze, deren Wichtigkeit allerdings nicht gleich groß ist; wenn man indeß bisweilen zwei in einer Sitzung annehmen dürfte, so wird andererseits mancher einzelne schwierige Satz zwei Sitzungen ausfüllen oder erfordern. Rechnen wir deshalb auf jeden Satz im Durchschnitt 1½ Sitzung, so macht dies 72 Sitzungen, oder (je nachdem man wöchentlich 4 oder 3 Sitzungen verwendet) 18 oder 24 Wochen. — Dies ist, nach den bisherigen Erfahrungen und bei dem bisherigen Verfahren, die kürzeste zur Lösung der Aufgabe erforderliche Zeit.
Untersuchen wir jetzt, welche Mängel diese Langsamkeit des Fortschrittes herbeiführen? Sie liegen großentheils in der bisherigen Redeordnung und der bisherigen Redeweise. Ich will nicht erörtern, woher es kommt und ob es nützlich ist, daß gewisse Personen unzählige Male die Rednerbühne besteigen, andere dagegen (trotz ihrem Bemühen) nie zu Worte kommen; ich enthalte mich aller Vorschläge, wie dieser Übelstand beseitigt werden könnte.
Hingegen muß ich auf einen anderen Punkt etwas genauer eingehen. Man klagt nämlich, unsere politischen Parteien seien noch nicht gehörig organisirt. Dieser Vorwurf ist in soweit vollkommen richtig, daß es oft an der politischen Klugheit fehlt, die Mißgriffe vermeidet, welche Gleichgesinnte trennen, und Gegnern den Sieg in die Hände spielen. Ein solcher Mißgriff war z. B. der Antrag wegen des Cölibates.
Andererseits erscheint es nur von einem einseitigen, untergeordneten Standpunkte wünschenswerth, so scharf entgegengesetzte Parteiungen herbeizuwünschen, daß alle Vermittelung unmöglich wird. Dann ist allein von Siegen oder Niederlagen die Rede, nicht aber von einem versöhnenden Frieden; dann werden die Schwachen verknechtet auf das Glaubensbekenntniß einer Partei, unabhängige freie Geister aber nicht geduldet, sondern als gesinnungslos bezeichnet.
Man erinnert mich daran: daß schon Solon gefordert habe, jeder Bürger solle Partei ergreifen. Allerdings, aber nicht in jenem Sinne: er wollte nur, und mit Recht, keine bürgerliche und politische Feigheit und Richtigkeit dulden. Nun gehört aber oft mehr Muth, sowie mehr Festigkeit der Gesinnung und Überzeugung dazu, sich auf eigene Füße zu stellen, als sich im Schlepptau einer politischen Partei fortschwemmen zu lassen. Ein Mann, der, wie der edle Wilberforce, seine Seele keiner Partei unbedingt verschreiben wollte, sondern (nach vollster Überzeugung) bald für, bald gegen Pitt stimmte, ist deshalb von Niemand getadelt, er ist vielmehr geachtet worden.
Wenn nun unsere Verhältnisse die Deutschen und ihre Abgeordneten noch nicht in zwei unbedingt feindliche Lager getrennt haben, so sehe ich darin ein Glück. Ich sehe hingegen darin einen Irrthum, oder eine Übereilung, die Zahl und die Abwechslung der Reden, nach zwei, drei, vier oder mehr willkürlich abgegränzten Parteien zu bestimmen. Auch dürfte es nicht folgerecht sein, den Parteien, welche der Zahl nach sehr verschieden sind, gleich viel Reden zuzuweisen, einzeln stehenden Männern aber hiedurch mittelbar das Wort abzuschneiden und sie als schlechte Auswüchse unberücksichtigt zu lassen. Wenigstens stimmt dies nicht mit der Ansicht und dem Beschlusse, daß Fragestellungen (neudeutsch Interpellationen genannt) auch Einzelnen verstattet wurden.
