Note 33 — Chapter XXVI · The Astounding Truth
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“Selbstverletzungen kommen nicht selten vor; abgesehen von solchen bei fingierten Raubanfällen, stösst man auf sie dann, wenn Entschädigungen erpresst werden sollen; so geschieht es, dass nach einer harmlosen Balgerei einer der Kämpfenden mit Verletzungen auftritt, die er damals erlitten haben will. Kenntlich sind solche Selbstverstümmelungen daran, dass die Betreffenden meistens die Operation wegen der grossen Schmerzen nicht ganz zu Ende führen, und dass es meistens Leute mit übertrieben pietistischer Färbung und mehr einsamen Lebenswandels sind.”—H. Gross, “Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik,” I, pp. 32–34. ↩︎