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The Development of Rates of Postage

Note 521 — IV MINOR RATES

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"Als Geschäftspapiere sind zugelassen: alle Schriftstücke und Urkunden, ganz oder teilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz haben, wie Prozessakten, von öffentlichen Beamten aufgenommene Urkunden jeder Art, Frachtbriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Quittungen auf gestempelten oder ungestempelten Papier, die verschiedenen Dienstpapiers der Versicherungsgesellschaften, Abschriften oder Auszüge aussergerichtlicher Verträge, gleichviel ob auf gestempelten oder ungestempelten Papier geschrieben, handschriftliche Partituren oder Notenblätter, die abgesondert versandten Manuskripte von Werken oder Zeitungen, korrigierte Schülerarbeiten mit Ausschluss jeglichen Urteils über die Arbeit, Militarpässe, Lohn-, Dienst- oder Arbeitsbücher, u.s.w. (§ 9, Postordnung)."—Finanz-Archiv, 1905, vol. ii., p. 180.

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