Wenn ich es also für unzeitig halte, die Deutschen durch künstliche Säuren und Salze chemisch-politisch zu trennen, soll sich doch ein Einzelner (er gehöre zu einer bestimmten Partei oder nicht) keineswegs mit Reden vordrängen, sondern da schweigen, wo er nichts wahrhaft Neues und Belehrendes zu sagen weiß. Oder wenn Kopf und Herz, wenn Rücksicht auf Wähler und Publikum, oder Eitelkeit auf die Rednerbühne treiben, so sollte doch Jeder sich der bloßen Phrasen, Redensarten und Stichwörter enthalten, nicht hiedurch nach geringhaltigem Beifall streben und einsehen lernen, daß kurz und zur Sache reden die einzige für uns heilsame Beredtsamkeit ist.
Ein Abgeordneter verließ, nachdem ein Redner seine Rede begonnen hatte, die Paulskirche, badete im Main, aß zu Mittag, kehrte zurück in die Versammlung, und hörte dann noch 25 Minuten denselben Redner. Wenn diese nutzlose, langweilige Langrednerei nicht aufhört, brauchen wir für das Gesetz über die Grundrechte nicht 24, sondern 48 Wochen.
In vielen Wahlversammlungen und im Repräsentantenhause zu Washington ist zur Minderung dieser Redekrankheit eine bestimmte Zeit vorgeschrieben worden, über welche hinaus kein Redner sprechen darf. Werden wir ähnliche Zwangsmittel ergreifen müssen? Oder soll man, da jedes gesprochene Wort (wie berechnet ward) dem edeln deutschen Volke 35 Kreuzer kostet, jeden Redner bezahlen lassen, was über einen bestimmten, erlaubten Kostenbetrag hinausgeht?
Herr Schoder muß diese Redekrankheit für unheilbar halten, denn er schlägt hiegegen das Mittel vor: die Abgeordneten in Pythagoräer zu verwandeln, das heißt ihnen unbedingtes Schweigen aufzulegen und die Redefreiheit lediglich in die Ausschüsse zu verweisen. Ähnlicherweise war in der französischen, sogenannten Direktorialverfassung nur dem Rathe der 500 das Reden verstattet, der Rath der Alten aber zum Schweigen verurtheilt.
Dies radikale Mittel (wie der Antragsteller es selbst nennt) ist schlimmer als das Übel, und erinnert daran, daß einseitige Übereilung ebenso verderblich wirkt, als ungebührliche Verzögerung. Die Zeit ist nicht das Maß von einem guten Werke, und es bleibt ein Irrthum daß wir eiligst alle, so höchst wichtige und mannigfaltige Grundrechte feststellen und bekannt machen müßten, um nicht das Vertrauen des Volkes zu verlieren. Meine Herren! Wir würden das Vertrauen noch weit mehr und sicherer einbüßen, Mißvergnügen und Ungehorsam hervorrufen, wenn sich ergeben sollte, daß unser Werk durch falsche Beschleunigung sehr mangelhaft geworden wäre. Die Engländer haben die Geduld nicht verloren, als ihre (nur einen wichtigen Punkt behandelnde) Reformbill erst nach zwei Jahren zu Stande kam.
Mit Recht erinnerte der Herr Antragsteller daran: man solle, um große Reformen zu Stande zu bringen, nicht die Zeit der Begeisterung ungenutzt verstreichen lassen; allein verständige Überlegungen stehen damit nicht im Widerspruche, sie sind nicht nothwendig „kalt und egoistisch“, und die gescholtene deutsche Gründlichkeit wird leichtsinniger Ungründlichkeit gegenüber immer ihren hohen Werth behalten und sich mit rascherem Fortschritte versöhnen lassen.
Berathungen, Discussionen, pflegen allerdings nicht plötzlich die Gesammtrichtung eines Menschen umzuändern; allein wären sie so wenig belehrend, so unwirksam, wie Herr Schoder in wohlgemeinter, aber schädlicher Ungeduld behauptet, so sollten wir, nach Erwählung der Ausschüsse, sogleich nach Hause gehen und diesen alle Gewalt in die Hände geben.
Wenn man den Verfassungsentwurf der Siebzehner unverändert angenommen hätte, welch Unglück wäre dadurch über Deutschland gekommen! Und da schon der vorläufige Entwurf des Verfassungsausschusses zu dem zweiten Abschnitte der neuen Verfassungsurkunde, in Millionen Preußen die höchste Entrüstung hervorgerufen hat; was würde geschehen sein, wenn er aus der Pandorabüchse des Ausschusses unverändert und bestätigt in die Welt wäre hinausgeschleudert worden?
