Note 111 — Chapter VIII
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“Dieser Beweis ist dadurch zu führen; erstens dass die betreffenden Thatsachen in; der Zukunft liegen, und dem Verstande die Anhaltepunkte fehlen, um ihr zukünftiges Eintreten aus den gegenwärtigen Verhältnissen zu erschliessen; zweitens, dass die betreffenden Thatsachen augenscheinlich der sinnlichen Wahrnehmung verschlossen liegen, weil nur die Erfahrung früherer Fälle über sie belehren kann, und diese laut der Beobachtung ausgeschlossen ist. Es würde für unsere Interessen keinen Unterschied machen, wenn, was ich wahrscheinlich halte, bei fortschreitender physiologischer Erkenntniss alle jetzt für den ersten Fall anzuführenden Beispiele sich als solche des zweiten Falls ausweisen sollten, wie dies unleugbar bei vielen früher gebrauchten Beispielen schon geschehen ist; denn ein apriorisches Wissen ohne jeden sinnlichen Anstoss ist wohl kaum wunderbarer zu nennen, als ein Wissen, welches zwar bei Gelegenheit gewisser sinnlicher Wahrnehmung zu Tage tritt, aber mit diesen nur durch eine solche Kette von Schlüssen und angewandten Kenntnissen in Verbindung stehend gedacht werden könnte, dass deren Möglichkeit bei dem Zustande der Fähigkeiten und Bildung der betreffenden Thiere entschieden geleugnet werden muss.”—Philosophy of the Unconscious, 3d ed., p. 85.