Note 16 — Dritter Abschnitt.
Reading edition
Eine lesenswerthe Anleitung dazu steht in der angeführten Sammlung der sächsischen Medicinal-Gesetze. S. 437.
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Eine lesenswerthe Anleitung dazu steht in der angeführten Sammlung der sächsischen Medicinal-Gesetze. S. 437.