Note 382 — II THE RATE FOR NEWSPAPERS (continued 2)
Reading edition
Statute of 4th November 1867, fixing rates of postage for the North German Union:—
"Diese Bestimmung entsprang aus der Erkenntniss, dass die weniger häufig erscheinenden Zeitschriften durch die volle Besorgungsgebühr von 25 pct. des Verlagspreises um so härter getroffen würden, als letzterer der Natur der Sache nach in vielen Fällen verhältnissmässig hoch sei."—Archiv für Post und Telegraphie, 1884, p. 296.