Der Antrag: man solle in der Paulskirche nur schweigen und abstimmen, widerspricht allen parlamentarischen Formen und verstößt gegen alle materiellen Interessen. Ich trage deshalb darauf an, ihn zurückzuweisen und der Hoffnung zu vertrauen: Jeder werde (ohne polizeilichen Zwang) fernerhin durch Mäßigung und Selbstbeherrschung den Gang der Verhandlungen beschleunigen und der herrschenden Redekrankheit ein Ende machen.
V. Die Abschaffung des Adels.
Man hat Ihnen, meine Herren, sehr umständlich erzählt, was sich der deutsche Adel (von Hochverrath bis zu eigenliebiger Stipendienvertheilung, Kleidern und Mittagsessen) hat zu Schulden kommen lassen. Es würde mir leicht sein, diesem Sündenverzeichnisse noch Unzähliges hinzuzufügen; dann aber auch einige Sitzungen mit Aufzählung wahrer Großthaten deutscher Edelleute anzufüllen. Dies Alles gehört jedoch in geschichtliche Vorlesungen und wäre, meines Erachtens, hier bloßer Zeitverlust.
Mein Glaubensbekenntniß über diesen Gegenstand enthält nur zwei kurze Bestimmungen: gesetzliche Vorrechte des Adels sind (wo sie noch bestehen) nicht mehr aufrecht zu halten, und müssen schon deshalb abgeschafft werden; um alles Übrige hat sich Niemand, und auch diese hohe Versammlung gar nicht zu bekümmern.
In Wahrheit begreife ich aber nicht, was, nach Abschaffung aller Adelsvorrechte, ein Gesetzgeber sich noch unter Abschaffung des Adels denken kann? Ich habe die Ehre (oder, wie Andere sagen, die Schmach), aus einer alten, reichsadeligen Familie abzustammen, wüßte aber nicht, welche Rechte mir deshalb im Preußischen zuständen, die man abschaffen, oder welche ich (sei es auch nur für ein Linsengericht) verkaufen könnte. — Man entgegnet: „Du sollst dich nicht von Raumer nennen, dein Wappen fortwerfen“ u. dgl. Wie könnten denn aber hierauf bezügliche Gesetze wohl vollzogen werden? Will man Geldstrafen, Gefängnißstrafen, öffentlichen Tadel, höhnische Rügen darauf setzen, und auch Diejenigen zur Untersuchung ziehen, welche etwa in Briefaufschriften oder Gesprächen jene verbotene Präposition von gebrauchen?
Gesetze der vorgeschlagenen Art machen mehr den Gesetzgeber lächerlich, der sich über Kleinigkeiten ereifert und Unausführbares befiehlt, als Den, welcher eitel Gewicht legt auf unbedeutende Dinge. Diese gewinnen aber in dem Augenblicke Bedeutung, wo man sie mit Gewalt nehmen oder verbieten will; und der Widerspruch, die Reaction (welche man thöricht und um nichts und wieder nichts hervorruft) richtet sich wider Diejenigen welche glauben, Andenken, Erinnerungen, Vorfahren und Geschichte mit einem Federstriche auslöschen zu können. Das ist so wenig möglich bei bürgerlichen wie bei adeligen Familien, wie die eifrigen, antiadeligen Gesetzgeber aus Tieck’s Novelle „die Adelsprobe“ lernen könnten.
Diese wenigen Worte mögen genügen in Bezug auf die Adelsverhältnisse Deutschlands und Europas; da man jedoch auf Nordamerika hingewiesen hat, fühle ich mich veranlaßt (aus eigener Anschauung, und mit den Worten eines gleichgesinnten Reisegefährten) noch Einiges hinzuzufügen.
Es giebt in den Vereinigten Staaten allerdings keinen Erbadel, und man hatte weder Grund, noch Veranlassung, ihn einzuführen. Es wäre indessen sehr irrig zu glauben, die den Menschen natürliche Neigung nach Auszeichnung komme dort gar nicht zum Vorschein.
