Note 80 — Achter Abschnitt. Friedrich II. und die Päbste. Erzbischof Engelbert von Köln. Die Kreuzzüge. Walthers Kreuzfahrt.
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Es ist zu entscheiden, ob nicht beide Gedichte ironisch gemeint seyen. In beiden scheint die Schlußzeile diese Wendung zu nehmen. Diese ironische Weise ist überhaupt dem Dichter nicht fremd. Sie findet sich namentlich in seinen Gedichten auf Otto IV. Was ihn aber veranlaßt haben mochte, sie gegen den Erzbischof, von dem sonst Gutes gemeldet wird, und selbst auf dessen Ermordung anzuwenden, erhellt nicht. Der Abt von Ursperg setzt diese Begebenheit in Verbindung mit damals neu aufgekommenen, von einem Predigermönch aus Straßburg, Johannes, verkündigten Lehrsätzen, die, an sich nicht verwerflich, in der Anwendung durch Mißverstand verderblich geworden und zu den abscheulichsten Frevelthaten Anlaß gegeben. Hievon findet sich jedoch keine Meldung bei dem Mönche von Köln, der dem Ereigniß näher stand und nach dessen Jahrbüchern dasselbe oben erzählt wurde. Uebrigens scheint das Urtheil der Zeitgenossen nicht einhellig gewesen zu seyn. Nach dem Berichte eines andern Geschichtschreibers kam zu Nürnberg bei der Vermählung des Königs Heinrich mit der Tochter Leopolds von Oesterreich die Ermordung des Erzbischofs zur Klage und es erhob sich über diesen Fall Widerspruch zwischen dem Erzbischof von Trier und dem Grafen von Truhendingen. Man griff zu den Waffen und es kamen in diesem Auflauf gegen sechszig Menschen um. Excerpt. ex Catal. Rom Pontif. et Imp. (ap. Pez, T. II) ad ann. 1225. -- Sonst machen einige Schriftsteller den heiligen Engelbert zum Stifter der Fehmgerichte. Zu wirksamerer Verfolgung der Ketzer soll er diese Gerichte, nach dem Muster der damals aufgekommenen und bestätigten heiligen Inquisition, gestiftet haben. Der geschichtliche Beweis für diese Meinung wir aber vermißt. Berck, Geschichte der Westphäl. Fehmgerichte. Brem. 1815 S. 251