Note 1 — Novak der Heldengreis.
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Die geschlechtgenossenschaftliche Rechtgemeinschaft (bratstvo, pleme, gr. Phratrie, Phylē) geschlechterrechtlicher Verbände führte zur territorialgenossenschaftlichen Organisation über. Diese bildete bei Slaven und Germanen gleichermassen die Grundlage für die darauf sich erhebenden herrschaftlichen Verbände, denen sich nach Umständen das Häuptling- und Königtum der daneben einhergehenden kriegerischen Organisation aufnötigte1. Die geschlechterrechtliche Gemeinschaft braucht zu ihrer gedeihlichen Entwicklung und zu ihrem dauernden Bestande ungestörten Frieden, die herrschaftliche dagegen erheischt unablässig Krieg mit den Nachbarn. Fehlt ein solcher, dann macht sie sich innerhalb ihres heimischen Gebietes der Bevölkerung fühlbar und unterdrückt sie. Es erfolgt ein Gegendruck und es entstehen Reibungen, bei denen mitunter die eine der Organisationformen auch völlig in die Brüche geht.