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Wilhelm Hauffs sämtliche Werke in sechs Bänden. Bd. 3

Note 14 — 5.

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Die Eidgenossen verboten zuerst nur die Werbungen des Herzogs in ihren Landen, wie aus Sattler, Beilage Nr. 8 zum zweiten Teil der Herzoge erhellt. Nachher riefen sie ihre Leute ganz zurück, und zwar auf die Vorstellungen des schwäbischen Bundes.

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