Note 59 — G.
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Das preußische Wörterverzeichnis (Neudruck) und das sächsische schreiben »zu Gunsten«, das badische »zu Gunsten« und »zugunsten«; die Schreibung »zu — gunsten« (nach Analogie von »um — willen«, »von — wegen«) hat schon ziemlich weite Verbreitung gefunden und darf als zulässig bezeichnet werden; auch die »Kölnische Zeitung« schreibt so, und Wilmanns sagt in seinem »Kommentar zur preußischen Schulorthographie«, daß sich für den kleinen Anfangsbuchstaben »auch noch die präpositionale Verwendung geltend machen lasse«.