← Table of contents
Soldan's Geschichte der Hexenprozesse. Zweiter Band

Note 186 — DREIUNDZWANZIGSTES KAPITEL.

Reading edition

Vollständiger Titel: Cautio criminalis, seu de processibus contra sagas liber ad magistratus Germaniae hoc tempore necessarius; tum autem consiliariis et confessariis principum, inquisitoribus, judicibus, advocatis, confessariis reorum, concionatoribus ceterisque lectu utilissimus. Auctore incerto Theologo orthodoxo. Rintelii, typis exscripsit Petrus Lucius, typogr. Acad. MDCXXXI. — Schon 1632 wurde das Buch von Gronäus in Frankfurt a. M. neu aufgelegt. Eine dritte Auflage erschien 1695 zu Sulzbach, die letzte wohl zu Augsburg, 1731. Eine deutsche Uebersetzung im Auszug wurde 1647 unter dem Titel „Gewissensbuch von Prozessen gegen die Hexen“ von dem schwedischen Feldprediger J. Seiffert zu Bremen edirt und 1649 und 1657 neu aufgelegt. Eine vollständige Uebersetzung veranstaltete der Sekretär und Rath des Grafen Moritz zu Nassau-Katzenellenbogen Hermann Schmidt. Doch wagte er erst 1648 das schon 1642 abgeschlossene Manuskript (mit einer an den Grafen Moritz gerichteten Dedikation) der Oeffentlichkeit zu übergeben, indem er in diesem Jahre in seinem eigenen Herrn einen zuverlässigen Beschützer gewonnen hatte. Die Uebersetzung erschien unter dem Titel: „Hochnotpeinliche Vorsichtsmassregel oder Warnungsschrift über die Hexenprozesse, gerichtet an alle Behörden Deutschlands, an die Fürsten und ihre Räthe, an die Richter und Advokaten, Beichtiger, Redner und an das ganze Volk.“ Eine andere Uebersetzung gab Reiche in seinen „Unterschiedlichen Schriften vom Unfug des Hexenprozesses“ (Halle 1703) heraus. Eine französische Uebersetzung wurde zu Lyon 1660 veröffentlicht.

Explore with AITake your curiosity a little further.

Reading settings