Abgesehen von der ärgsten Aristokratie, der des Freien gegen den Sklaven, und von der anscheinend noch schwerer zu vertilgenden des Weißen gegen den Farbigen und Schwarzen, hört man noch oft von Aristokratien anderer Art sprechen. In Virginien wurden in einem großen Turnier die Anwesenden mit der Anrede begrüßt, sie sollten sich erinnern daß die Väter ihrer Väter die Kreuzzüge unter Richard Löwenherz mitgemacht hätten; gar mancher Virginier ist stolz darauf, daß er von jenen ritterlichen Cavalieren abstammt, die zu Elisabeth’s Zeit und später ihr Glück in der neuen Welt versuchten, und er sieht mit Stolz auf die Hausirer und Kaufleute des Nordens herab. In Neuyork spricht man von einer doppelten Aristokratie: von einer, abstammend aus alten angesessenen Familien, zum großen Theil aus holländischem Geblüte, oft ohne viel Geld, und gleichwohl noch jetzt geachtet und geschätzt; und von einer anderen, der sogenannten Pilz- (mushroom) Aristokratie, durch neu erworbenen Reichthum emporgeschossen, ohne viel Erziehung, aber in allem Glanze des europäischen Luxus lebend. Wie man wohl bei uns von einer crême der haute volée hört, hieß es bei Gelegenheit eines Balles, den die jungen Schüler der Militairakademie in Westpoint gaben, in den Zeitungen: es hätte sich aus Neuyork die Elite der Aristokratie eingefunden. In Boston hinwiederum bildet sich die Aristokratie besonders viel auf ihre Bildung ein, indem sie gleichzeitig äußerlich in allen Formen des hohen englischen Adels lebt. Eine Dame in Boston äußerte, sie hätten so gut Standesunterschiede wie in Europa; und Dickens (auf den man damals wegen seiner amerikanischen Noten noch sehr böse war) hätte offenbar in die aristokratischen Zirkel, in die er in Folge seiner Empfehlungsbriefe zufällig gekommen, nicht gepaßt; man hätte ihm und besonders seiner Frau recht gut angemerkt, daß sie sich in England nur in niedriger Gesellschaft bewegt hätten. — Die erste aller Aristokratien in Amerika bleibt aber die des Geldes. Einer der ersten Staatsmänner und jetzigen Minister, Buchanan aus Lancaster in Pennsylvanien, sagt einmal im Congreß: „Geld, Geld und wieder Geld verleiht die höchste Auszeichnung in der Gesellschaft; die größten Talente, vom reinsten Patriotismus geleitet, sittlicher Werth, literarischer Ruhm, kurz jede Eigenschaft welche Auszeichnung verleihen sollte, sinkt im Vergleiche mit Reichthum in nichts. In unseren großen Handelsorten ist Geld gleichbedeutend mit einem Adelstitel. Wir sind weit abgewichen von den mäßigen Gewohnheiten und einfachen Sitten unserer Vorväter, und doch sind diese die einzigen Grundsteine, auf denen unsere republikanischen Einrichtungen ruhen können. Die Begierde, eine prunkende Schaustellung des schnell erworbenen Reichthums zu machen, hat einen Glanz und einen gränzenlosen Aufwand hervorgebracht, wie er in früheren Zeiten unbekannt war. Mit Ausnahme des reichen mächtigen Adels von England, habe ich in keinem Theile der Welt solche Verschwendung und solchen Luxus gesehen, als in unseren großen Handelsstädten.“ In einem Ausschußberichte der Neuyorker gesetzgebenden Versammlung heißt es sogar: „Von allen Aristokratien knechtet keine ein Volk vollständiger, als die des Geldes.“
So viel zum Beweise, daß mit der Abschaffung des Erbadels und aller seiner Vorrechte, noch nicht die Möglichkeit aufgehoben ist Aristokratien anderer, ebenfalls schädlicher Art, emporkeimen zu sehen. Ja, deren Mißbräuche dürften durch Gesetze noch schwerer zu vertilgen sein, als die des ausgearteten oder ohnmächtig gewordenen Erbadels!
VI. Das deutsche Reich und Preußen.
Meine Herren! Ich bitte um die Erlaubniß, über einen Gegenstand sprechen zu dürfen, welcher zwar nicht auf der Tagesordnung steht, jedoch wenn er länger unbetrachtet und unentschieden bleibt, die größten Gefahren über unser Vaterland herbeizuführen droht. Ich rede von dem Verhältnisse des deutschen Reiches zu den einzelnen Staaten, und zunächst zu Preußen.
