Note 52 — F.
Reading edition
Der Neudruck des preuß. amtl. Wörterverzeichnisses hat zwar nur »feeenhaft«; da aber nach der Anmerkung zu § 20 des Regelbuchs auch »feenhaft« zulässig ist, da Bayern nur den Plural »Feen« und Baden nur die Form »feenhaft« anführt, so erscheinen die beiden obigen Schreibungen als gleichberechtigt.