Note 29 — III. Die Gründung des englischen Kolonialreiches.
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Wie sehr übrigens die englische Kolonialpolitik schon im ersten Keime von der spanischen verschieden war, erhellt aus dem Charter, womit Heinrich VII., einer der klügsten, zugleich nüchternsten Herrscher seiner Zeit, 1502 eine Gesellschaft von Bristoler Kaufleuten und portugiesischen Seefahrern zur Vornahme von Entdeckungsreisen privilegierte. Da heisst es Art. 2 ausdrücklich, dass sich in den neu entdeckten Ländern Männer und Weiber aus England frei sollen ansiedeln können; weiterhin aber, dass der Verkehr mit den Kolonien auf englische Unterthanen beschränkt bleiben müsse. (Rymer Foedera XIII, 37.) Vgl. meine Untersuchungen u. s. w., dritte Abhandlung, S. 266. (Archiv, N. F., Bd. VII.)