Die hiesigen preußischen Abgeordneten werden von allen Seiten aufs Bitterste angeklagt, ja als Verräther bezeichnet, weil sie, um glänzender Truggestalten und Wolkengebilde willen, ihr eigenes Vaterland der Herabwürdigung, der Schmach, der Vernichtung preisgäben. Und in der That hat sich das alte Sprichwort an ihnen nicht bewährt: „Wenn das Herz voll ist, geht der Mund über.“ Sie haben ihren Schmerz, ihren Zorn überwunden, wenn sie die heftigsten, ungerechtesten Angriffe auf dieser Rednerbühne aussprechen hörten; sie haben es für unanständig gehalten, in ähnlichem Tone zu antworten; sie haben der allmälig siegreichen Kraft der Wahrheit vertraut. Diejenigen aber, welche kühn weiter vorschreiten wollten, sind nicht zu Worte gekommen; sie haben nur in kleineren Kreisen ihre Pflicht erfüllen können: — wovon man jedoch in Berlin und in der preußischen Monarchie nichts vernahm.
Aber die Macht der Ereignisse, die wachsende Gefahr, zwingt sie jetzo bestimmter und lauter hervorzutreten, damit alle ihre Mitbürger es erfahren.
Deutschland (wer läugnet dies?) bedarf einer größeren, thätigeren Einheit. Es hat schmählich gelitten durch die Nichtigkeit des Bundestages, und durch die unbildsamen, versteinerten Grundsätze, welche von Wien aus zu herrschenden wurden. Doch war Preußen während einer, sehr irrigen, Unterordnung unter jene Grundsätze nicht unthätig: es hat mittlerweile für Befreiung des Landvolkes, für Organisation der Städte, für Gründung der Schulen und Universitäten, für Freiheit der Gewerbe, des Handels, des Zollwesens, der Ansiedlungen, für Heer und Landwehr, bereits gethan und vollführt, was großentheils erst jetzt als neues Grundgesetz für das deutsche Volk entworfen und angenommen wird.
Haben einzelne Preußen deshalb in übertriebener Selbstliebe auf andere deutsche Staaten und Stämme zu sehr herabgesehen, so kann man diesen (bereits anerkannten und bereuten) Fehler nicht Allen zurechnen; und am wenigsten haben ihn sich preußische Abgeordnete in dieser Versammlung zu Schulden kommen lassen.
Aber der sehnliche und an sich löbliche Wunsch Alles zu verbessern und neu zu gestalten; das Gefühl, oder der Glaube an die Allmacht dieser hohen Versammlung, läßt dieselbe bisweilen zu wenig seitwärts blicken, und die wirklichen Verhältnisse und Gefahren verkennen.
Es ist so natürlich, daß die edelsten Gemüther sich am leichtesten zu schrankenloser Freude fortreißen lassen, wenn ihrem erhabenen Zwecke (das Gute aller Orten zu befördern, und das Beste zu erreichen) nirgends das geringste Hinderniß kann in den Weg gelegt werden. Aber, meine Herren, diese unbeschränkte Stellung, diese Freude, hat nicht blos Könige ins Verderben gelockt, sondern auch Stände, Parlamente, Nationalversammlungen, Volksversammlungen. Hiefür zeugt die Geschichte (von der athenischen Ekklesia bis auf den heutigen Tag) mit so zahlreichen Beispielen, daß es nicht nöthig ist sie im Einzelnen aufzuzählen, zur Lehre, Warnung und Besserung.
Den Berathungen und Beschlüssen über den Antrag Raveaux’s fehlte (wie ich hier wiederholen muß) eine scharf und bestimmt ausgesprochene zweite Hälfte. Den unläugbaren, unantastbaren Berechtigungen des Reiches gegenüber, hätte man auch die der Staaten aussprechen und diese dadurch beruhigen sollen. Nur durch solch eine wechselseitige Anerkennung haben sich in den Vereinigten Staaten von Nordamerika die Bundesregierung und die Staatenregierungen in ihrer natürlichen Weise und in angemessenen Verhältnissen erhalten: sie sind niemals in verderblichen Hader gerathen, sondern in steter, ungetrübter Einigkeit rastlos fortgeschritten. Die Reichsversammlung ist allmächtig auf dem ihr zukommenden Rechtsboden, gleichwie die Staaten auf dem ihnen zukommenden Rechtsboden. Wer dies vergißt, wer dies nicht sondert, wer anmaßlich hinübergreift in die fremden Kreise, begründet unseres Vaterlandes Zerwürfniß und Verderben.
