Note 160 — SECTION I. FARGHĀNA.
Annette Susannah Beveridge translation
Bābur uses a variety of phrases to express Lordship in the Gate. Here he writes aīshīknī bāshlātīb; elsewhere, aīshīk ikhtiyārī qīlmāq and mīnīng aīshīkīmdā ṣāḥib ikhtiyārī qīlmāq. Von Schwarz (p. 159) throws light on the duties of the Lord of the Gate (Aīshīk Āghāsī). “Das Thür ... führt in eine grosse, vier-eckige, höhe Halle, deren Boden etwa 2 m. über den Weg erhoben ist. In dieser Halle, welche alle passieren muss, der durch das Thor eingeht, reitet oder fahrt, ist die Thorwache placiert. Tagsüber sind die Thore beständig öffen, nach Eintritt der Dunkelheit aber werden dieselben geschlossen und die Schlüssel dem zuständigen Polizeichef abgeliefert.... In den erwähnten Thorhallen nehmen in den hoch unabhängigen Gebieten an Bazar-tagen haufig die Richter Platz, um jedem der irgend ein Anliegen hat, so fort Recht zu sprechen. Die zudiktierten Strafen werden auch gleich in diesem selben locale vollzogen und eventuell die zum Hangen verurteilten Verbrecher an den Deckbalken aufgehängt, so dass die Besucher des Bazars unter den gehenkten durchpassieren müssen.”