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The History of Antiquity, Vol. 4 (of 6)

Note 211 — Chapter V

Evelyn Abbott translation

Der, welcher im Angesicht des Feuers, der Sonne, des Mondes, einer Cisterne, einer Kuh, eines Dvidscha, oder gegen den Wind urinirt, wird seiner ganzen Schriftgelehrsamkeit beraubt werden. Der Brahmane darf seinen Urin nicht lassen, und seine Excremente nicht niederlegen, weder auf den Weg noch auf Asche, noch auf eine Kuhweide, noch auf einen Ameisenhügel, noch auf den Gipfel eines Berges, noch in ein Loch, welches lebende Wesen bewohnen können, weder gehend noch stehend. Nachdem er die Erde mit Holz und Blättern und trockenen Kraütern bedeckt hat, kann er seine Bedürfnisse schweigend, in sein Gewand gehüllt und verhüllten Hauptes, verrichten. Bei Tage muss er dabei sein Gesicht nach Norden wenden, bei Nacht gegen Süden. Lassen sich die Himmelsgegenden in der Dunkelheit gar nicht unterscheiden, oder hat der Brahmane einen Ueberfall durch Räuber oder wilde Thiere zu befürchten, so kann er sein Angesicht dahin richten, wohin es ihm beliebt. Niemals aber darf er Excremente ansehen, weder seine eigenen noch fremde. [Manu, 4, 45 ff.]

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