Note 106 — Chapter II · HYPERBOREANS.
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'Der Schamane hat seiner Obliegenheit gemäss oder aus besonderem Wohlwollen sie der Jungferschaft beraubt und sie wäre unwürdig vor der Versammlung zu erscheinen, wenn sie ihre erste Liebe irgend einem Anderen und nicht dem Schamanen gezollt hätte.' Baer, Stat. u. Ethn., p. 133.