Note 1222 — Chapter IX · THE PROTESTANT CONCEPTION OF MARRIAGE
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Ehesachen gehen die Gewissen nicht an, sondern gehören für die weltliche Oberkeit; darumb schlage sich keiner drein, die Oberkeit befehl es denn, sprach D. M. L. zu den Predigern."—Tischreden, fol. 369. In another passage, speaking of the breach of the marriage vow and divorce, he says: "Solche fälle gehören eigentlich der Oberkeit; denn die Ehe ist ein weltlich ding, mit allen iren umbstenden; gehet die Kirch nichts an, denn so viel es die Gewissen belanget."—Ibid., fol. 368. Cf. Friedberg, Eheschliessung, 160.