In den letzten Tagen hat der Ausdruck von einer „zu leistenden Huldigung“, in dem größten Theile der Preußen eine gränzenlose Aufregung hervorgerufen; und fast noch mehr ist man erbittert über den kundgewordenen Entwurf einer zweiten Abtheilung der Reichsverfassung. „Wie können (so wird zornig gesprochen), wie können einige unpraktische Männer, die von Preußen keine Kenntniß, für Preußen kein Gefühl haben, es wagen mit so unreifen, verletzenden Vorschlägen hervorzutreten, welche nothwendig ganz unnützen Hader erzeugen, während sie zur wesentlichen Förderung der deutschen Einigkeit, in dieser Weise ganz und gar nicht nöthig sind.“
Einige entgegnen: „derlei Ansichten zerstören die Einheit und den Frieden Deutschlands; diese Einwendungen verdienen, gleichwie Rebellion und Hochverrath, bestraft zu werden.“
Meine Herren! Glauben Sie mir, mit Drohungen der Art schreckt oder gewinnt man die Preußen nicht; man weckt sie vielmehr aus dem Schlummer und der Verblendung, zu neuem Selbstgefühle und verdoppelter Thatkraft. Es wäre die größte Thorheit Preußen zu untergraben, zu spalten, zu Grunde zu richten, damit angeblich Deutschland gestärkt und gehoben werde. Aber welche Macht kann den Preußen ihre Geschichte, ihr Gedächtniß, das Gefühl ihres Rechtes und ihres Berufes rauben? Sie retteten vor 200 Jahren von der Übermacht der Schweden, welche ärger in Deutschland hauseten, als bis jetzt jemals die Russen; sie kämpften sieben Jahre lang mit dem halben Europa; sie wurden im Jahre 1813 die heldenmüthigen Vorkämpfer für unsere Freiheit; sie sind auch jetzt dem Rufe von Deutschlands Ehre am kühnsten und raschesten gefolgt. Und nun, während sie Gut und Blut einsetzen und opfern, um an den nördlichen Gränzen Deutschlands die Wünsche ihrer südlichen Brüder zu erfüllen, während Preußen, Pommern, Schlesien, die Marken, um eines ihnen fern liegenden Zweckes willen, in der allergrößten Gefahr schweben völlig zu verarmen, zahlten bis jetzt andere deutsche Stämme und Staaten mit bloßen Phrasen und Redensarten, ja Einzelne erfrechten sich zu erklären: die preußischen Waffen wären in dem ruhmvollen Kampfe befleckt worden!
Die hohe Versammlung (ich weiß es) ist anderes Sinnes. Aber wahrlich, wenn die Preußen sich so mißhandeln, so mediatisiren ließen, wie Manche in ihrer Unkenntniß von dem Selbstgefühle eines edeln Volkes bezwecken: — sie wären nicht würdig, in den deutschen Bund aufgenommen zu werden; — sie können, ohne sich selbst zu entehren, ihr früheres, großartiges Dasein niemals aufgeben, und sich dadurch jeder Zukunft unwürdig zeigen.
Darum, meine Herren, betreten wir nicht eine Bahn, auf welcher leere Abstraktionen, einseitige Vorurtheile und halbwahre Grundsätze mehr gelten, als Das, was Millionen wünschen, lieben, verehren und wofür sie Ehre und Leben einsetzen. Lassen sie uns daran festhalten: daß nicht die ertödtende Centralisation Frankreichs, mit einer despotisirenden Hauptstadt und erstorbenen Landschaften, das rechte Vorbild für unsere Entwickelung sei; sondern in Deutschland Einigkeit und Mannigfaltigkeit gleich unentbehrlich und gleich heilsam sind. Die Aufgabe ihrer Vereinigung ist in sich nicht widersprechend, dies Ziel nicht unerreichbar; — wird es verfehlt, so darf, so muß die Nachwelt, ja schon die Mitwelt unerbittlich richten!
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Seite 9 Zeile 14 v. unten lies: Gaschis
Druck von F. A. Brockhaus in Leipzig.