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Totem und Tabu

Note (79) — II. DAS TABU UND DIE AMBIVALENZ DER GEFÜHLSREGUNGEN. (continued 2)

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Es ist eine interessante Parallele, daß das Schuldbewußtsein des Tabu in nichts gemindert wird, wenn die Übertretung unwissentlich geschah (s. Beispiel oben), und daß noch im griechischen Mythus die Verschuldung des Ödipus nicht aufgehoben wird dadurch, daß sie ohne, ja gegen sein Wissen und Wollen erworben wurde.

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