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Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band

Note 156 — ZWEIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

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Der Oberrichter Sir Matthew Hale ging in seiner Verurtheilung der beiden Unglücklichen von dem Satze aus, dass die Thatsächlichkeit des Lasters der Hexerei nicht zu bezweifeln sei, denn dieselbe werde 1) durch die heil. Schrift und 2) durch den Consensus gentium bestätigt, indem die Weisheit alter Völker Gesetze gegen die Zauberei aufgestellt habe. Vgl. den Bericht über den Prozess in A collection of rare and curious tracts relating to witchcraft (Lond. 1838) und Campbells Lives of the chief-justices, I. S. 565–566.

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